Zwanzig Regeln
für die Markierung von Wanderwegen

Hinweise für eine konsequent nutzerfreundliche Wandermarkierung

von Rainer Brämer
(1998)
 

Ziel der Markierung von Wanderwegen ist es, Landschaftsunkundigen die Schönheiten und Sehenswürdigkeiten einer Region zu erschließen. Dabei ist davon auszugehen, daß Gäste wie Einheimische heutzutage kaum noch in der Lage sind, sich vor Ort freihändig oder anhand einer Karte zu orientieren. Die Auszeichnung von Wegen muß daher dem doppelten Grundsatz der Sichtmarkierung und Sicherheitsmarkierung folgen: Sie muß direkt ins Auge fallen, ständig präsent sein und darf keine Zweifel über die weitere Wegeführung lassen noch gar irgendwo Lücken aufweisen. Markierungen machen nur Sinn, wenn sich auch der Ungeübte hundertprozentig auf sie verlassen kann und nicht dedektivisch nach ihnen Ausschau halten muß. Schon eine leichte Desorientierung führt zu Frust und Vertrauensverlust, ein ungenügend ausgewiesener Abzweig kann die restliche Markierungsmühe wertlos machen. Von daher ist die ständige Pflege des Wanderwegenetzes unerläßlich - eine Aufgabe, die nur von dauerhaften, mit "ihrem" Weg verbundenen Wegepaten gelöst werden kann.
 
 

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Zum Anbringen von Wanderzeichen sind in natürlichem Umfeld möglichst nur Pinsel und Farbe zu verwenden. Die Zeichen sollten freihändig mit einer Strichbreite von nicht mehr als 1 cm aufgetragen werden. Sie sind jährlich einmal auf Vollständigkeit und Sichtbarkeit durchzusehen.

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Die Montage von Klebefolien und Schildern ist auf Siedlungsbereiche zu beschränken; auch dort sind ergänzende Farbmarkierungen unerläßlich. Klebefolien haften nur auf künstlichem Grund; sollten Schilder ausnahmsweise an lebendem Holz befestigt werden, sind dazu Aluminium-Nägel zu verwenden, die man zwecks Verhinderung des Einwachsens in regelmäßigem Abstand lockert.

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Die Wanderzeichen sollen im allgemeinen nicht größer als 7x10 cm sein. Größere Symbole sind nur erforderlich, wenn angesichts einer längeren markierungsfreien Strecke eine überdurchschnittliche Fernwirkung erforderlich ist.  Eine Ausnahme hiervon stellen die in größeren Abständen an prominenten Wegepunkten  zu positionierenden Laufschilder dar, die eine Gesamtübersicht über den Verlauf des Weges (und evtl. auch über sein Thema) vermitteln.

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Für die Plazierung der Wanderzeichen gilt grundsätzlich das Gebot der Sichtmarkierung, d.h. die Markierungsfläche muß sich dem Wanderer frontal und nicht von der Seite darbieten.

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Der Wanderweg ist stets in beiden Richtungen durchzumarkieren und zu diesem Zweck auch in beiden Richtungen abzulaufen. Dabei sollte man zwecks Erkennung von Sichthindernissen den Platz für eine Markierung schon aus der Ferne ins Auge fassen.

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Der Abstand zwischen zwei Zeichen richtet sich nach der Übersichtlichkeit des Geländes und sollte 100 m, in pfadlosem Gelände 20 m nicht überschrei-ten. Das gilt auch für längere Strecken ohne Abzweige ("Beruhigungszeichen"). Aus-nahmsweise ist in diesem Fall auch eine seitwärtige Markierung möglich, wenn der Markierungsträger einen größeren Abstand zum Weg hat und von beiden Seiten gleichermaßen eingesehen werden kann.

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Grundsätzlich sind an allen Wegeinmündungen und Kreuzungen Markierungen anzubringen, auch wenn diese dicht aufeinanderfolgen (wichtig für Seiteneinsteiger). Eine besonders dichte Zeichenfolge für Wegeabschnitte geboten, die pfadlos durch einen Baumbestand führen.

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Zweigt die Wanderstrecke vom bisherigen Weg ab, so ist dies besonders zu kenn-zeichnen. Das kann durch die Anbringung zusätzlicher Richtungspfeile am Abzweig, bei unerwartetem Richtungswechsel auch schon vorher geschehen (Vorankündigung). Hinter dem Abzweig sollten in der neuen Wegerichtung anfangs mindestens zwei Wanderzeichen gleichzeitig sichtbar sein.

