Interdisziplinäres
Arbeiten ist von allen gewollt, aber dennoch schwierig zu praktizieren.
Es entsteht schnell die Gefahr, zwischen die fachlichen Stühle zu
geraten und den Anschluss an die eigenen Disziplinen zu verlieren. Alle
Beteiligten sind sich darüber einig, das der Arbeitskreis kein
Selbstzweck werden soll - also weder eine Vereinsgründung noch eine
eigenständige Forschungsdisziplin anzustreben ist.
Der Arbeitskreis soll
den beteiligten Disziplinen (Geschichtswissenschaft, Kriminologie,
Politikwissenschaft, Soziologie, Rechtswissenschaft) vielmehr ein
Forum bieten, auf dem eine systematische Zusammenführung der
Forschung zum Themenbereich "Innere Sicherheit" geleistet
werden kann. Die fachlichen Bezüge zu den Einzeldisziplinen sollen
gewahrt bleiben.
Der Arbeitskreis
versteht sich nicht in Konkurrenz zu den bestehenden Arbeitszusammenhängen
der Polizei-Historiker und den Kriminologen. Von daher sieht es der
Arbeitskreis auch nicht als seine Aufgabe, Publikationen zur
Polizeigeschichte und Kriminologie zu erarbeiten oder Tagungen zu
polizeigeschichtlichen wie kriminologischen Fachproblemen zu
organisieren. Vergleichbares gilt für das Polizeirecht. Die Zielsetzung
des Arbeitskreises richtet sich vielmehr darauf, sozialwissenschaftliche
Themenstellungen zur Inneren Sicherheit zu entwickeln, die dann unter
historischen, kriminologischen, politikwissenschaftlichen,
rechtswissenschaftlichen und soziologischen Gesichtspunkten
interdisziplinär bearbeitet werden.