Lehrveranstaltungen an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Sommersemester 2008

Proseminar: Johann Gottlieb Fichte, Grundlage des Naturrechts
Di. 16°°-18°°



Lehrveranstaltungen an der Bergischen Universität Wuppertal

Wintersemester 2007/08

(gemeinsam mit Andreas Thomas)
Proseminar: Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
Di 19.00 - 20.30
Raum O.11.40

Vier Jahre nach der Veröffentlichung der Kritik der reinen Vernunft, mit der Immanuel Kant die theoretische Philosophie revolutionierte, erscheint 1785 mit der Schrift Grundlegung zur Metaphysik der Sitten ein Werk, in dem Kant eine neuartige Theorie der Moral vorstellt. Wie die nicht mehr überschaubare wissenschaftliche Auseinandersetzung zeigt, kommt auch Kants Moralphilosophie eine herausragende systematische und philosophiehistorische Bedeutung zu - bis zum heutigen Tage stellt sie einen der maßgeblichen Bezugspunkte philosophischer Diskussionen dar. Dieser Umstand macht Kants Grundlegung, in der er seine Theorie der Moral zum ersten Mal und im Vergleich zur 1788 erschienen Kritik der praktischen Vernunft auf etwas zugänglichere Weise dargestellt hat, zu einem der bedeutendsten und wirkmächtigsten Texte in der Geschichte der Moralphilosophie und damit der Philosophie überhaupt.
Ziel der Lehrveranstaltung ist, in gemeinsamer Lektüre, Interpretation und Diskussion ein grundlegendes Verständnis von Kants Moralphilosophie zu erarbeiten. Im Mittelpunkt stehen die zentralen Begriffe und Grundsätze der Kantischen Theorie: Kategorischer vs. hypothetischer Imperativ; Willensfreiheit und Autonomie; die Formeln des Kategorischen Imperativs; die Frage nach der Ableitung/Begründung inhaltlich bestimmter Pflichten; Maximen und Gesetze; Pflicht vs. Neigung und Interesse; Achtung vor dem Gesetz; der Mensch als Zweck an sich selbst; Kants Begriff des Guten; sowie die Kritik an anderen moralischen Grundprinzipien wie das empirisch bedingte Interesse am eigenen Glück (Eudämonismus), der eigene oder gemeinschaftliche Nutzen (Utilitarismus), ein besonderes moralisches Gefühl (Hutcheson, Hume), Vollkommenheit (Wolff) etc.
Seminarliteratur:
10
Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten [1785] in einer der gängigen Ausgaben.
Z.B:


Sommersemester 2007

(gemeinsam mit Prof. Heiner F. Klemme)
Seminar: Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts
Di 14-16
Raum O.09.11. Beginn: 3. April 2007

Hegels Rechtsphilosophie stellt den letzten großen Entwurf in der Geschichte der neuzeitlichen Naturrechtslehre dar. Das Verhältnis Hegels zu seinen Vorgängern Hobbes, Rousseau, Kant und Fichte bleibt ambivalent: Auf der einen Seite knüpft Hegel systematisch an die Resultate seiner Vorgänger an, indem von ihnen insbesondere die Deduktionsbasis, den Begriff des freien Willens, der sich selbst das Gesetz gibt, übernimmt. Auf der anderen Seite tritt Hegel von vornherein mit dem Anspruch auf, die Abstraktionen der Naturrechtslehre zu überwinden: die klassischen
Konzepte des Naturzustandes und des Staatsvertrages spielen in der Hegelschen Rechtsphilosophie keine Rolle mehr. An ihre Stelle tritt der Versuch, die Totalität der „Gestalten“, die sich der freie Wille im Prozess seiner Realisierung gibt, darzustellen. Mit seiner Theorie der „bürgerlichen Gesellschaft“, d. h. mit der Integration der ökonomischen Verhältnisse (unter dem Titel „System der Bedürfnisse und der Arbeit“) in die rechtsphilosophische Systematik, liefert Hegel zugleich eine wichtige Voraussetzung für die Entstehung der Marxschen Gesellschaftstheorie.
Das Seminar wird versuchen, den Gang der Argumentation dieses schwierigen und auf den ersten Blick oftmals unverständlichen Textes herauszuarbeiten und auf diese Weise Schritt für Schritt die Begründungsansprüche Hegels zu überprüfen. Kenntnisse der neuzeitlichen Naturrechtslehre und der Philosophie Hegels sind erwünscht, aber nicht Bedingung.
Textgrundlage:
Hegel, G.W.F.: Grundlinien der Philosophie des Rechts (= Werke in zwanzig Bänden, Band 7), hrsg. von Eva Moldenhauer und Karl Markus Michel, Frankfurt am Main 1970 u.ö. (oder eine andere Ausgabe).



