Lehrveranstaltungen an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Sommersemester 2008
Proseminar: Johann Gottlieb Fichte, Grundlage des Naturrechts
Di. 16°°-18°°
Lehrveranstaltungen an der Bergischen Universität Wuppertal
Wintersemester 2007/08
(gemeinsam mit Andreas Thomas)
Proseminar: Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
Di 19.00 - 20.30
Raum O.11.40
Vier Jahre nach der Veröffentlichung der Kritik der reinen
Vernunft, mit der Immanuel Kant die theoretische Philosophie
revolutionierte, erscheint 1785 mit der Schrift Grundlegung zur
Metaphysik der Sitten ein Werk, in dem Kant eine neuartige Theorie der
Moral vorstellt. Wie die nicht mehr überschaubare
wissenschaftliche Auseinandersetzung zeigt, kommt auch Kants
Moralphilosophie eine herausragende systematische und
philosophiehistorische Bedeutung zu - bis zum heutigen Tage stellt sie
einen der maßgeblichen Bezugspunkte philosophischer Diskussionen
dar. Dieser Umstand macht Kants Grundlegung, in der er seine Theorie
der Moral zum ersten Mal und im Vergleich zur 1788 erschienen Kritik
der praktischen Vernunft auf etwas zugänglichere Weise dargestellt
hat, zu einem der bedeutendsten und wirkmächtigsten Texte in der
Geschichte der Moralphilosophie und damit der Philosophie
überhaupt.
Ziel der Lehrveranstaltung ist, in gemeinsamer Lektüre,
Interpretation und Diskussion ein grundlegendes Verständnis von
Kants Moralphilosophie zu erarbeiten. Im Mittelpunkt stehen die
zentralen Begriffe und Grundsätze der Kantischen Theorie:
Kategorischer vs. hypothetischer Imperativ; Willensfreiheit und
Autonomie; die Formeln des Kategorischen Imperativs; die Frage nach der
Ableitung/Begründung inhaltlich bestimmter Pflichten; Maximen und
Gesetze; Pflicht vs. Neigung und Interesse; Achtung vor dem Gesetz; der
Mensch als Zweck an sich selbst; Kants Begriff des Guten; sowie die
Kritik an anderen moralischen Grundprinzipien wie das empirisch
bedingte Interesse am eigenen Glück (Eudämonismus), der
eigene oder gemeinschaftliche Nutzen (Utilitarismus), ein besonderes
moralisches Gefühl (Hutcheson, Hume), Vollkommenheit (Wolff) etc.
Seminarliteratur:
10
Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten [1785] in einer der gängigen Ausgaben.
Z.B:
- Mit einer Einleitung,
Sachanmerkungen, [...] sowie einer aktualisierten Bibliographie neu
hrsg. von B. Kraft und D. Schönecker. Hamburg 1999 (Philosophische
Bibliothek 519).
- Als kommentierte Ausgaben liegen neuerdings vor:
- Mit Kommentar von Chr. Horn u.a. Frankfurt a.M. 2007 (Suhrkamp Studienbibliothek 2).
- Hrsg., eingeleitet und erläutert von J. Timmermann. Göttingen 2004.
- Neben den
Kommentaren/Erläuterungen in den beiden angegebenen kommentierten
Textausgaben ist als vorbereitende und seminarbegleitende Lektüre
zu empfehlen:
- Höffe, O. (Hg.): Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Ein kooperativer Kommentar. Frankfurt a.M. 1989.
- Horn, Chr., Schönecker, D. (Hg.): Groundwork for the Metaphysics of Morals. Berlin 2006
- Schönecker, D., Wood,
A.W.: Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“. Ein
einführender Kommentar. 2. Auflage 2004.
