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Prof. Dr. Olaf Asbach Lehrstuhl für Politische Wissenschaft Universität Augsburg (asbach(at)staff.uni-marburg.de) Hinweise zur Anfertigung von Hausarbeiten Die folgenden Hinweise sind dazu gedacht, Studierende im Grundstudium auf eine Reihe formaler und inhaltlicher Anforderungen an das Verfassen wissenschaftlicher Hausarbeiten aufmerksam zu machen. Ohne Alternativen in formaler Hinsicht auszuschließen, sollen sie Orientierungspunkte für den formalen und gedanklichen Aufbau und die Gestaltung geben. Obgleich die Hinweise vor allem für das Verfassen von Arbeiten im Teilbereich Politische Theorie und Ideengeschichte bestimmt sind, besitzen sie auch für Arbeiten in anderen Teilbereichen und Disziplinen Geltung. 1. Deckblatt à Angaben zu Art, Thema, Semester und Dozent/in à Name, Fachrichtung, Matrikelnummer, Semesterzahl, Anschrift und Email-Adresse des Autors bzw. der Autorin à Thema der Arbeit Das Thema – d.h. der Titel – sollte möglichst aussagekräftig formuliert werden, so daß hier schon die in der Arbeit enthaltene Problemstellung erkennbar wird. Titel wie z.B. „Über Machiavellis Abhandlung ’Il Principe’“ sind zu unspezifisch, da hierunter jedes nur denkbare Thema behandelt werden könnte. Lautet das Thema dagegen „Über das Verhältnis von Politik und Moral bei Machiavelli“, wissen Leser oder Leserin, was sie erwartet. 2. Inhaltsverzeichnis à Am Anfang steht eine Inhaltsübersicht der Arbeit mit Seitenangaben Die Gliederung der Inhaltsangabe, die in der Einleitung begründet wird (vgl. 3), sollte durch die Überschriften und ihre Abfolge bereits erkennen lassen, welcher gedankliche und argumentative Aufbau der Arbeit zugrunde liegt. Dies dient nicht nur zur vorläufigen Orientierung von Leser oder Leserin, sondern ist auch für den/die Verfasser/in eine Kontrolle, ob die Arbeit einen plausiblen Aufbau aufweist. (Es genügen also nicht Überschriften wie „Einleitung“, „Hauptteil“, „Schluß“ o.ä.). 3. Einleitung Der Einleitung kommt in einer wissenschaftlichen Hausarbeit eine zentrale Aufgabe zu. In ihr rechtfertigen Sie Ihr Thema und die Form seiner Bearbeitung in der nachstehenden Arbeit. Die Einleitung muß deshalb eine Reihe von Elementen aufweisen: à Einführende Bemerkungen zur Themenwahl und -stellung und/oder zur bisherigen Forschung (z.B.: Wurde die Thematik in der Forschung wahrgenommen? Wenn ja: wie? Welche Tendenzen/Antwortversuche gibt es hier bereits in der Forschungsliteratur?) Der Grad, in dem Forschungsliteratur herangezogen und integriert wird, hängt von der jeweiligen Thematik, dem Veranstaltungsthema, den Vorgaben des Dozenten/der Dozentin usw. ab; insbesondere am Beginn des Studiums wird es hierbei nur um erste exemplarische Erkundungen in die Welt der je nach Thema unübersichtlich wuchernden Sekundärliteratur gehen können. à Möglichst präzise Begründung der Problemstellung (Welche Problematik soll wie untersucht und in der Arbeit geklärt werden? Welche Frage soll am Ende beantwortet sein?) Je genauer die Formulierung der Problemstellung, desto leichter und ‚organischer’ folgt aus ihr ein plausibler Aufbau und Gang der Untersuchung. Entscheidend ist dabei, daß tatsächlich ein Problem formuliert wird, d.h. eine Frage, an der Sie sich „abarbeiten“ können. Gelingt dies nicht, besteht die Gefahr, daß man sich in mehr oder weniger ziellosen und beliebigen Darstellungen ergeht bzw. verliert; vgl. hierzu unten, Abschn. 4. