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Reinhard Brandt
Der Gott in uns und der Gott für uns bei Kant
(Vortrag auf der Tagung „Religion und
Philosophie im
Widerstreit?“ der Gesellschaft für interkulturelle Philosophie, Köln,
14. Juli
2006; wird in den Kongreßakten publiziert)
Zusammenfassung
Die
zweite Epoche der deutschen Aufklärung (ca. 1750-1800) ist durch eine
geringfügig scheinende Änderung der Glaubensvorstellung gekennzeichnet.
Während
im Testament von den drei
christlichen Tugenden des Glaubens, der Liebe und der Hoffnung
gesprochen wird,
stellt man (dem englischen Vorbild folgend) jetzt die Reihenfolge um:
Am Anfang
steht die Liebe oder Moral, dann folgen aus der inneren Logik der Moral
der
Glaube an Gott und die Hoffnung auf Unsterblichkeit (mit der
angemessenen
Proportion von Glück und Moralität). Die heutige Forderung gegenüber
allen
Religionen, zuerst die Moral und die unabhängige Rechtsverfassung der
Staaten
anzuerkennen und dann in dem von Moral und Recht gewährten Freiraum zu
wirken,
ist in dieser Epoche der Aufklärung neu begründet worden. Es soll
skizziert
werden, wie dieser Gedanke bei Kant entwickelt wird.
1. „Gott in uns“ beim späten Kant
Im
Streit der Fakultäten (1798) heißt
es: „Auf solche Weise müssen alle Schriftauslegungen, so
fern sie die Religion betreffen, nach dem Princip der in der
Offenbarung abgezweckten Sittlichkeit gemacht werden und sind ohne das
entweder
praktisch leer oder gar Hindernisse des Guten. – Auch sind sie alsdann
nur
eigentlich authentisch, d. i. der
Gott in uns ist selbst der Ausleger, weil wir niemand verstehen als
den, der
durch unsern eigenen Verstand und unsere eigene Vernunft mit uns redet,
die
Göttlichkeit einer an uns ergangenen Lehre also durch nichts, als durch
Begriffe unserer Vernunft, so fern
sie rein-moralisch und hiemit untrüglich sind, erkannt werden.“ (VII
48,1-9)[1]
Der
Gott in uns ist der authentische Ausleger der Offenbarung. Die
Interpretation
heiliger Schriften durch Schriftgelehrte wird getrennt von der
praktischen
Hermeneutik: In der Religion folgt unser Verstand nicht dem Text,
sondern der
Text unserem Verstand; was in der Bibel steht, sagt nicht das Buch vor
uns,
sondern der Gott in uns. Ohne diese „kopernikanische Wende“ sind
Offenbarungen
„praktisch leer oder gar Hindernisse des Guten“ – hier wird der alte
Kirchenglaube an das Wort Gottes zur Huldigung der selbständigen Moral
genötigt; nicht das Privileg des Schriftstudiums und der Amtsmacht ist
entscheidend, sondern die Bewährung vor dem Gott in uns, in der
Gemeinde, in
allen Menschen als moralischer Wesen. Der Gott in uns, nicht primär der
Gott in
mir; es ist nicht von einem isolierten Ich die Rede, das die
authentische
Bibellektüre liefert, sondern wir, doch wohl die Gemeinde. Man sieht
leicht,
wie hier die Französische Revolution in die Kirchen getragen wird,
Thron und
Altar erleiden dasselbe Schicksal. Das „Gott in uns“ der Aufklärung
markiert
die große Zeitenwende in der Menschheitsgeschichte, die Wende aus der
naiven
Unmündigkeit hin zum Denken und Glauben aus eigener, aufgeklärter
Vernunft. Wir
sind das Volk, und der Gott in uns ist der einzige Nordstern und
Kompaß, nach
dem sich unser Glaube und unsere Bibellektüre richten. Alles andere ist
leer
oder gar ein Hindernis des Guten. Vorausgesetzt beim „uns“ ist
natürlich, dass
jeder einzelne die, wie es heißt, untrügliche Erkenntnis der Moral hat.
Der
kategorische Imperativ ist so evident und irrtumsimmun wie die
Anschauung von
Raum und Zeit.[2]
Deus
est in nobis. Im Spätwerk Kants begegnet diese Redewendung häufiger,
besonders
im letzten Konvolut des Opus postumum
und zwar in verschiedenen Formulierungen. „Ob Religion ohne
Voraussetzung des
Daseyns Gottes möglich ist. Est Deus in nobis.“ (XXII 130,4-5) Aber
auch: „Der
Begriff von Gott ist der Begriff von einem verpflichtenden
Subject außer mir.“ (XXI 15,26-27) Dann wieder: „Es ist ein Gott.
Es ist
ein Wesen in mir was von mir unterschieden im Causal//Verhältnisse der
Wirksamkeit (nexus effectivus) auf mich steht (agit, facit, operatur)
welches,
selbst frey d. i. ohne vom Naturgesetze im Raum und der Zeit abhängig
zu seyn
mich innerlich richtet (rechtfertigt oder verdammt) und ich, der
Mensch, bin
dieses Wesen und dieses nicht etwa eine Substanz außer mir […].“ (XXI
25,1-8)
Der Gott in mir ist das untrügliche Gewissen.[3]
Es
gibt offensichtlich eine Amphibolie in den Reflexionsbegriffen der
raum-metaphorischen Relationen „in“ und „außer“, und wir sehen, dass
Kant im
Hinblick auf den Gottesbegriff mit den gleichen Schwierigkeiten kämpft
wie beim
theoretischen Weltbegriff: Der transzendentale Idealismus droht
einerseits die
Welt zu einem Phänomen „in uns“ zu machen, weshalb Kant in immer neuen
Anstrengungen den schlechten Idealismus bekämpft, andererseits jedoch
ermöglicht der transzendentale Idealismus den empirischen Realismus,
der das
„außer uns“, wenn auch „in uns“, erst möglich macht: Die Welt ist nicht
in uns,
sondern außer uns, im Raum, der freilich transzendental nichts anderes
ist als
die Form unserer Anschauung, also in
uns. Ist das In- oder Außer-uns-Sein von Welt und Gott angewiesen auf
ein
transzendentales Schema, das „jederzeit nur ein Produkt der
Einbildungskraft“
ist (A 140)? Dies ist vielleicht die Konsequenz, aber offenbar nicht
die
Intention der Kantischen Überlegungen.
Descartes
hatte Gott zu einer „idea“ im menschlichen Geist gemacht und wurde des
Atheismus bezichtigt, obwohl er zwei Existenzbeweise in den Meditationen
angeführt hatte und Gott
gewährleisten sollte, dass die res cogitans bei ihrer Vorstellung von
der res
extensa sich nicht nur mit eigenen Vorstellungen befasste, sondern mit
der
wirklichen Welt und schon deswegen Gott nicht eine bloße Idee in uns
sein
konnte. Derselbe Vorwurf wird gegen Kant erhoben; die hellhörige
Ministerialbürokratie in Kassel verbot Veranstaltungen über die
kritische
Philosophie in Marburg, weil sie präziser als die meisten
Proto-Kantianer
merkte, welche Konsequenzen die Philosophie aus Königsberg für Thron
und Altar
haben würde. (Wie segensreich wäre heute ein derartiges Verbot, weil
die
Studierenden ihr Recht erkämpfen würden und voller Kühnheit massenweise
in die
schwierigsten Kantvorlesungen kämen).