Sommersemester 2007
(gemeinsam mit Prof. Heiner F. Klemme)
Seminar: Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts
Di 14-16
Raum O.09.11. Beginn: 3. April 2007
Hegels Rechtsphilosophie stellt den letzten
großen Entwurf in der Geschichte der neuzeitlichen
Naturrechtslehre dar. Das Verhältnis Hegels zu seinen
Vorgängern Hobbes, Rousseau, Kant und Fichte bleibt ambivalent:
Auf der einen Seite knüpft Hegel systematisch an die Resultate
seiner Vorgänger an, indem von ihnen insbesondere die
Deduktionsbasis, den Begriff des freien Willens, der sich selbst das
Gesetz gibt, übernimmt. Auf der anderen Seite tritt Hegel von
vornherein mit dem Anspruch auf, die Abstraktionen der Naturrechtslehre
zu überwinden: die klassischen
Konzepte des Naturzustandes und des Staatsvertrages spielen in der
Hegelschen Rechtsphilosophie keine Rolle mehr. An ihre Stelle tritt der
Versuch, die Totalität der „Gestalten“, die sich der
freie Wille im Prozess seiner Realisierung gibt, darzustellen. Mit
seiner Theorie der „bürgerlichen Gesellschaft“, d. h.
mit der Integration der ökonomischen Verhältnisse (unter dem
Titel „System der Bedürfnisse und der Arbeit“) in die
rechtsphilosophische Systematik, liefert Hegel zugleich eine wichtige
Voraussetzung für die Entstehung der Marxschen
Gesellschaftstheorie.
Das Seminar wird versuchen, den Gang der Argumentation dieses
schwierigen und auf den ersten Blick oftmals unverständlichen
Textes herauszuarbeiten und auf diese Weise Schritt für Schritt
die Begründungsansprüche Hegels zu überprüfen.
Kenntnisse der neuzeitlichen Naturrechtslehre und der Philosophie
Hegels sind erwünscht, aber nicht Bedingung.
Textgrundlage:
Hegel, G.W.F.: Grundlinien der Philosophie des Rechts (= Werke in
zwanzig Bänden, Band 7), hrsg. von Eva Moldenhauer und Karl Markus
Michel, Frankfurt am Main 1970 u.ö. (oder eine andere Ausgabe).
Lehrveranstaltungen an der Philipps-Universität Marburg
Wintersemester 2005/06
Dieter Hüning/Uli Vogel:
Seminar: Universität und Philosophie.
Das Selbstverständnis der Philosophie als akademischer Disziplin
Mo 16-18 Uhr
Ob die Philosophie als
eine Wissenschaft wie andere anzusehen ist oder nicht, ob sie überhaupt
Wissenschaft ist, wie ihr Verhältnis zu den anderen Disziplinen denn
nun zu bestimmen ist: dies sind Fragen, die die Philosophie selbst wohl schon
immer beschäftigt haben. Doch werden diese zunächst nur für
das Selbstverständnis der Philosophie wichtigen Fragen allgemein interessant,
wenn sie sich – philosophisch, versteht sich – auf Diskussionen um Bildung
und Ausbildung, die Funktion und Aufgabe von Universitäten, das Verhältnis
von Freiheit der Lehre und staatlichem Interesse etc. beziehen, somit zum
(leidigen?) Thema „Universitätsreform“ das Ihrige beitragen.
Derartige (klassische) Beiträge
wollen wir, beginnend im nächsten Sommer, in loser Folge studieren und
u.a. dahingehend auswerten, ob sie Material für die heutige Hochschuldebatte
liefern können (wir wollen selbstverständlich keine neuen Studiengänge
entwickeln). Beginnen werden wir mit Immanuel Kants „Streit der Fakultäten“
von 1798.
Literatur:
- Immanuel Kant: Der Streit der Fakultäten
- Ernst Müller (Hrsg.): Gelegentliche Gedanken
über Universitäten (von Engel, Erhard, Wolf, Fichte, Schleiermacher,
Savigny, v. Humboldt, Hegel), Leipzig 1990.
- Hans Erich Bödecker: Von der 'Magd der
Theologie' zur 'Leitwissenschaft'. Vorüberlegungen zur Geschichte der
Philosophie des 18. Jahrhunderts, in: Das Achtzehnte Jahrhundert 14 (1990),
S. 19-57.
- Reinhard Brandt: Zum 'Streit der Fakultäten',
in: Kant-Forschungen, hrsg. von Reinhard Brandt und Werner Stark, Bd. 1,
Hamburg 1987, S. 31-78.