Lehrveranstaltungen an der Philipps-Universität Marburg

Wintersemester 2005/06

Dieter Hüning/Uli Vogel:

Seminar: Universität und Philosophie. Das Selbstverständnis der Philosophie als akademischer Disziplin
Mo 16-18 Uhr


Ob die Philosophie als eine Wissenschaft wie andere anzusehen ist oder nicht, ob sie überhaupt Wissenschaft ist, wie ihr Verhältnis zu den anderen Disziplinen denn nun zu bestimmen ist: dies sind Fragen, die die Philosophie selbst wohl schon immer beschäftigt haben. Doch werden diese zunächst nur für das Selbstverständnis der Philosophie wichtigen Fragen allgemein interessant, wenn sie sich – philosophisch, versteht sich – auf Diskussionen um Bildung und Ausbildung, die Funktion und Aufgabe von Universitäten, das Verhältnis von Freiheit der Lehre und staatlichem Interesse etc. beziehen, somit zum (leidigen?) Thema „Universitätsreform“ das Ihrige beitragen.
Derartige (klassische) Beiträge wollen wir, beginnend im nächsten Sommer, in loser Folge studieren und u.a. dahingehend auswerten, ob sie Material für die heutige Hochschuldebatte liefern können (wir wollen selbstverständlich keine neuen Studiengänge entwickeln). Beginnen werden wir mit Immanuel Kants „Streit der Fakultäten“ von 1798.

Literatur:


Wintersemester 2004/05
Dieter Hüning/Uli Vogel:
Seminar: G.W.F. Hegel, Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften: Vorbegriff
Montag 14°° - 16°° Hörsaalgebäude Raum HS 104

Hegels „Wissenschaft der Logik“ gilt als eines der unlesbaren Bücher der Philosophiegeschichte. Über Umwege kann man sich diesem Unternehmen, mit dem gleich die vorherige Logik, Ontologie und Metaphysik insgesamt ersetzt werden sollte, jedoch relativ leicht annähern: nämlich über den „Vorbegriff“ der sogenannten „Kleinen Logik’“’ in der „Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse“. Unter dem Titel „Drei Stellungen des Gedankens zur Objektivität“ werden dort die in Hegels Augen paradigmatischen Positionen der ihm zeitgenössischen Philosophie (Wolff, Locke, Hume, Kant, Fichte, Jacobi, Böhme) systematisch abgehandelt, so daß Gegenstand wie Funktion der „Logik“ deutlicher werden. – Im Seminar wird es die Möglichkeit geben, nicht nur den Hegelschen Text zu bearbeiten, sondern die entsprechenden Positionen der o.g. Autoren eigenständig per Referat einzubringen. - Das Seminar richtet sich an Studierende im Hauptstudium.

Literatur:
G.W.F. Hegel: Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse. In: G. W. F. Hegel: Werke. Auf Grundlage der „Werke“ von 1832-1845 neu edierte Ausgabe. Redaktion Eva Moldenhauer und Karl Markus Michel. Frankfurt/M.: Suhrkamp, 1970. Bd. 8 [Text des „Vorbegriffs“: S. 67-180].
Hegels enzyklopädisches System der Philosophie. Hrsg. von H.Chr. Lucas, B. Tuschling und U. Vogel. Stuttgart-Bad Cannstatt: frommann-holzboog, 2004.
Hermann Drüe u. a. (Hrsg.), Hegels ‚Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften‘ (1830). Ein Kommentar zum Systemgrundriß, Frankfurt/M. 2000.

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis des FB 03:
http://www.uni-marburg.de/fb03/neu/vorles/welcome.html

Sommersemester 2004
Frank Dietmeier/Dieter Hüning

Seminar: Strafe muß sein!? Die philosophische Begründung des Strafrechts (Blockveranstaltung)

Die Strafe bildet den massivsten Eingriff des Staates in die Freiheit seiner Bürger und ist deshalb im besonderen Maße erklärungs- und rechtfertigungsbedürftig: Was ist Strafe und warum wird überhaupt gestraft?
Die Strafrechtslehre unterscheidet zwischen absoluten und relativen Strafrechtstheorien, die sich v. a. durch die unterschiedlichen Strafzwecke (Vergeltung, Abschreckung, Besserung usw.) unterscheiden. Das Seminar wird die verschiedenen Strafrechtsbegründungen anhand ausgewählter Texte untersuchen. Der Schwerpunkt wird hierbei auf den Strafrechtsbegründungen des neuzeitlichen Naturrechts liegen. Aber auch Kritiker des Strafrechts (z. B. Marx und Nietzsche) werden zu Wort kommen.
Das Seminar wird als Blockveranstaltung gegen Ende des Semesters durchgeführt werden.

Literatur zur Einführung:
Thomas Vormbaum (Hrsg.), Texte zur Strafrechtstheorie der Neuzeit, Baden-Baden 1993.
Klaus-M. Kodalle (Hrsg.), Strafe muß sein! Muss Strafe sein? Philosophen - Juristen - Pädagogen im Gespräch, Würzburg 1998 (= Kritisches Jahrbuch der Philosophie, Beiheft 1/1998).