Im
Folgenden soll nicht auf die Problematik des „in“ und „extra“ und des
eigentlich gemeinten „praeter“ eingegangen werden; sie ist dem
transzendentalen
Idealismus inhärent und könnte nur im Rahmen seiner Genese und
Kantischen
Ausformung näher artikuliert werden. Anknüpfend an die zitierte
Äußerung im Streit der Fakultäten wende ich mich
nicht der Gottesproblematik der theoretischen Erkenntnis, sondern der
praktischen Vernunft zu. Sie setzt voraus, dass ein Gott in
theoretischer
Hinsicht zwar gedacht, aber nicht erkannt werden kann, dass seine
objektive
Realität jedoch in praktischer Hinsicht auf neue Art beweisbar ist. Die
Moral
bildet den alternativlosen Zugang zu Gott, jedoch nicht dem Gott an
sich außer
unser, sondern in uns und für uns.
Zu
diesem Zweck gehe ich auf die Schrift und die Gedankenfigur zurück, in
der das
„Gott in uns“ des Streits der Fakultäten vorgeformt
ist, Johann Jakob Spaldings Betrachtungen
über die Bestimmung des Menschen von 1748. Sie enthält schon den
Aufbau der
Kritik der praktischen Vernunft. An
Kants Vergleich seiner kritischen Wende mit der kopernikanischen
Revolution
sollen theoretischer Agnostizismus und praktische Erkenntnis
veranschaulicht
werden, und es werden einige Schwierigkeiten angesprochen, die mit der
Kantischen Kippfigur eines Gottes außer uns, in uns und an sich und für
uns
verbunden sind.
2. Was soll ich tun?
Wenn
man aus einem höchst komplexen Reflexionsprozeß einen festen
Holzschnitt macht,
dann entsteht ungefähr folgendes Bild der bis heute wirksamen
Ideenformation in
der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Bis um 1750 dominiert
wenigstens auf
dem europäischen Kontinent die mittelalterliche Metaphysik mit ihrer
Grundordnung von allgemeiner Ontologie und der dreifachen metaphysica
specialis
der Theologie, Kosmologie und Psychologie (oder in anderer
Reihenfolge). An
dieser Trias ändert Descartes gar nichts; seine res cogitans, die
Psyche,
bedarf, wie schon angedeutet, zur wirklichen Erkenntnis der res
extensa, des
Kosmos, der Güte Gottes, der nicht zulassen wird, dass wir uns in der
Weltkenntnis nur mit eigenen inhaltsleeren Ideen befassen. Die
entscheidenden
Innovationen kommen aus dem ökonomisch und politisch avancierten
England und
werden in Deutschland auf dem uns interessierenden Gebiet durch einen
sonst
kaum bekannten Autor publik gemacht, den Shaftesbury-Übersetzer Johann
Joachim
Spalding. Seine kurze Schrift Betrachtungen
über die Bestimmung des Menschen von 1748 bildet den Beginn der
zweiten
Phase der Aufklärung in Deutschland. Die klimatische Änderung besteht
darin,
dass er auf die Wolffsche dominierende Metaphysik mit keinem Wort
eingeht,
obwohl es inhaltliche Überschneidungen gibt; das Buch ist jedoch nicht
für
Gelehrte, sondern für ein Laienpublikum bestimmt und setzt bei dem an,
was Kant
das Vernunftinteresse eines jeden Menschen nennen wird: Jeder möchte
wissen,
wozu wir hier sind, wozu diese unsere Existenz bestimmt ist, des
Näheren: Was
kann ich wissen, was soll ich tun, was darf ich hoffen? Über die
Bestimmungen
des Menschen im Sinn der „determinatio“ mögen sich die Gelehrten
streiten, der
Mensch selbst will und muß für seine Praxis wissen, wozu
er von der Natur oder der Vorhersehung bestimmt ist.
Spalding
setzt ein mit den tradierten drei möglichen Lebenswegen, dem der Lust,
zweitens
dem der mutigen Tätigkeit, und drittens dem iter vitae der Theorie; die
Dreiheit ist vorgedacht in der Platonischen Politeia
und lebendig gehalten in der gesamten europäischen
Ständegesellschaft,
offiziell also bis 1789. Die Lustoption entfällt selbstverständlich,
aber
ebenso die Option der reinen Theorie, weil diese am Ende nur auf
persönlicher
Eitelkeit gründet. So bleibt der Weg der Praxis einzig übrig, und es
läßt sich
zeigen, dass der Mensch, jetzt: unterschiedslos jeder Mensch,[4]
zu
ihm tatsächlich bestimmt ist: Wir sollen uns im praktischen Leben
sittlich
bewähren, hierin liegt die Bestimmung des Menschen. Nun führt dieser
Weg der
Moral irgendwann zu einer bitteren Erfahrung: Der Ungerechte wird
belohnt,
während der Gerechte im Elend endet, dies ist das traurige Resümee des
Erdenlebens. In dieser Situation gibt es nur eine Rettung: den Glauben
an Gott
und die Unsterblichkeit. Wir können dramatischer, als es Spalding tut,
auch
formulieren: Wenn über dem Tor zum irdischen Leben das Firmenschild des
Infernums
hängt: „Lasciate ogni speranza“, dann gehört jede Forderung moralischen
Handelns zur „ethica chimaerica“. Eine realistische Morallehre führt
also
unabdingbar zum Glauben an Gott und zur Hoffnung auf Unsterblichkeit.
Die
drei eben genannten Kantischen Fragen gehen auf einem Weg, der hier
nicht noch
einmal nachgezeichnet werden soll, auf die Dreiheit von Glaube, Liebe,
Hoffnung
im Neuen Testament (1. Korinther 13,
3) zurück. Der Glaube an Gott ist durch das Wissen ersetzt und
modernisiert,
die Liebe ist das Tun in der Welt, und die Hoffnung hat natürlich die
Unsterblichkeit der Seele zum Gegenstand. Ganz entscheidend war jedoch
die
Anfangsposition des Glaubens; der Glaube ist in den drei christlichen
Kardinaltugenden, so können wir paraphrasieren, die Bedingung sowohl
des guten
Handelns als auch der Hoffnung auf ein Jenseits. Auf dieser Reihenfolge
beruhte
die Macht der Kirche und das Interesse des Staats an dieser
Kirchenmacht, denn
nur der Glaube ermöglicht das für die Gesellschaft erforderliche
sittliche
Verhalten der Bürger. Die Atheisten jage man konsequent außer Landes,
und
ebenso die Bürger, die einem falschen Glauben verfallen sind;
vielleicht kann
auch die Inquisition die Sittlichkeit im Leben und die Unsterblichkeit
nach dem
Tod befördern.
Als
Bürger einer Welt nach 1750 nehmen wir die Religionsphänomene der
vorhergehenden Geschichte als Irrwege und Exzesse zur Kenntnis; sie
bilden
jedoch aus der Perspektive der Prinzipien keine zufälligen Abirrungen
einzelner
Schreckensmänner, sondern sind begründet in der Sukzession und im
Bedingungsgefüge von Glaube, Liebe und Hoffnung. Schon im Neuen
Testament findet man wohl eine Ahnung der Ungeheuerlichkeit
dieser Zumutung, wenn in einem Nebensatz hinzugefügt wird: „Die Liebe
aber ist
die größte unter ihnen“ – sie steht nur unverrückbar an zweiter, nicht
an
erster Stelle, sie verdankt sich dem Glauben, nicht umgekehrt.
Diese
Ordnung mit dem Primat des Glaubens vor der Sittlichkeit und Hoffnung
wird von
Spalding (in der Aufnahme der entsprechenden Überlegungen von
Shaftesbury)
umgestürzt, indem er das gute Handeln an den Anfang stellt. Die Moral
ist die
Bedingung des Glaubens und nicht der Glaube die Bedingung der Moral.
Blickt man
zurück zu Platon, so läßt sich eine Vorform der Umkehrung beobachten.