- ders.: Universität zwischen Selbst- und
Fremdbestimmung. Kants 'Streit der Fakultäten'. Mit einem Anhang zu
Heideggers 'Rektoratsrede', Berlin 2003 [= Deutsche Zeitschrift für
Philosophie Sonderband 5].
- Volker Gerhardt (Hrsg.): Kant im Streit der
Fakultäten, Berlin 2004.
- Ulrich
Johannes Schneider: Philosophie und Universität. Historisierung der
Vernunft im 19. Jahrhundert, Hamburg 1999.
- Ralf Selbach: Staat, Universität und
Kirche. Die Institutionen- und Systemtheorie Immanuel Kants, Frankfurt/M.
1993.
Wintersemester 2004/05
Dieter Hüning/Uli Vogel:
Seminar: G.W.F. Hegel, Enzyklopädie
der philosophischen Wissenschaften: Vorbegriff
Montag 14°° - 16°° Hörsaalgebäude
Raum HS 104
Hegels „Wissenschaft der Logik“ gilt als eines der unlesbaren Bücher
der Philosophiegeschichte. Über Umwege kann man sich diesem Unternehmen,
mit dem gleich die vorherige Logik, Ontologie und Metaphysik insgesamt ersetzt
werden sollte, jedoch relativ leicht annähern: nämlich über
den „Vorbegriff“ der sogenannten „Kleinen Logik’“’ in der „Enzyklopädie
der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse“. Unter dem Titel „Drei
Stellungen des Gedankens zur Objektivität“ werden dort die in Hegels
Augen paradigmatischen Positionen der ihm zeitgenössischen Philosophie
(Wolff, Locke, Hume, Kant, Fichte, Jacobi, Böhme) systematisch abgehandelt,
so daß Gegenstand wie Funktion der „Logik“ deutlicher werden. – Im
Seminar wird es die Möglichkeit geben, nicht nur den Hegelschen Text
zu bearbeiten, sondern die entsprechenden Positionen der o.g. Autoren eigenständig
per Referat einzubringen. - Das Seminar richtet sich an Studierende im Hauptstudium.
Literatur:
G.W.F. Hegel: Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse.
In: G. W. F. Hegel: Werke. Auf Grundlage der „Werke“ von 1832-1845 neu edierte
Ausgabe. Redaktion Eva Moldenhauer und Karl Markus Michel. Frankfurt/M.:
Suhrkamp, 1970. Bd. 8 [Text des „Vorbegriffs“: S. 67-180].
Hegels enzyklopädisches System der Philosophie. Hrsg. von H.Chr. Lucas,
B. Tuschling und U. Vogel. Stuttgart-Bad Cannstatt: frommann-holzboog, 2004.
Hermann Drüe u. a. (Hrsg.), Hegels ‚Enzyklopädie der philosophischen
Wissenschaften‘ (1830). Ein Kommentar zum Systemgrundriß, Frankfurt/M.
2000.
Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis des
FB 03:
http://www.uni-marburg.de/fb03/neu/vorles/welcome.html
Sommersemester 2004
Frank Dietmeier/Dieter Hüning
Seminar: Strafe muß sein!? Die philosophische Begründung des
Strafrechts (Blockveranstaltung)
Die Strafe bildet den massivsten Eingriff des Staates in die Freiheit
seiner Bürger und ist deshalb im besonderen Maße erklärungs-
und rechtfertigungsbedürftig: Was ist Strafe und warum wird überhaupt
gestraft?
Die Strafrechtslehre unterscheidet zwischen absoluten und relativen Strafrechtstheorien,
die sich v. a. durch die unterschiedlichen Strafzwecke (Vergeltung, Abschreckung,
Besserung usw.) unterscheiden. Das Seminar wird die verschiedenen Strafrechtsbegründungen
anhand ausgewählter Texte untersuchen. Der Schwerpunkt wird hierbei
auf den Strafrechtsbegründungen des neuzeitlichen Naturrechts liegen.