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die Ab- und Ausgrenzung solcher Fragen, Werke, Aspekte usw. der untersuchten Thematik oder Autor(inn)en, die für die präzise Bearbeitung der von Ihnen gewählten Fragestellung nicht relevant sind. Wie die Begründung der Thematik, so darf auch diese Abgrenzung nicht durch sachfremde Gründe („zuviel Stoff“, „nicht genug Zeit“, „zu kompliziert“ o.ä.), sondern muß durch sachbezogene Argumente gerechtfertigt werden. à Begründung des Vorgehens und des Aufbaus des Hauptteils der Arbeit. Diese einleitende Explikation von Thema, Aufbau und Vorgehen der Arbeit ist für die späteren Leser/innen wichtig, da Sie dadurch klarmachen, inwiefern hier ein Problem vorliegt und auf welchem Wege es untersucht und geklärt werden soll. Darüber hinaus dient dies auch Ihnen bei und nach der Abfassung dazu, sich der Zielstellung und argumentativen Stringenz der Arbeit zu versichern. Es erleichtert einerseits, beim Thema bleiben, d.h. keine unnötigen, zur sachlichen Klärung nichts beitragenden Ausführungen und Umwege zu machen.[1] Andererseits besitzen Sie dadurch einen roten Faden, der die verschiedenen Abschnitte der Arbeit miteinander in einen sinnvollen argumentativen Zusammenhang einbindet. 4. Hauptteil à Der Hauptteil der Arbeit enthält eine möglichst übersichtlich und nachvollziehbar gehaltene Analyse der gewählten Fragestellung. Wichtig ist, daß stets deutlich wird, wie die einzelnen Teile und Argumentationsschritte Ihrer Arbeit miteinander verbunden sind und der/die Leser/in stets weiß, warum Sie welche Untersuchungsschritte unternehmen. Die Übergänge zwischen den verschiedenen Abschnitten müssen im Hinblick auf die Fragestellung bzw. die jeweils behandelten Teilfragen begründet und plausibel sein. Beachten Sie die Differenz zwischen einem Referat und einer Hausarbeit. Das Referieren von Sachverhalten, Positionen oder Thesen ist in letzterer nicht Selbstzweck, sondern nur insofern notwendig und gerechtfertigt, wie es zur angemessenen Diskussion des behandelten Themas oder Problems erforderlich ist. àDie Bearbeitung des gewählten Themas geschieht unter Heranziehung von Primärquellen und Sekundärliteratur (d.h. Forschungsliteratur) sowie eigener Überlegungen. Die eigenen analytischen und/oder kritischen Überlegungen sind nicht als „Meinungsäußerungen einzubringen“, sondern als Argumente oder Positionen, die im Hinblick auf den Gang der Untersuchung den gleichen Standards der Begründung und kritischen Prüfung auf ihre Triftigkeit unterworfen werden müssen wie jedes Argument, jede These oder Darstellung anderer Autor(inn)en. àDabei gilt: Die Beschreibung muß von der Interpretation, und eigene Gedanken/Interpretationen müssen von denen anderer Autor(inn)en eindeutig abgrenzbar bleiben. à Zitate ersetzen nicht die eigene Argumentation, sondern stellen zu bearbeitendes ‚Material’ dar oder dienen dazu, Thesen usw. zu belegen. Sie müssen deshalb stets erläutert und in die Fragestellung, Argumentation und/oder Problemlösung eingebunden werden. à Jedes wörtliche Zitat und jede Übernahme eines fremden Gedankens ist in Anmerkungen bzw. Fußnoten kenntlich zu machen, indem auf den/die Autor(en) und seine/ihre Publikationen mit präziser Angabe der genannten Passage verwiesen wird (s. Abschn. 5, 7 u. 8). 