In dem kurzen
Dialog Euthyphron hält Sokrates fest,
dass das Gute nicht gut ist, weil die Götter es lieben, sondern
umgekehrt die
Götter das Gute lieben, weil es gut als solches ist.[5]
Die
christliche Vorstellung kippt diese Platonische Erkenntnis wieder um
und stellt
den Glauben vor die Möglichkeit der Moral. Wir werden sehen, wie Kant
an der
Sequenz: Erst die Moral und dann der Glaube, festhält, trotzdem jedoch
das
Platonische Gute zerstören muß, um für den kategorischen Imperativ
Platz zu
schaffen.
Mit
dem Gedankengang der Spaldingschen Bestimmung
des Menschen haben wir eine Grundidee Kants und die Anlage der Kritik der praktischen Vernunft entdeckt,
eine Grundidee, die von ihm häufig ausgesprochen wird. „Alle Religion
setzt
Moral voraus, demnach kann die Moral nicht aus der Religion abgeleitet
werden.“[6]
„Wenn
die Menschen die Moral der religion subordiniren (welches auch nur beym
unterdrückten Pöbel möglich und nöthig ist) so werden sie dadurch
feindseelig
heuchlerisch afterrednerisch subordiniren sie aber die Religion der
Moral so
sind sie gütig wohlwollend und gerecht.“ (XX 153,9-12)[7]
Diese
Vorstellung bestimmt den Brief (und Briefentwurf) an Johann Caspar
Lavater vom
April 1775 (X 175-180): Die notwendige Präzedenz der Moral vor dem
Glauben;
dies sei, so Kant im Stil der Zeit, die ursprüngliche Lehre des
Evangeliums
gewesen. Es könne mir nichts zur Religion auferlegt werden, „was nicht
schon
durch das heilige Gesetz in mir […] mir zur Pflicht geworden ist“ (X
179,19-21). Dieses „Gesetz in mir“ wird 1798 unter Verwendung der schon
antiken
Formel als „Gott in mir“ angesprochen. „Die Religion ist nicht ein
Grund der
Moral, sondern umgekehrt.“ (XIX 150,25 – Refl. 6759, s. a. 35,5-12 –
Refl.
6499)
Diese
epochale Wende kennzeichnet auch die Anlage der Kritik der
praktischen Vernunft. In der „Analytik“ wird die Frage
beantwortet „Was soll ich tun?“ Der kategorische Imperativ, der als
Faktum des
Bewusstseins an den Anfang gestellt wird, gibt eine flächendeckende
Antwort auf
diese Frage. Dann folgt am Anfang der „Dialektik“ das Scharnier zum
Glauben an
Gott und zur Hoffnung auf die Unsterblichkeit: „Ist das höchste Gut
nach
praktischen Regeln unmöglich, so muß auch das moralische Gesetz,
welches
gebietet, dasselbe zu befördern, phantastisch und auf leere
eingebildete Zwecke
gestellt, mithin an sich falsch sein.“ (V 114,6-9) Die Moral postuliert
die
objektiv praktische Realität von Gott und Unsterblichkeit; da sie ein
unumstößliches Faktum ist, muß auch dasjenige praktisch gegeben sein,
was zur
Ausführung des kategorischen Imperativs unabdingbar nötig ist.
Eine
Voraussetzung der Postulatenlehre ist das Ergebnis der Dialektik in der
Kritik der reinen Vernunft. Es besagt,
dass die theoretische Vernunft des Menschen keine Erkenntnis ohne
raum-zeitliche Anschauung gewinnen kann und damit jede vorgebliche
Erkenntnis
auf dem Gebiet der metaphysica specialis, Gott, Welt und Seele, ein
bloßer
Schein ist; in Wirklichkeit, so lehrt die erste Kritik, sind die drei
genannten
Wesenheiten zwar notwendige Gegenstände unseres theoretischen Denkens,
aber
eben nur des Denkens, nicht der Erkenntnis.
Also
können vorgebliche Einsichten etwa in die Nicht-Existenz Gottes nur auf
einem
grundsätzlichen Irrtum beruhen, das weiß der kritische Philosoph, schon
bevor
er sich den subtilen Beweis des Atheisten näher ansieht. Damit ist ein
Konflikt
zwischen theoretischer und praktischer Vernunft ausgeschlossen. Gott
also und
Unsterblichkeit sind in ihrer postulierten objektiven Realität nicht
durch
Ansprüche der theoretischen Vernunft gefährdet und können daher
wirkliche
Gegenstände des für die Moralität nötigen Vernunftglaubens sein.
Der
Primat der Moral vor dem Glauben führt zu einer weiteren Modifikation:
Die
Instanz, die uns verpflichtet, kann nicht mehr Gott sein, sondern wir
sind es
selbst, Deus est in nobis. Alle Pflichten überhaupt sind in der
Selbstverpflichtung begründet, oder sie sind nur ein hochgeschraubter
Name für
die Unterwerfung unter eine höhere externe Gewalt, sei dies nun ein
vorausgesetzter externer Gott oder, später, die menschliche
Gesellschaft. Wenn
ich mich nicht selbst verpflichten kann, wenn nicht jede obligatio eine
obligatio sibi contracta ist, dann beruht die gesamte Aufklärung dieser
zweiten
Epoche und besonders der Kantische Autonomiegedanke auf einem
spektakulären
Irrtum.
Wie
Kant das Außenverhältnis in eine Binnenrelation verwandelt und das
Außen im
Innen begründet, zeigt gut die Erhabenheitsanalyse in der KdU.[8]
Zunächst scheint die Natur selbst von erhabener Größe und Macht zu
sein, der
Mensch unterwirft sich der Gewalt, die er für eine göttliche nimmt.
Tatsächlich
jedoch ist der Ursprung des eigentlichen Gefühls des Erhabenen „die
Menschheit
in uns“ (V 262,1). „Also ist die Erhabenheit in keinem Dinge der Natur,
sondern
nur in unserm Gemüthe enthalten, sofern wir der Natur in uns und
dadurch auch
der Natur (sofern sie auf uns einfließt) außer uns überlegen zu sein
uns
bewusst werden können.“ (V 264,13-16)
3. Die kopernikanische Revolution
„Man
versuche es daher einmal, ob wir nicht in den Aufgaben der Metaphysik
damit
besser fortkommen, daß wir annehmen, die Gegenstände müssen sich nach
unserem
Erkenntnis richten, welches so schon besser mit der verlangten
Möglichkeit
einer Erkenntnis derselben a priori zusammenstimmt, die über
Gegenstände, ehe
sie uns gegeben werden, etwas festsetzen soll. Es ist hiermit ebenso
als mit
dem ersten Gedanken des Kopernikus
bewandt, der, nachdem es mit der Erklärung der Himmelsbewegungen nicht
gut fort
wollte, wenn er annahm, das ganze Sternenheer drehe sich um den
Zuschauer,
versuchte, ob es nicht[9]
besser
gelingen möchte, wenn er den Zuschauer sich drehen, und dagegen das
Sternenheer
in Ruhe ließ[10].“
(B XVI) Warum „mit dem ersten Gedanken“? Es gibt einen
regelmäßig übersehenen zweiten Gedanken des Kopernikus, den Kant als
„anfängliche Hypothese“ bezeichnet und die Newton als wahr bewiesen
habe.