Aber auch Kritiker des Strafrechts (z. B. Marx und Nietzsche) werden zu Wort
kommen.
Das Seminar wird als Blockveranstaltung gegen Ende des Semesters durchgeführt
werden.
Literatur zur Einführung:
Thomas Vormbaum (Hrsg.), Texte zur Strafrechtstheorie der Neuzeit, Baden-Baden
1993.
Klaus-M. Kodalle (Hrsg.), Strafe muß sein! Muss Strafe sein? Philosophen
- Juristen - Pädagogen im Gespräch, Würzburg 1998 (= Kritisches
Jahrbuch der Philosophie, Beiheft 1/1998).
Wintersemester 2003/04
Seminar gemeinsam mit Ulrich Vogel: Hegel. System
der Philosophie (MA: A3, B2; LA: B3, C2;
E: C2; FD: A)
Blockveranstaltung, Januar 04
Vorbesprechung: 22.10.03,
WRStr. B 311, 13.00 s.t.
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Hegels System
der Philosophie - es gibt wohl wenig in der Geschichte
der Philosophie, das, als Gegenstand eines Seminars angekündigt, abschreckender
wirken könnte. Aus diesem Grunde haben wir uns dazu entschieden, im
Titel das Genitiv-"s" bei "Hegel" durch einen Doppelpunkt zu ersetzen: eine
Entscheidung, die weitreichende Konsequenzen nach sich zieht. Es soll nämlich
nicht darum gehen, das in der Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften
im Grundrisse vorgelegte Gesamtsystem Hegels auch nur in Umrissen vorzustellen
bzw. zu diskutieren. Gegenstand des Seminars sind dagegen unterschiedliche
Konzeptionen von einem System der Philosophie, die sich bei Hegel zu unterschiedlichen
Zeiten seines Schaffens in verschiedenen Kontexten finden.
Beginnen wollen wir mit einer Durchsicht der Einleitungspassagen der Phänomenologie
des Geistes. Deren Begriff von "System" wird kontrastiert mit Überlegungen,
die Hegel seiner Wissenschaft der Logik unter dem Titel "Womit muß
der Anfang der Wissenschaft gemacht werden?" voranstellt. Schließlich
soll nach der Relevanz dieser beiden Ansätze im Kontext der Auseinandersetzung
mit der schon erwähnten Enzyklopädiegefragt werden. Dort
werden wir uns neben Vorrede und Einleitung vor allem den Abschnitt über
die "Drei Stellungen des Gedankens zur Objektivität" näher ansehen.
Zielgruppe: Haupt- und Nebenfachstudenten.
Erwünschte Kenntnisse: Keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.
Bedingungen für Schein: regelmäßige Teilnahme, Referat.
ECTS: 2 (für körperliche Anwesenheit) + 3 (für Referat/Hausarbeit).
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Literatur
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Rolf-Peter Horstmann: Wahrheit aus dem
Begriff. Frankfurt/M.: Hain, 1990.
Hans-Christian Lucas, Burkhard Tuschling,
Uli Vogel (Hrsg.): Hegels enzyklopädisches System der Philosophie. Stuttgart-Bad
Cannstatt: frommann-holzboog, 2003.
[Weitere Literatur gibt es bei der Vorbesprechung.]