5. Zitierweisen, Anmerkungen und Fußnoten à In der germanistischen, politikwissenschaftlichen und soziologischen Forschungsliteratur setzt sich zunehmend die amerikanische Zitierweise durch. Dabei wird der Nachweis von Zitaten und Argumenten meist im laufenden Text in Klammern gegeben (Nachname von Autors oder Autorin, Erscheinungsjahr der Publikation und Seitenzahl; z.B.: „Rawls 1975: 159“ oder: „Rawls 1975, S. 159“); die vollständige Literaturangabe wird im Literaturverzeichnis angegeben (vgl. Abschn. 7). Möglich ist auch, den Nachweis durch Angabe von Autor/in, Kurztitel und Seitenzahl als Fußnote auf derselben Seite des Textes anzugeben (z.B.: „Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit, S. 87“). à In anderen Fachrichtungen werden die Nachweise von Zitaten, Gedanken und Argumentationen in Anmerkungen gegeben. Dabei ist die Angabe in Fußnoten – also auf derselben Seite des Textes – aufgrund der größeren Leserfreundlichkeit Anmerkungen im Anschluß an den Text vorzuziehen. Bei Anmerkungen wird dabei oftmals jede in der Arbeit zum ersten Mal zitierte Publikation (Buch, Sammelband, Einzelaufsatz, Rezension) mit allen bibliographischen Angaben angeführt. Für alle weiteren Nachweise aus dieser Publikation genügt dann die Angabe in Kurzform (Nachname des Autors/der Autorin, Kurztitel, Seitenzahl). à Auch ‚vage’ Seitenangaben wie "S. xxx f.“/„xxx ff.“ müssen inhaltlich präzise sein. à Wo lediglich auf Quellen und Literatur verwiesen wird, geschieht dies durch "vgl." oder "siehe“ und Angabe von Autor(en), Titel oder Erscheinungsjahr und ggf. Seitenangabe. à Bei Zitaten wird möglichst immer die direkte Quelle zitiert (Passagen z.B. aus Kants „Kritik der reinen Vernunft“ werden nicht nach Zitaten aus zweiter oder dritter Hand aufgeführt. Bei „Klassikern“ müssen jeweilige Standard-Ausgaben oder -Übersetzungen und – wo es möglich ist und eine intensive Auseinandersetzung mit dem Text erfolgt – kritische Ausgaben herangezogen werden. In jedem Fall ist zu vermeiden, mit Billigausgaben zu arbeiten und nach ihnen zu zitieren (Kants Werke z.B. nach einer ‚Parkland’-Ausgabe). à Es wird immer der/die sprechende Autor/in genannt und kenntlich gemacht. Wenn Sie z.B. einen Aufsatz von Reinhart Koselleck zitieren, der in einem von Wolfgang Schieder und Volker Sellin herausgegebenen Sammelband erschienen ist, so muß „Koselleck 1987: 89“ oder „Koselleck, Sozialgeschichte und Begriffsgeschichte, S. 89“ zitiert und der Band, in dem er sich findet, im Literaturverzeichnis genannt werden. Zitieren Sie z.B. aus John Lockes „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ nach der von Walter Euchner herausgegebenen Ausgabe, so müssen Sie auch „Locke“ als Autor/Sprecher angeben und nicht „Euchner“ – es sei denn, Sie zitieren aus dessen Einleitung in den Band. à In jedem Falle gilt: Sobald Sie sich für eine Zitierweise entschieden haben, müssen Sie diese in der Arbeit einheitlich durchführen. 6. Abschließende Bemerkungen/Schlußteil der Hausarbeit à Der Schlußteil enthält eine Bilanz der Ergebnisse in eigenen Worten. Die Schlußbilanz einer Hausarbeit ist nicht der Ort, um allgemeine persönliche Wertungen und die „eigene Meinung“ in Form eines „freien Schlußworts“ kundzutun. Der Schlußteil bildet vielmehr den letzten Schritt bei der systematischen Bearbeitung des Themas bzw. bei der Untersuchung der Frage- und Problemstellung. Sie präsentieren hier die Schlußfolgerungen der Untersuchung, die Sie in der Einleitung entwickelt und im Hauptteil der Arbeit durchgeführt haben. à Darüber hinaus kann hier ein Ausblick auf weiterführende Fragen, Forschungslücken oder offenbleibende Probleme gegeben werden, insofern dies bei der Bearbeitung der Thematik deutlich geworden ist und für ihre vertiefende Behandlung relevant sein würde. à Schließlich ist es möglich, das bearbeitete Thema in einer abschließenden Stellungnahme in einen übergeordneten Kontext zu stellen. 