Während der erste Gedanke sich auf die Erdrotation bezieht, ist der
Gegenstand
der anfänglichen Hypothese das heliozentrische System der Planeten. Die
Erdrotation ist das Bild für die Subjektbedingtheit der theoretischen
Naturerkenntnis, die sich nicht mehr auf die Dinge an sich, sondern
deren
Erscheinungen unter der Bedingung unserer Anschauungsformen und
Verstandesbegriffe richtet, die Heliozentrik ist dagegen das Bild
unserer
reinen praktischen Vernunft, die den durch nichts überbietbaren Ort der
Sonne
einnimmt und deren kategorische Gesetze in der Tatsache der Newtonschen
Gravitation veranschaulicht wird. Während der erste Gedanke des
Kopernikus die
Subjektivität, also auch Relativität unserer theoretischen
Naturerkenntnis
besagt, spricht die anfängliche Hypothese von der Absolutheit und
Souveränität
unserer moralischen Person, dort sind wir Pilze auf einem
Kleinplaneten, hier
ist jeder roi soleil und kann durch kein Besserwissen eines Menschen
oder
Gottes in seine Schranken gewiesen werden. Die reine praktische
Vernunft eines
jeden ist souveräner Gesetzgeber der Welt der Personen und tritt damit
an die
Stelle des absoluten Gottes, der in der Dissertation von 1770 noch die
Möglichkeit des mundus intelligibilis stiften musste; ohne Gott
verfügen die
Substanzen über keine Gesetze ihres Kommerziums (II 407,16 ff.); in der
kritischen Moralphilosophie dagegen gilt der Imperativ für jede Person,
die
intelligible oder moralische Welt selbst in eigener Gesetzgebung zu
realisieren.
Als sittliche Wesen schöpfen wir uns sogar selbst, daher beginnt die
Rechtslehre mit der Interpretation des „honeste vive“ als Imperativ der
Selbstverwirklichung als Person, gewissermaßen als sittliche Substanz
(VI
236,24-30).
Das
Bild des einen Sonnensystems mit rotierenden Planeten, die sich in
Ellipsen um
das Zentrum der Sonne bewegen, suggeriert eine Einheit, die es in Kants
Zweiwelten-Metaphysik so nicht gibt, denn die Naturgesetze des mundus
sensibilis und die Freiheitsgesetze des mundus intelligibilis haben
nichts
miteinander zu tun, sondern bilden je eigene Ordnungen. 1790 wird Kant
endgültig die Naturerkenntnis dem Verstand zuweisen und auch von einer
Kritik
des Verstandes sprechen, wenn von dem Werk von 1781 bzw. 1787 die Rede
ist, die
Heliozentrik dagegen ist Thema der zweiten Kritik. Hiermit stehen sich
Kritik
und Gegenkritik, Verstand und Wille gegenüber. Die moralische
Willensbetätigung
ist unsere eigentliche metaphysische Tätigkeit. Der reine Wille schafft
eine
Ordnung eigener Art, die im Prinzip durch keine theoretische
Verstandeserkenntnis bedingt, gefördert oder beeinträchtigt werden
kann. Dieser
Dualismus von Erkennen und Wollen führt notwendig zu einem
prononcierten
Antiplatonismus, denn nach Platon war die Idee des Guten erstens ein
Gegenstand
der Erkenntnis und zweitens der praktischen Orientierung; entsprechend
gab es
einen klaren Primat der theoretischen Vernunft vor aller Praxis; ein
Wille ohne
vorhergehende Erkenntnis wäre für Platon und Aristoteles schlechthin
absurd. Kant
macht folgerichtig den Begriff des Guten und Bösen abhängig vom
vorhergehenden
Willensgesetz; diese paradoxe Umkehr der platonischen, aber auch
natürlichen
Reihenfolge, dass das zu erkennende Gute (was immer es ist, auch
Platons Idee)
die Grundlage der Willensbestimmung ist, ist ein Hauptargument der KpV:
Das
Gute ist gut, weil wir es wollen, wir wollen es nicht, weil es gut ist.
Hinzuzufügen ist allerdings, dass der Wille, von dem jetzt das Gute
abhängt,
von einem allgemeingültigen und notwendigen Willens- und
Handlungsgesetz
bestimmt ist, er ist also sittlich qualifiziert ist und kein
Lebenswille wie in
späteren Deformationen des 19. und 20. Jahrhunderts.
Von
dem Konflikt der beiden Ordnungen und dem notwendigen Glauben an eine
Harmonie
wird im Folgenden gehandelt.
4. Der moralische Vernunftglaube
Wir
hatten die Überlegungen Spaldings (und via Spalding Shaftesburys) an
den Anfang
gestellt. Nach ihnen folgt der Mensch den Regeln der natürlichen Moral
auf
seinem mittleren Weg des praktischen Handelns, er entdeckt jedoch, dass
der
Lauf der Welt aller billigen Erwartung von Lohn und Strafe Hohn
spricht. Um an
seiner Moral festhalten zu können, bedarf es des Glaubens an Gott und
Unsterblichkeit. Ähnlich ist die Verbindung von Freiheit, Gott und
Unsterblichkeit in der Kritik der reinen
Vernunft. Wir befolgen die Gesetze, die besagen, was wir tun
sollen, und
wir bedürfen dazu der Hoffnung auf ein Glück, das der Moralität unseres
Handelns entspricht. Nach den Erfahrungen im irdischen Leben kann diese
Angemessenheit erst im Nachleben erhofft werden. Aber hiermit verbindet
Kant
1781 zugleich die Triebfeder des Handelns; d. h. damit aus dem
theologiefreien
principium dijudications der Moral ein principium executionis werden
kann,
bedarf es des göttlichen Machthabers.
Nun
ändert Kant in der Kritik der praktischen
Vernunft von 1788 dieses Konzept in republikanischer Absicht, und
zwar an
zwei uns interessierenden Stellen; einmal wird der externe Gott von
seiner
Motivationsaufgabe dispensiert und die Triebfeder dem Subjekt selbst
einverleibt, zum anderen ändert Kant das Konzept des höchsten Gutes und
holt es
vom Himmel auf die Erde herab.
Zur
moralischen Motivation: Kant aktiviert Überlegungen, gemäß denen nicht
der
moral sense die Vernunft zu seiner Verwirklichung gebraucht, sondern
umgekehrt
die Vernunft allererst zum moralischen Gefühl in Form der Achtung vor
dem
Gesetz führt. So wird das principium dijudicationis der reinen Vernunft
zur
gefühlten Triebfeder, zum principium executionis, ohne auf etwas
Äußeres
angewiesen zu sein. Die reine praktische Vernunft ist damit nicht nur
autonom,
sondern bildet auch ein automobile, indem sie sich die Bewegungskräfte
in sich
selbst erschafft.
Der
zweite Punkt ist komplizierter. Kant dispensiert Gott auch von der
unmittelbaren Aufgabe, für eine Harmonie zwischen Moralität und Glück
zu
sorgen, wenigstens wird dieser Kontext 1788 und 1790 im Sinne der
Entmachtung
Gottes und der Selbstermächtigung des Menschen neu durchdacht.
Sehen
wir uns noch einmal den oben schon zitierten Satz der KpV an: „Ist das
höchste
Gut nach praktischen Regeln unmöglich, so muß auch das moralische
Gesetz,
welches gebietet, dasselbe zu befördern, phantastisch und auf leere
eingebildete Zwecke gestellt, mithin an sich falsch sein.“ (V 114,6-9)
„[…]
welches gebietet, dasselbe zu befördern“ – davon erfahren wir hier zum
ersten
Mal, denn in der Analytik wird das höchste Gut zwar kurz erwähnt (V
43,32;
64,28 und 35), aber es ist kein Thema. Ohne uns in die gewundenen
Beweise der
Postulatenlehre zu vertiefen, die aus dieser Auffassung des moralischen
Gesetzes resultiert, können wir zwei Tendenzen in der KpV und in der
KdU
feststellen. Die eine zielt auf eine Emanzipation des Menschen von dem
Gott sei
es der alten Metaphysik, sei es des christlichen Glaubens. Gott ist tot
und
lebendig, weil wir uns ihn einverleiben: Wir sind Gott, wir, d. h.
unsere
praktische Vernunft. Die andere Tendenz zielt auf ein Festhalten an
einem, wenn
auch modifizierten, realen Gott im Sinn der alten Theologie.