Themenplan
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Wintersemester 2001/02
Seminar (gemeinsam mit Frank Dietmeier, FB 01)
Die Rechts- und Sozialphilosophie des jungen
Marx
Dienstag, 18°° - 20°°, Raum 312
Karl Marx gilt heutzutage als "toter Hund", als Theoretiker der bürgerlich-kapitalistischen
Gesellschaft, dessen Kritik durch den Gang der Weltgeschichte widerlegt worden
ist. Das Seminar, das dieses billige, weil argumentslose Vorurteil gegen
die Marxsche Theorie nicht teilt, hat die Entwicklung des jungen Marx vom
radikaldemokratischen Junghegelianer zum Kritiker der politischen Ökonomie
der bürgerlichen Gesellschaft zum Gegenstand. Die Beschäftigung
mit Hegels philosophischen System, insbesondere mit den staatsrechtlichen
Passagen der Hegelschen Rechtsphilosophie, bildet in diesem Zusammenhang
den Durchgangspunkt für die Auseinandersetzung mit den politischen und
philosophischen Positionen der Junghegelianer (Arnold Ruge, Bruno und Edgar
Bauer, Ludwig Feuerbach) einerseits und für Ausbildung der materialistischen
Theorie von Geschichte und Gesellschaft bzw. zur Kritik der politischen Ökonomie
andererseits. Außer einigen ausgewählten programmatischen Schriften
der Junghegelianer wird das Seminar sich mit Marx' Kritik des Hegelschen
Staatsrechts und der dort zu findenden demokratischetheoretischen Position,
den Feuerbach-Thesen, der Marxschen Kritik der Menschenrechtsideologie und
mit dem (problematischen) Begriff der Entfremdung in den sog. "Ökonomisch-philosophischen
Manuskripten" von 1844 beschäftigen.
Literatur zur Einführung:
- Konrad Bekker, Marx' philosophische Entwicklung, sein Verhältnis
zu Hegel, Diss. Basel 1940.
- Walter Euchner, Karl Marx, München 1983.
- Dieter Henrich, Karl Marx als Schüler Hegels, in: Ders.,
Hegel im Kontext, Frankfurt/M. 21975, S. 187-207.
- David McLellan, Die Junghegelianer und Karl Marx, München
1974.
- Werner Maihofer, Demokratie im Sozialismus. Recht und Staat
im Denken des jungen Marx, Frankfurt/M. 1968.
- Arnold Ruge, Die Hegelsche Rechtsphilosophie und die Politik
unserer Zeit, in: Manfred Riedel (Hrsg.), Materialien zu Hegels Rechtsphilosophie
Bd. I, Frankfurt/M. 1975, S. 323-349.
- Christian Schefold, Die Rechtsphilosophie des jungen Marx
von 1842. Mit einer Interpretation der 'Pariser Schriften' von 1844, München
1970.
- Horst Stuke, Philosopie der Tat. Studien zur Verwirklichung
der Philosophie bei den Junghegelianern und den Wahren Sozialisten, Stuttgart
1963.
- Francis Wheen, Karl Marx, München 2001.
Sommersemester 2001
Seminar (gemeinsam mit Frank Dietmeier, FB 01):
Der Begriff der Sittlichkeit in Hegels "Grundlinien
der Philosophie des Rechts"
Montag, 18°° - 20°°, Raum B 312
Hegel versteht seine in den ‘Grundlinien der
Philosophie des Rechts’ entwickelte Konzeption der Sittlichkeit als Überwindung
der „Abstraktionen" des neuzeitlichen Naturrechts und der Kantischen Moralphilosophie.
Viele Interpreten sehen in dieser Konzeption eine Rückwendung zum Modell
der antiken Polis bzw. zur politischen Philosophie Platons und Aristoteles’.
Damit ist aber bestenfalls ein Aspekt des Hegelschen Interesses getroffen.
Hegels Theorie der Sittlichkeit ist zunächst eine Lehre von den gesellschaftlichen
Institutionen (Familie, bürgerliche Gesellschaft, Staatsverfassung),
durch die sich der moderne Staat auszeichnet. Das Neuartige der Konzeption
der Sittlichkeit besteht darin, daß Hegel zu zeigen versucht, wie sich
die Individuen zu den von ihnen vorgefundenen „sittlichen Mächten" verhalten,
diese anerkennen und zur Grundlage ihres Handelns machen. Das Seminar wird
der Frage nachgehen, ob die Konzeption der Sittlichkeit nicht insgesamt widersprüchlich
ist: Einerseits behauptet Hegel nämlich, daß die Institutitionen
der Sittlichkeit insgesamt vernünftige Formen der Realisation des freien
Willens sind; andererseits zeigt Hegel, daß das Individuum nicht Subjekt
dieser Institutionen ist, sondern durch sein vergesellschaftetes Handeln
immer schon unter die eigenen Zwecke dieser Institutionen subsumiert ist.