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Ergänzende Richtungspfeile empfehlen sich an allen unübersichtlichen Punkten des Weges, sollten die Folgerichtung aber so einfach wie möglich verdeutlichen. In der Regel genügt ein einfacher Pfeil nach links, rechts oder geradaus, mit einem gewissen Raumgefühl schräg gesetzte Pfeile können spitze Winkel oder An- bzw. Abstiege andeuten. Abbiegepfeile mit Aufstrich machen nur als Vorankündigung von abrupten Richtungswechseln Sinn, an der Abbiegestelle selber können sie wegen der beiderseitigen Sichtrichtung zur Verwirrung führen.

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Findet sich über eine längere Strecke keinerlei Möglichkeit, eine Markierung anzubringen, so läßt sich die Durststrecke durch ergänzende Kurztexte überbrücken (z. B. "1,2 km geradeaus", "2. Weg rechts"). Ähnlich kann man auch kurzfristige Wegeverlegungen ankündigen ("Neue Wegeführung !").

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Wanderzeichen sollten möglichst nur in der grünen Jahreszeit (Berücksichtigung des Laubgewichts) und bei längerer Trockenheit (wasserlösliche Farben) angebracht werden.

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Vor dem Anbringen einer Markierung ist der Untergrund von Schmutz und losen Teilchen zu säubern. Bei Bäumen ist darauf zu achten, daß der lebende Teil der Rinde nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Daher darf bei dünnen Rinden (z.B. Douglasie, Buche oder Kirsche) nur die weiche Drahtbürste, lediglich bei dickeren Borken (z.B. ältere Eichen, Eschen, Kiefern oder Fichten) auch der Kratzer genutzt werden.

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Lebendes Holz ist totem vorzuziehen, da auf Holzpfählen die Markierungen in der Regel schneller verblassen. Wenn möglich sollte man nicht auf der Wetterseite eines Baumes markieren, insbesondere wenn der Stamm dort bereits grün angelaufen oder mit Flechten übersät ist.

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Bietet sich für die Markierung keine frei einsehbare, sondern nur eine von Zweigen verdeckte Fläche an, kommt man nicht umhin, sich einen entsprechenden Platz freizuschneiden. Dazu versucht man zunächst, hinter dem Astgewirr ein wegnahes Stämmchen ausfindig zu machen. Mit der Astschere oder -säge schneidet man stammnah einige zentrale Äste heraus, so daß ein Sichttrichter in Wegrichtung entsteht. Dabei sind ein gewisses Nachwachsen und Absenken von Ästen, bei Sträuchern auch kräftigere Neutriebe in Rechnung zu stellen.

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Bei anderen Markierungsträgern als Bäumen und Pfählen ist besonders im Bereich von Siedlungen stets die Erlaubnis der jeweiligen Verantwortlichen oder Besitzer zum Auftragen der Zeichen einzuholen. Das gilt insbesondere für Gebäude und Denkmäler aller Art sowie für Wände, Zäune, Mauern, Regenfallrohre usw... Lediglich für Straßen- und Laternenpfähle sowie für die Rückseite öffentlicher Schilder (nie aber für deren Vorderseite) kann die Erlaubnis pauschal als gegeben unterstellt werden.

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Wanderzeichen sind normalerweise in Augenhöhe anzubringen. Bei tiefer gesetzten Zeichen ist darauf zu achten, daß sie in nächster Zeit nicht von Moos, Gras oder Sträuchern überwachsen werden können. Wenn es nicht anders geht, kann man Wanderzeichen ausnahmsweise auch auf einem Baumstumpf oder einem größeren Stein anbringen. Bleibt nur der Boden für die Markierung übrig, so sind häufigere und größere Markierungen vonnöten. Überdies ist darauf zu achten, daß man sie nicht gerade auf vielgenutzte Fahrspuren plaziert.

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Offeriert die Landschaft über längere Strecken überhaupt keine Markierungsbasis, so kann man die zuständige Kommune um die Aufstellung geeigneter Wegweiser, Pfähle oder Steine bitten. Sie sollten allerdings mit Rücksicht auf den Arbeitsradius landwirtschaftlicher Maschinen möglichst nicht an Feldwegen mit schma-len Ackerrandstreifen postiert werden.

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Nutzen mehrere Wege denselben Streckenabschnitt, so sind sämtliche Wanderzeichen geschlossen auf einer Fläche neben- oder untereinander anzubringen.

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Falls ohne Sichteinbußen möglich, sollten die Zeichen über längere Strecke auf derselben Seite des Weges angebracht werden. In Kurven ist jedoch grundsätzlich die Außenseite vorzuziehen.

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Besteht ein Wanderzeichen aus mehreren Symbolen wie etwa einem Buchstaben und einer Zählziffer, so kann man sie entlang von Strecken ohne Verwechslungsmöglichkeit um überflüssige Zeichen (wie etwa die Zählziffer) reduzieren. An größeren Kreuzungen oder im Berührungsbereich mehrerer Wege ist dagegen stets die volle Markierung anzubringen.