Erstens
also zur Tendenz, Gott nur noch in uns selbst zu finden und ihn so
seiner
äußeren Ämter und seiner von uns unabhängigren Existenz zu entheben.
Daß
wir das höchste Gut befördern sollen, mag irgendwie plausibel aus der
„Analytik“ und auch schon der Grundlegung
zur Metaphysik der Sitten sein, aber
es wird nicht ausdrücklich so formuliert. Jetzt also wird der
kategorische
Imperativ zum Gebot, das höchste Gut zu befördern, natürlich hier auf
Erden.
Dabei, so meint man, wird als gegeben vorausgesetzt, dass wir vom
höchsten Gut
einen Begriff haben, der dieses Gebot verständlich macht, etwa als die
Zusammennahme von engen und weiten Pflichten; und zweitens, dass die
Beförderung selbst nicht unsere Kräfte überschreitet, so dass die
sittliche
Grundregel eingehalten wird: „ultra posse nemo obligatur“. Dies wäre
dann nicht
der Fall, wenn unsere Beförderung voraussetzt, dass das höchste Gut nur
als
irgendwann abgeschlossenes auch befördert werden kann. Aber warum
sollte die
Beförderung, die in unserer Macht liegt, mit der Vollendung, die unsere
Macht
überschreitet, verbunden sein?
Kant
hat das innerweltliche Konzept des höchsten Guts in die Theologie der
KdU
übernommen. „Wir sind a priori durch die Vernunft bestimmt, das
Weltbeste,
welches in der Verbindung des größten Wohls der vernünftigen Weltwesen
mit der
höchsten Bedingung des Guten an denselben, d. i. der allgemeinen
Glückseligkeit
mit der gesetzmäßigsten Sittlichkeit besteht, nach allen Kräften zu
befördern.“
(V 453,16-20) Wieder wird nur von einer Beförderungspflicht des
höchsten Guts
gesprochen; dies liegt in unserer Gewalt, und auch die Vorstellung
einer
Menschengesellschaft, in der sich Moralität und Glück möglichst
entsprechen,
ist ohne Rückgriff auf eine theologische Maximumvorstellung in der Idee
oder
gar die Wirklichkeit Gottes durchaus möglich. Wenn also die Beförderung
des
höchsten Guts im moralischen Gesetz geboten ist, dann müssen wir auch
in
Autonomie und Autokratie dazu in der Lage sein.
Die
Gegentendenz, die auf die notwendige Einhilfe Gottes auch beim neu
interpretierten höchsten Gut zielt, besagt, dieses liege nicht in
unserer
Gewalt; um nun unserer Pflicht der Beförderung des höchsten Guts
nachzukommen,
bedürfe es der praktischen Realität eines moralischen Gottes, dessen
Existenz
wir also auf der Grundlage des kategorischen Imperativs anzunehmen
genötigt und
ergo berechtigt sind. Der moralische Zweck führt unsere praktische
reflektierende Urteilskraft[11]
zur
subjektiv praktischen Realität des Urgrundes der Schöpfung (V 455,32).
„Folglich müssen wir eine moralische Weltursache (einen Welturheber)
annehmen,
um uns gemäß dem moralischen Gesetze einen Endzweck vorzusetzen; und so
weit
das letztere nothwendig ist, so weit (d. i. in demselben Grade und aus
demselben Grunde) ist auch das erstere nothwendig anzunehmen: nämlich
es sei ein
Gott.“ (V 450,26-30)
Der
Begriff des höchsten Gutes in der Welt enthält selbst diese doppelte
Tendenz in
sich, denn manchmal ist nur die irdische Welt gemeint, manchmal das
Hier und das Jenseits. Wie auch immer: Kant
hat die erste Tendenz nie völlig siegen lassen, sondern ist 1781 und
später der
Meinung gewesen, durch die Kritik habe die Ontologie, also die
metaphysica
generalis, der Analytik des menschlichen Verstandes den Platz einräumen
müssen
und die metaphysica specialis dem für die Moral unabdingbaren
Vernunftglauben
an Gott und Unsterblichkeit, die also nicht in uns sind und die nicht
von
dieser Welt sind.
5. Der Gott für uns
1781
stellt Kant die drei einzig möglichen spekulativen Gottesbeweise vor (A
590)
und widerlegt sie rein immanent. An die Stelle der Beweise im Stil der
alten
Metaphysik und Theologie tritt der moralische Beweis: Es ist ein Gott,
aber ein
Gott, so möchte man ihn bestimmt sehen, weder an sich als metaphysisch
gesichertes Wesen, noch in uns, wie wir im Gang der Untersuchung
verschiedentlich
fanden, sondern für uns als
Gegenstand unseres Vernunftglaubens. Die Formulierung „Gott für uns“
scheint
Kant nicht wörtlich zu benutzen, aber im letzten Satz der KpV wird
gesagt, es
gebe „das Bedürfnis einer Theologie, die den Begriff von Gott für den
höchsten
praktischen Gebrauch der Vernunft zureichend bestimmte“ (V 485,16-18),
die
Religionsschrift sagt: „Die Idee eines moralischen Weltherrschers ist
eine
Aufgabe für unsere praktische Vernunft. Es liegt uns nicht sowohl
daran, zu
wissen, was Gott an sich selbst (seine Natur) sei, sondern was er für
uns als
moralische Wesen sei […].“ (VI 139,13-16) Hiermit wird in der
Moralphilosophie
eine Reflexion aufgenommen, die die Prolegomena
in theoretischer Hinsicht entworfen hatten als „symbolischen
Anthropomorphism“
(IV 357,15-16); man erkenne in ihm das unbekannte göttliche Wesen „zwar
nicht
nach dem, was es an sich selbst ist, aber doch nach dem, was es für
mich ist,
nämlich in Ansehung der Welt, davon ich ein Theil bin [...].“ (IV
357,22-24) In
der KdU wird der moralische Beweis charakterisiert als eine Überzeugung
nicht
bezüglich dessen, was der Gegenstand an sich, sondern „für uns
(Menschen
überhaupt)“ (V 462,37) sei, kat´ anthropon, nicht kat´aletheian (V
463,1-2;
vgl. XX 306,1-6).[12]
Dieser
Menschengott ist für uns moralisch notwendig; seine Bestimmungen kommen
ihm
nicht als einem Ding an sich zu, auch nicht als Erscheinung, sondern
als einem
höchsten Wesen für uns. Der
Menschengott entspringt einem Bedürfnis unserer praktischen Vernunft,
und wir
können „nicht über göttliche besondere Eigenschaften grübeln, sondern
müssen
ihn nur in Relation auf unser Moralisch Gesetz bestimmen.“ (XXIII
71,10-12)
Dieser Gott für uns hat in einigen Zügen Ähnlichkeit mit einer
Erscheinung, die
das Ding an sich in der Gestalt eines Weltgegenstandes für
uns, für unser Erkenntnisvermögen in Raum und Zeit ist. Der uns
unbekannte Gott an sich träte hiermit in eine Parallele zur Welt an
sich, die
für uns nicht erkennbar ist; so wie in der Welterkenntnis an die Stelle
des „an
sich“ das Surrogat der Erkenntnis unter subjektiven theoretischen
Bedingungen,
nämlich als Erscheingungen, tritt, so ist der Gott an sich uns gänzlich
entzogen, er wird jedoch erkennbar in praktischer Hinsicht als Gott für
uns.
6. Die Mitteilbarkeit
Im
Sittlichen steht bei Platon der Begriff des Guten, bei Kant das
moralische
Gesetz verbindlich vor aller religiösen Wertsetzung; die Religion ist
ausübende
Ethik und kann sich nicht anmaßen, deren Grundbegriffe zu bestimmen.