7. Quellen- und Literaturverzeichnis à Enthält eine vollständige und alphabetisch geordnete Liste der zitierten bzw. durchgesehenen und im weitesten Sinne eingearbeiteten Literatur. Größere Arbeiten unterteilen ggf. nach ungedruckten Quellen (Archivalien), publizierten Quellen (zeitgenössischer Literatur) und Sekundärliteratur. Gängige Formen des Nachweises sind: à Bücher: Nachname, Vorname (bei mehreren Autor(inn)en: Aufzählung durch Kommata getrennt): Titel des Buches. Untertitel, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr. Bsp.: Gerstenberger, Heide: Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung bürgerlicher Herrschaft, Münster 1990. [Die Angabe des Verlagsortes ist unüblich und überflüssig]. à Aufsätze aus Sammelbänden: Nachname, Vorname: Titel des Aufsatzes, in: Vorname Name (Hrsg.): Titel des Bandes, Erscheinungsjahr, Seitenangaben zum Aufsatz. Bsp.: Hüning, Dieter: ‚Inter arma silent leges’ – Naturrecht, Staat und Völkerrecht bei Thomas Hobbes, in: Rüdiger Voigt (Hrsg.), Der Leviathan, Baden-Baden 2000, S. 129-163. à Aufsätze in Zeitschriften: Nachname, Vorname: Titel des Aufsatzes, in: Titel der Zeitschrift, Jahrgang, [ggf. Heftnummer] (Erscheinungsjahr), Seitenangabe zum Aufsatz. Bsp.: Böckenförde, Ernst-Wolfgang: Der Westfälische Frieden und das Bündnisrecht der Reichsstände, in: Der Staat, 8. Jg. (1969), 449-478. 8. Eigenständigkeitserklärung à Der Arbeit ist ein Eigenständigkeitserklärung beizufügen, in der Sie erklären, daß Sie die Hausarbeit selbstständig verfaßt, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt und alle Zitate anderer Autor(inn)en kenntlich gemacht haben. Arbeiten, die ganz oder teilweise aus Arbeiten Dritter übernommen
sind, ohne daß dies nicht durch Zitate kenntlich gemacht worden ist, werden
als Täuschungsversuch gewertet und ziehen die dafür am Fachbereich
vorgesehenen Konsequenzen nach sich. Einen Vordruck gibt es unter: 9. Formale Hinweise zur Gestaltung von Hausarbeiten à Das Manuskript wird maschinenschriftlich – in der Regel mit dem Computer – verfaßt. à Paginierung (Seitenzahlen) nicht vergessen. Aus gegebenem Anlaß sei daran erinnert, daß dabei die im Text angegebenen Seitenzahlen – wie auch Kapitelüberschriften – mit denen in der Gliederung identisch sein müssen. à Hinreichend breiter Seitenrand (mind. 3 cm) für Bemerkungen und Korrekturen. à Schriftgröße und Zeilenabstand: à Der Umfang für Proseminararbeiten liegt in der Regel bei 10-15 Seiten, für Hauptseminararbeiten bei 18-20 Seiten. (Ausnahmen sind je nach Veranstaltungstyp oder Besonderheit der Veranstaltungsplanung möglich; nähere Informationen jeweils durch den Dozenten/die Dozentin) |
[1] So ist es z.B. für eine Hausarbeit, die sich mit der Relevanz von Kants Rechtskonzeptionen für die Einrichtung von Völkerbund und UNO im 20. Jahrhundert beschäftigt, irrelevant und irreführend, zuerst ausführlich Kants universitäre Stationen, seinen Familienstand oder seine persönlichen Eigenheiten im Alter zu referieren; wie alle anderen Aussagen sind biographische oder zeitgeschichtliche Informationen nur insofern geboten und gerechtfertigt, als ihnen eine präzise Funktion im Hinblick auf die Beantwortung der Untersuchungsfrage zukommt.