Das Seminar wird versuchen, den Gang der Argumentation
dieses schwierigen und oftmals auf den ersten Blick unverständlichen
Textes herauszuarbeiten und auf diese Weise Schritt für Schritt Hegels
Begründungsansprüche zu überprüfen. Kenntnisse der Philosophie
Hegels sind erwünscht, aber nicht Bedingung der Teilnahme. Voraussetzung
für Scheinvergabe: regelmäßige Teilnahme, Übernahme eines
Kurzreferates und schriftliche Ausarbeitung bzw. Hausarbeit.
Literatur zur Einführung:
- Manfred Riedel (Hrsg.), Materialien zu Hegels
Rechtsphilosophie, 2 Bde., Frankfurt 1975.
- Ludwig Siep (Hrsg.), G.W.F. Hegel, Grundlinien
der Philosophie des Rechts [Klassiker auslegen Bd. 9], Berlin 1997.
- Andreas Dorschel, Die idealistische Kritik
des freien Willens, Hamburg 1992.
- Shlomo Avineri, Hegels Theorie des modernen
Staates, Frankfurt 1979.
- Herbert Schnädelbach, Hegels praktische
Philosophie. Ein Kommentar der Texte in der Reihenfolge ihrer Entstehung,
Frankfurt/M. 2000.
Frühere Lehrveranstaltungen:
Wintersemester 1990/91:
Seminar "Die Genesis der politischen Philosophie John Lockes"
Wintersemester 1991/92:
Seminar "La Mettries L'homme machine"
Bibliographie
Sommersemester 1992:
Seminar "G.W.F. Hegel, Die Wissenschaft der Logik. Die Lehre vom Wesen"
Sommersemester 1996:
Seminar (gemeinsam mit Olaf Asbach): "Friedenstheorien der frühen
Neuzeit (Cicero, Thomas von Aquin, Hugo Grotius, Richelieu, Éméric
Crucé, Thomas Hobbes, Abbé de Saint-Pierre)"
Wintersemester 1996/97:
Proseminar (gemeinsam mit Frank Dietmeier, FB 01): "Recht und Moral"
Themenplan
Sommersemester 1998:
Seminar (gemeinsam mit Frank Dietmeier, FB 01):"Strafe muß sein!?
Zur philosophischen und juristischen Begründung staatlichen Strafens"
Themenplan
Sommersemester 1999:
Seminar (gemeinsam mit Frank Dietmeier, FB 01):
"Die Rechtsphilosophie des Neukantianismus und ihre Kritiker"
Kommentar
und Literatur zur Einführung
Themenplan
Wintersemester 1999/2000:
Seminar (gemeinsam mit Victor J. Gustitus):
"Naturrecht und natürliches Gesetz in der scholastischen Rechtsphilosophie"
(das Seminar konnte wegen eines Forschungsaufenthaltes
an der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel nicht durchgeführt
werden)
Während die neuzeitliche Rechtsphilosophie vom systematischen
Primat des autonomen Individuums bzw. vom Primat subjektiver Rechte ausgeht,
ist die naturrechtlichen Entwürfe der Scholastik ‘Gesetzes’-Philosophien.
Sie fragen nicht, welche Rechte die Menschen von Natur aus haben, um von
dieser Grundlage die Notwendigkeit staatlicher Herrschaft abzuleiten, sondern
sie gehen aus von einer ‘natürlichen’, d. h. im Schöpfungswillen
Gottes verankerten Ordnung, deren Zentrum die Konzeption des natürliches
Gesetzes ist. Das Seminar wird anhand ausgewählter Texte (aus der Summa
theologiae des Thomas von Aquin, aus den Relectiones von Francisco
de Vitoria sowie aus dem Werk De Legibus von Francisco Suárez)
versuchen, die Eigentümlichkeiten und Probleme der scholastischen Naturrechtslehre
herauszuarbeiten. Am Beispiel der rechtsphilosophischen Revolution des Thomas
Hobbes soll abschließend die Problematik der scholastischen Versuche,
diese teleologisch verstandene Schöpfungsordnung zur Quelle möglicher
staatlicher Zwangsbefugnisse zu machen, diskutiert werden.