Die
sittlichen Werte können nicht unter bestimmten Bedingungen stehen, sie
können
auch nicht dadurch ihre Anerkennung finden, dass sie mit den Werten
einer
Offenbarung, eine religiösen Tradition oder mystischen Erfahrung
übereinstimmen
– die Frage ist, ob diese Übereinstimmung auf dem anerkannten Primat
der Moral
beruht oder nicht, sonst ist sie zufällig und instabil. Bei Kant läßt
sich das
auffällige Phänomen beobachten, dass ein Begriff ursprünglich nur für
Naturphänomene benutzt wurde und dann in der „Kritik der ästhetischen
Urteilskraft“ und der Religion innerhalb
der Grenzen der bloßen Vernunft für die Beziehung der Menschen
unter
einander benutzt wurde, der der Mitteilung. In der ersten Phase werden
Kräfte
zwischen Körpern mitgeteilt, in der zweiten Phase gibt es die
qualifizierte
Mitteilung epistemischer, ästhetischer und sittlicher Urteile. In der
KdU wird
die „allgemeine Mittheilbarkeit“ (V 217,1) zum Kriterium der
Apriorizität des
Geschmacksurteils: „Ginge die Lust an dem gegebenen Gegenstande vorher,
und nur
die allgemeine Mittheilbarkeit derselben sollte im Geschmacksurtheile
der
Vorstellung des Gegenstandes zuerkannt werden, so würde ein solches
Verfahren
mit sich selbst im Widerspruch stehen. Denn dergleichen Lust würde
keine
andere, als die bloße Annehmlichkeit in der Sinnenempfindung sein und
daher
ihrer Natur nach nur Privatgültigkeit haben können, weil sie von der
Vorstellung, wodurch der Gegenstand gegeben
wird, unmittelbar abhinge.“ (V 216,35-217,7) Die Mitteilbarkeit des
Geschmacksurteils wird, wie danach ausgeführt wird, durch die Harmonie
der
epistemischen Bedingungen, Einbildungskraft und Verstand,
gewährleistet, die
dann ihrerseits die allgemeinheitsfähige Lust erzeugt, die wir im
Geschmacksurteil aussprechen. Man sieht, wie Kant hier dieselbe
Umkehrfigur
verwendet, die er sich schon in den sechziger Jahren in der Abfolge von
Moral-Glaube-Hoffnung zueigen machte. Nicht der Glaube, sondern die
Moral ist
allgemein mitteilbar: „Der reine
Religionsglaube ist zwar der, welcher alleine eine allgemeine
Kirche
gründen kann: weil er ein bloßer Vernunftglaube ist, der sich jedermann
zur
Überzeugung mittheilen läßt; […].“ (VI 102,34-103,1) Der partikulare
Glaube ist
so wenig qualifiziert miteilungsfähig wie die partikulare Lust des
Geschmackts;
daher müssen beim ersteren die moralischen, beim zweiten die
epistemischen
Bedingungen den Vortritt haben, um die gemeinsame Welt zu ermöglichen.
„Wir
haben angemerkt, dass daß, obzwar eine Kirche das wichtigste Merkmal,
nämlich
das eines rechtmäßigen Anspruchs auf Allgemeinheit, entbehrt, wenn sie
sich auf
einen Offenbarungsglauben, der als historischer […] Glaube doch keiner
allgemeinen überzeugenden Mittheilung fähig ist, gründet […].“ (VI
109,20-25;
vgl. weiter 123,2; 137 ff., 155).
Die
qualifizierte Mitteilung führt zur Etablierung einer gemeinsamen Welt,
zu der
wir bestimmt sind, sei es der Erkenntnis, des Ästhetischen oder des
Sittlichen;
immer zielt die Mitteilung auf die Gründung einer weltbürgerlichen
Gesellschaft
neben, unter oder über der rechtlichen Friedensgesellschaft souveräner
Staaten.
Die Religion ist nur dann weltverträglich, wenn sich ihre Prinzipien
innerhalb
der Grenzen der bloßen Vernunft mitteilen lassen und keine Sonderwelten
bilden,
die unvermeidlich die Gesellschaft von Vernunftwesen zerstören. Wie gut
auch
immer der Primat des Glaubens vor der Moral gemeint sein mag, er wird
unvermeidlich diabolisch im Sinn des diaballein, des
Auseinandertreibens im
unterschiedlichen Bekenntnis.
7. Ein Zugeständnis an den Diener Lampe?
Die
Metaphysik der Sitten ist ein
praktisch theologiefreies Buch und unterscheidet sich in diesem Punkt
nicht von
der Aristotelischen Politik und Nikomachischen
Ethik. Wenn also weder
die Rechtslehre noch die Tugendlehre auf einen Gottesbezug angewiesen
ist,
warum zieht Kant in anderen Domänen seines Denkens nicht die Konsequenz
und
bekennt sich auch im Vernunftglauben zum Republikanismus: Wir sind das
Volk,
wir sind Gott.
Seine
persönliche Meinung ist schwer zu ermitteln; der Kirchenglaube war ihm
sicher
so fremd wie fast allen Intellektuellen der zweiten Hälfte des 18.
Jahrhunderts. Keiner von ihnen hätte etwa den Namen des amtierenden
Papstes
gekannt, und, anders als zur Zeit von Locke und Leibniz, war wohl
niemandem die
Kirchenpolitik außer durch deren Intrigen an den Höfen vertraut. Man
kann sich
schwer vorstellen, dass Kant an ein Nachleben nach dem Tod glaubte. Und
trotzdem. In der Religion innerhalb der
Grenzen der bloßen Vernunft (1793) hieß es: „[…] denn eine
Religion, die
der Vernunft unbedenklich den Krieg ankündigt, wird es auf die Dauer
gegen sie
nicht aushalten.“ (VI 10,19-20) Kant hätte auch umgekehrt sagen können:
„[…]
denn eine Moral, die der Religion unbedenklich den Krieg ankündigt,
wird es auf
die Dauer gegen sie nicht aushalten.“ „Es ist unmöglich, daß ein Mensch
ohne
Religion froh werde.“ (XIX 649,19-20 – Refl. 8106)
Einmal
war der Gottesgedanke zu stark in der Ganzheitsvorstellung des
Dreischritts
Ich-Welt-Gott verankert, um aus der kritischmoralischen Neubegründung
eliminiert werden zu können. Der Rigorismus der Sittlichkeit stellt
sodann den
Menschen in Grenzsituationen vor das Problem, dass die sittliche
Forderung
absurd wird beim Verzicht auf den Glauben an Gott und die Hoffnung auf
Unsterblichkeit; hier mag ein sittlich-elitäres stoisches „Dennoch“
helfen,
aber dieses Dennoch läßt sich nicht jedermann zumuten, z. B. nicht dem
Diener
Lampe. Vielleicht hat Heine mit seiner Bemerkung das Richtige
getroffen,
vielleicht muß man die Beobachtung im Sinne Kants auch erweitern: Der
Vernunftglaube an Gott und Unsterblichkeit ist ein Bedürfnis von
jedermann,
weil jedermann auch ein Diener Lampe ist. Aber dies sind Vermutungen.
Den
Schriften Kants können wir entnehmen, dass aus dem alten Gott an sich
ein Gott
in und und für uns wurde, dass die Konsequenz dieser Gedankenrichtung
die
Einverleibung Gottes durch den Menschen ist, dass daraus jedoch kein
„Gott ist
tot“ folgt.
8. Was bleibt?
„Tantum
religio potuit suadere malorum“, schreibt Lukrez in einer berühmten
Zeile von De rerum natura (Vers I 101),
tausendfach zitiert, auch in der Religion
innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft (VI 131,19-20).
Die
Aufklärung hat das Phänomen der Religion, besonders der
Offenbarungsreligion,
intensiv diskutiert und ist in ihrer Hauptströmung zur Vorstellung
gelangt,
dass der Primat der Moral und des Rechts durch die Reflexion
abgesichert werden
kann und gegen jeden Umkehrversuch der positiven Religionen gut
verteidigt
werden kann und muß.
Dies
bedeutet, dass im Sittlichen die Pro- und Contra-Argumente sich nur aus
religionsfreien Überlegungen rekrutieren können. Der
Unbedingtheitsanspruch der
Religion wird hiergegen immer opponieren, wenn auch ihre Domestizierung
durch
die Moral in Mitteleuropa, dem alten Zentrum der Aufklärung, die
Präzedenz der
Vernunft vor dem Glauben weitgehend durchgesetzt hat.
Der
Primat der Moral führt paradoxerweise dazu, dass Kant kein Interesse an
Toleranzproblemen nimmt. John Locke und Voltaire verfassen noch
Traktate über
die Notwendigkeit der Toleranz des Staats gegenüber staatsfähigen
Religionen,
bei Kant dagegen wird schon der Gebrauch des Wortes als Anmaßung
angesehen.
„Ein Fürst, der es seiner nicht unwürdig findet, zu sagen, dass er es
für Pflicht halte, in Religionsdingen den
Menschen nichts vorzuschreiben, sondern ihnen darin volle Freiheit zu
lassen,
der also selbst den hochmüthigen Namen der Toleranz
von sich ablehnt, ist selbst aufgeklärt […].“ (VIII 40,28-31)
Die
Bürger eines Staats sind kraft des Sittengesetzes Personen, und zwar
vor ihrer
Geburt als Embryonen und nach ihrem Tod als Unterzeichner eines
Testaments und
Inhaber eines Namens, der in seiner Ehre auch als Toter lädiert werden
kann;
dies wird in die Vernunftrechtsordnung übernommen. Das Recht bestimmt
das
Verhältnis zwischen Personen und Staatsgewalt, wie immer die
persönlichen
religiösen, noch so aberwitzigen Überzeugungen beschaffen sind. Zu
sagen,
bestimmte religiöse Sekten würden toleriert, ist in in dieser
Auffassung schon
eine Beleidigung des Rechts, das die Handlungsfreiheit gesetzlich
regelt und
die dafür nötige Infrastruktur schafft wie öffentliche Schulen mit
Schulzwang,
Begrenzung der freien Meinungsäußerung im Hinblick auf persönliche
Beleidigungen und Gewaltaufrufen etc. Die Religionsgemeinschaft wird
nicht
toleriert, sondern genießt das selbstverständliche Freiheitsrecht der
persönlichen beliebigen Überzeugungen, oder aber sie wird als
rechtswidrig
verboten. Für die Rechtsverwirklichung kann es klug sein, rechtsfähige
Religionen zu fördern, so wie es klug sein kann, bodenständige Bräuche
zu
fördern.
Das
Aufklärungskonzept, wenn wir es als solches bezeichnen dürfen, ist auch
immun
gegen die Phantome einer politischen Theologie, wie sie von Carl
Schmitt
aktiviert wurden. Eine konsensfähige Politik ist nach der angedeuteten
Rechtskonzeption immer nur die von der Urteilskraft geleitete
Realisierung des
sich jeweils abzeichnenden Rechts, und dieses globale Recht ist die
einzige
Berufungsinstanz in Konfliktfällen. Heute wird das Vernunftrecht der
Aufklärung
gewöhnlich im Stichwort der Menschenrechte aufgerufen; unter ihrem
Titel
versammeln sich die hier angedeuteten Rechtsvorstellungen.
Aber
vielleicht können wir auch ohne Aufklärung guter Dinge sein; denn der
mächtigste Plutokrat dieser Welt hat endlich dem Bösen den Krieg
erklärt und
bekämpft es mit den modernsten Waffen sicher aus der Luft, aber auch zu
Wasser
und zu Lande, so dass es in Kürze vom Globus vertrieben wird, und das
Heilige
Offizium belebt wieder das Amt für Exorzismus, so dass auch dem „Teufel
in uns“
sachkundig der Garaus gemacht wird. Fassungslos sehen wir zu, wie die
Religionen sich absolut setzen und die Aufklärung hinter sich lassen –
quantum
religio potest suadere malorum. Das zur Zeit probate Gegenmittel ist
die
Fanmeile, auf der Millionen jubeln und sich gerne habe – so hat sich
nach
Beckenbauers eigenen Worten der liebe Gott die Welt eigentlich
vorgestellt.
Der
Punkt für uns ist nicht, das teuflische Treiben im Kampf gegen das Böse
auszumachen, sondern die Handlungsprinzipien aufzudecken. Sie liegen in
der
Idee der Unbedingtheit des Glaubens, die dem Glauben inhärent ist, wenn
er
nicht die kopernikanische Wende vollzieht und sich unter die Bedingung
von
Moral und Recht stellt.
Anhang
Die
Publikation von Gerhard Schwarz: Est Deus
in nobis. Die Identität von Gott und reiner praktischer Vernunft in
Immanuel
Kants `Kritik der praktischen Vernunft`, Berlin 2004, macht auf
einen
Sachverhalt aufmerksam, der in der von ihm als Standardinterpretation
bezeichneten bisherigen Deutung nicht oder nicht vollständig und
konsequent
aufgedeckt werde: Kant rechne nicht mit einem vernunftexternen Gott,
sondern er
halte Gott und die reine praktische Vernunft für identisch und
identifiziere
auch Gott und Mensch qua Vernunftwesen. Die Identitätsthese bezieht
sich im
wesentlichen auf die Analytik der KpV, die Identifizierungsthese auf
die
Dialektik. So ist der Mensch nicht nur autonom im Hinblick auf das
moralische
Gesetz, sondern ist auch Urheber der dem moralischen Handeln
entsprechenden
Glückseligkeit, allerdings nicht im Sinne des empirischen
Glücksgefühls,
sondern einer noumenalen, freiheitserzeugten Glückseligkeit.
In
subtilen Analysen einschlägiger Texte wird zu zeigen versucht, dass
Kant genau
die These vertrete, die in dem aus dem Opus
postumum zitierten Diktum des „Est Deus in nobis“ schlagwortartig
zusammengefasst werde, und dies sei nicht erst die Position der KpV,
sondern
auch der KrV. Nun leugnet Schwarz nicht, dass die Texte Kants weder die
erste
noch die zweite These eindeutig formulieren und dass der Satz des
Titels in der
KpV nicht vorkommt; er hätte freilich, dies ist die These, durchaus
vorkommen
können. „Kant hätte sagen können“ – aber er sagt es nicht, und so muß
Schwarz
nicht nur gegen die Standardinterpretation, sondern häufig auch gegen
den
expliziten Text des Autors kämpfen, sicher auch gegen die durch beides
veranlassten Überzeugungen des Lesers. Seine Argumente sind jedoch von
beträchtlicher Stärke. Daß die reine praktische Vernunft in ihrer
Gesetzgebung
durch keinen vernunftexternen Gott oder eine göttliche Natur
übertrumpft werden
kann, ist evident, und so ist Gott, wenn er ins Spiel gebracht wird, in
uns, d.
h. in unserem eigentlichen noumenalen Selbst, das dem phänomenalen
gegenüber
steht und von Kant in vielfachen Umschreibungen als erhaben,
anbetungswürdig
und göttlich bezeichnet wird. Hier also kann kaum ein Einwand erhoben
werden, es
sei denn in der Form, dass das „Gott in uns“ spezifiziert werden
müsste, weil
mit dem Gottesbegriff normalerweise mehr verbunden wird als nur die
moralische
Gesetzgebung. Aus der Perspektive, deren wir uns oben bedienten, folgt
die
Unüberbietbarkeit der moralischen Gesetzgebung aus der Inversion der
Abfolge
von Glaube, Liebe und Hoffnung: In der kritischen Moralphilosophie
steht wie
bei Spalding die Liebe bzw. die Moral am Anfang und muß folgerichtig
autonom
sein.