Literatur zur Einführung:
Julius Ebbinghaus, Die Idee des Rechts, in: Ders., Gesammelte
Schriften Bd. 2: Philosophie der Freiheit, Bonn 1988, S. 141-198.
Daniel Deckers, Gerechtigkeit und Recht. Eine historisch-kritische
Untersuchung der Gerechtigkeitslehre des Francisco de Vitoria (1483-1546),
Freiburg i. Ue./Freiburg i. Br. 1991.
John Finnis, Natural Law and Natural Rights, Oxford 1980.
Heinrich Rommen, Die Staatslehre des Franz Suarez S.J., Mönchen-Gladbach
1926.
Wintersemester 2000/2001
Seminar (gemeinsam mit Frank Dietmeier, FB 01):
G.W.F. Hegels "Grundlinien der Philosophie des
Rechts"
Montag, 20°° - 22°°, Raum B 312
Hegels 'Rechtsphilosophie' stellt den letzten großen Entwurf
in der Geschichte der neuzeitlichen Naturrechtslehre dar. Das Verhältnis
Hegels zu seinen Vorgängern Hobbes, Rousseau, Kant und Fichte bleibt
ambivalent: Auf der einen Seite knüpft Hegel systematisch an die Resultate
seiner Vorgänger an, indem von ihnen insbesondere die Deduktionsbasis,
den Begriff des freien Willens, der sich selbst das Gesetz gibt, übernimmt.
Auf der anderen Seite tritt Hegel von vornherein mit dem Anspruch auf, die
'Abstraktionen' der Naturrechtslehre zu überwinden: die klassischen
Konzepte des Naturzustandes und des Staatsvertrages spielen in der Hegelschen
Rechtsphilosophie keine Rolle mehr. An ihre Stelle tritt der Versuch, die
Totalität der 'Gestalten', die sich der freie Wille im Prozeß
seiner Realisierung gibt, darzustellen. Mit seiner Theorie der 'bürgerlichen
Gesellschaft', d. h. mit der Integration ihrer ökonomischen Struktur
(unter dem Titel 'System der Bedürfnisse und der Arbeit') in die rechtsphilosophische
Systematik liefert Hegel zugleich eine wichtige Voraussetzung für die
Entstehung der Marxschen Gesellschaftstheorie.
Das Seminar wird versuchen, den Gang der Deduktion dieses schwierigen
und auf den ersten Blick oftmals unverständlichen Textes herauszuarbeiten
und auf diese Weise Schritt für Schritt die Begründungsansprüche
Hegels zu überprüfen. Kenntnisse der neuzeitlichen Naturrechtslehre
und der Philosophie Hegels sind erwünscht, aber nicht Bedingung. Voraussetzung
für die Scheinvergabe: regelmäßige Teilnahme und schriftliches
Referat.
Literatur zur Einführung:
- Manfred Riedel (Hrsg.), Materialien zu Hegels Rechtsphilosophie,
2 Bde., Frankfurt 1975
- Ludwig Siep (Hrsg.), G.W.F. Hegel, Grundlinien der Philosophie
des Rechts [Klassiker auslegen Bd. 9], Berlin 1997
- Andreas Dorschel, Die idealistische Kritik des freien Willens,
Hamburg 1992
- Shlomo Avineri, Hegels Theorie des modernen Staates, Frankfurt
1979
- Herbert Schnädelbach, Hegels praktische Philosophie.
Ein Kommentar der Texte in der Reihenfolge ihrer Entstehung, Frankfurt/M.
2000.