Schwieriger
ist die Identifizierung von Gott und Unsterblichkeit mit dem
eigentlichen
Selbst des Menschen. Läßt sich das Prinzip der Autokratie (S. 92)
verteidigen?
Kann man den Menschen zum Welturheber machen? Die unserer Moralität
angemessene
Glückseligkeit sei rein noumenal gemeint und ein Erzeugnis des
eigentlichen
Selbst des Menschen, es bedürfe als also keines göttlichen
Weltenherrschers –
gegen Kants ausdrückliche Aussagen in allen drei Kritiken. Schwarz
bietet einen
Vorschlag an, mit dem dieser Konflikt zwischen eigentlicher Intention
und
Textoberfläche, der die Standardinterpretation folgt, zu lösen ist.
Kant
entwickle seine Moraltheologie aus dem Blickwinkel des homo
phaenomenon, der
die Glückseligkeit versinnliche und Gott zu einem äußeren Wesen mache;
das
eigentlich Gemeinte sei jedoch die noumenale Ebene, in der die Freiheit
ihre
Glückseligkeit sui generis schaffe und ein subjektexterner Gott keinen
Ort mehr
habe. Kant habe die Aussagen, auf die sich die Standardinterpretation
stütze,
auf der Grundlage der Zwitternatur des Menschen verfasst. „Es ist also
durchaus
konsequent, wenn Kant auf Grund seines Bemühens, die natürliche und
insofern
subjektiv notwendige Selbstmißverständnislogik des endlichen
vernünftigen
Wesens (Mensch) zu berücksichtigen, die Legitimität der Identitäts- und
Identifizierbarkeitsthese
nicht direkt zur Darstellung bringt.“ (S. 266) Es könne noch andere
Beweggründe
geben, „die Kant dazu führen, die Identität von Gott und reiner
praktischer
Vernunft und die Identifizierbarkeit von Gott und vernünftigem Wesen
nicht sichtbar
werden zu lassen. So ist es nicht unwahrscheinlich, dass Kant von einer
Explikation beider Thesen Abstand nimmt, weil er der Kritik von
Zeitgenossen
entgehen will, […].“ (S. 266) Wir kommen also zu zwei nicht im
hermeneutischen
Horizont des Lesers, sondern im Text selbst fundierten Lesarten, einer
sichtbaren exoterischen und einer esoterischen, die vom Kenner
aufgedeckt
werden kann. Aber das sind schon Interpretationen eines von Schwarz
freigelegten Theorems der Inkorporation Gottes, das einer anderen
Theologie
eingeschrieben ist. Es geht also nach Schwarz selbst nicht darum, die
eine
Ebene gegen die zweite, die der Standardinterpretation, durchzusetzen,
sondern
Neben- und Ineinander zu belegen und dann zu deuten.
Literatur:
Brandt, Reinhard
(1998):
D´Artagnan und die Urteilstafel. Über ein Ordnungsprinzip der
europäischen
Kulturgeschichte 1, 2, 3 / 4, München.
Brandt, Reinhard
(2003):
Universität zwischen Selbst- und Fremdbestimmung. Kants „Streit der
Fakultäten“. Mit einem Anhang zu Heideggers Rektoratsrede, Berlin.
Grapotte, Sophie
(2004): La
conception kantienne de la réalité, Hildesheim.
Kant, Immanuel
(1900 ff.):
Gesammelte Werke, Akademieausgabe, Berlin.
Kant, Immanuel
(2004):
Vorlesung zur Moralphilosophie, hrsg. von Werner Stark, Berlin.
Schwarz, Gerhard
(2004): Est
Deus in nobis. Die Identität von Gott und reiner praktischer Vernunft
in
Immanuel Kants Kritik der praktischen
Vernunft, Berlin.
Spalding, Johann
Joachim
(1999): Betrachtungen über die Bestimmung des Menschen, in: Die
Bestimmung des
Menschen, hrsg. von Norbert Hinske (Aufklärung 11, Heft 1), Hamburg,
65-95.
Wimmer, Reiner
(1992): Die
Religionsphilosophie im Opus postumum,
in: Friedo Ricken und François Marty (Hrsg.): Kant über Religion,
Stuttgart,
195-229.
Winter, Aloys
(1992): Theologiegeschichtliche
und literarische Hintergründe der Religionsphilosophie Kants, in:
Friedo Ricken
und François Marty (Hrsg.): Kant über Religion, Stuttgart, 17-51.
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[1] Band-, Seiten- und Zeilenangabe entsprechend der Akademie-Ausgabe von Kants Gesammelten Schriften, Berlin 1900 ff. Für die drei Kritiken benutze ich die üblichen Abkürzungen KrV, KpV, KdU.
[2] Zur Parallelisierung, die schon im spiegelbildlichen Aufbau der KrV und der KpV liegt, vgl. Kant ausdrücklich V 42,20-25; 46,6-8. – Kant nimmt das Motiv des „in uns“ oder auch „in mir“ in den späteren Erörterungen auf: V 161,36 (der bestirnte Himmel über mir und das moralische Gesetz in mir); VII 58,18; 34; 59,3-4; 18; auch XXIII 108,22; 109,4; 398,11. Das „moralische Gesetz in uns“ (VIII 405,8; 17) ist „der Gott in uns“ (aber damit ist das Gesetz nicht mit Gott identisch, s. dazu den Anhang).
[3] Vgl. die Stellensammlung bei Schwarz 2004, 6-7 und Wimmer 1992. Ich halte die im Titel formulierte These von Schwarz für falsch, denn der Gott der KpV ist allmächtig im Gegensatz zum Menschen, der das höchste Gut, das er befördern soll, gerade nicht in seiner Gewalt hat. Korrekt ist jedoch, dass das Wissen um den kategorischen Imperativ bei uns als Vernunftwesen absolut ist und durch keinen Gott überboten werden kann; diesem Sachverhalt werden wir uns im Folgenden zuwenden.
[4] Die Lebenswegphilosophie sah vor, dass – mit Platon – jeder das Seine tat, welchen der drei Wege er auch einschlug oder zu welchem der drei Stände er auch gehörte. Lediglich der Vierte, der König, musste in der späteren Tradition alle Tugenden der Stände beherrschen und viertens gerecht sein. Dazu Brandt 1998, 93-113.
[5] Platon, Euthyphron 10c-e. Auch Kant benutzt den Topos: Kant 2004, 38-39.
[6] Kant 2004, 119.
[7] Zur Verwandtschaft mit Äußerungen von Rousseau im Emile vgl. Winter 1992, 46.
[8] Hinweis Ulrike Santozki, Aachen.
[9] Die Formulierung „versuchte, ob es nicht“ ist der Schrift „Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht“ entlehnt. Dort lautet der Satz in der Präambel: „Es ist hier keine Auskunft für den Philosophen, als daß, da er bei Menschen und ihrem Spiele im Großen gar keine vernünftige eigene Absicht voraussetzen kann, er versuche, ob er nicht eine Naturabsicht in diesem widersinnigen Gange menschlicher Dinge entdecken könne; aus welcher von Geschöpfen, die ohne eigenen Plan verfahren, dennoch eine Geschichte nach einem bestimmten Plane der Natur möglich sei.“ (VIII 18,5-11) Hier ist entsprechend der zweiten Vorrede der KrV der Name des Kopernikus einzusetzen; Kepler und Newton folgen am Ende desselben Absatzes.
[10] Ein Nachklang von Platons „die Dinge im Himmel aber werden wir sein lassen“ (Politeia 530b7).
[11] Der Begriff wird stillschweigend V 453 ff. (§ 88) eingeführt.