Wintersemester 2003/04
Seminar gemeinsam mit Ulrich Vogel: Hegel. System der Philosophie (MA: A3, B2; LA: B3, C2; E: C2; FD: A)
Blockveranstaltung, Januar 04
Vorbesprechung: 22.10.03,
WRStr. B 311, 13.00 s.t.
 

Hegels System der Philosophie - es gibt wohl wenig in der Geschichte der Philosophie, das, als Gegenstand eines Seminars angekündigt, abschreckender wirken könnte. Aus diesem Grunde haben wir uns dazu entschieden, im Titel das Genitiv-"s" bei "Hegel" durch einen Doppelpunkt zu ersetzen: eine Entscheidung, die weitreichende Konsequenzen nach sich zieht. Es soll nämlich nicht darum gehen, das in der Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse vorgelegte Gesamtsystem Hegels auch nur in Umrissen vorzustellen bzw. zu diskutieren. Gegenstand des Seminars sind dagegen unterschiedliche Konzeptionen von einem System der Philosophie, die sich bei Hegel zu unterschiedlichen Zeiten seines Schaffens in verschiedenen Kontexten finden.

Beginnen wollen wir mit einer Durchsicht der Einleitungspassagen der Phänomenologie des Geistes. Deren Begriff von "System" wird kontrastiert mit Überlegungen, die Hegel seiner Wissenschaft der Logik unter dem Titel "Womit muß der Anfang der Wissenschaft gemacht werden?" voranstellt. Schließlich soll nach der Relevanz dieser beiden Ansätze im Kontext der Auseinandersetzung mit der schon erwähnten Enzyklopädiegefragt werden. Dort werden wir uns neben Vorrede und Einleitung vor allem den Abschnitt über die "Drei Stellungen des Gedankens zur Objektivität" näher ansehen.

Zielgruppe: Haupt- und Nebenfachstudenten.
Erwünschte Kenntnisse: Keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.
Bedingungen für Schein: regelmäßige Teilnahme, Referat.
ECTS: 2 (für körperliche Anwesenheit) + 3 (für Referat/Hausarbeit).

Literatur

Rolf-Peter Horstmann: Wahrheit aus dem Begriff. Frankfurt/M.: Hain, 1990.

Hans-Christian Lucas, Burkhard Tuschling, Uli Vogel (Hrsg.): Hegels enzyklopädisches System der Philosophie. Stuttgart-Bad Cannstatt: frommann-holzboog, 2003.

[Weitere Literatur gibt es bei der Vorbesprechung.]

Themenplan



Wintersemester 2001/02
Seminar (gemeinsam mit Frank Dietmeier, FB 01)

Die Rechts- und Sozialphilosophie des jungen Marx
Dienstag, 18°° - 20°°, Raum 312

Karl Marx gilt heutzutage als "toter Hund", als Theoretiker der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft, dessen Kritik durch den Gang der Weltgeschichte widerlegt worden ist. Das Seminar, das dieses billige, weil argumentslose Vorurteil gegen die Marxsche Theorie nicht teilt, hat die Entwicklung des jungen Marx vom radikaldemokratischen Junghegelianer zum Kritiker der politischen Ökonomie der bürgerlichen Gesellschaft zum Gegenstand.  Die Beschäftigung mit Hegels philosophischen System, insbesondere mit den staatsrechtlichen Passagen der Hegelschen Rechtsphilosophie, bildet in diesem Zusammenhang den Durchgangspunkt für die Auseinandersetzung mit den politischen und philosophischen Positionen der Junghegelianer (Arnold Ruge, Bruno und Edgar Bauer, Ludwig Feuerbach) einerseits und für Ausbildung der materialistischen Theorie von Geschichte und Gesellschaft bzw. zur Kritik der politischen Ökonomie andererseits. Außer einigen ausgewählten programmatischen Schriften der Junghegelianer wird das Seminar sich mit Marx' Kritik des Hegelschen Staatsrechts und der dort zu findenden demokratischetheoretischen Position, den Feuerbach-Thesen, der Marxschen Kritik der Menschenrechtsideologie und mit dem (problematischen) Begriff der Entfremdung in den sog. "Ökonomisch-philosophischen Manuskripten" von 1844 beschäftigen.

Literatur zur Einführung:



Sommersemester 2001
Seminar (gemeinsam mit Frank Dietmeier, FB 01):

Der Begriff der Sittlichkeit in Hegels "Grundlinien der Philosophie des Rechts"
Montag, 18°° - 20°°, Raum B 312

Hegel versteht seine in den ‘Grundlinien der Philosophie des Rechts’ entwickelte Konzeption der Sittlichkeit als Überwindung der „Abstraktionen" des neuzeitlichen Naturrechts und der Kantischen Moralphilosophie. Viele Interpreten sehen in dieser Konzeption eine Rückwendung zum Modell der antiken Polis bzw. zur politischen Philosophie Platons und Aristoteles’. Damit ist aber bestenfalls ein Aspekt des Hegelschen Interesses getroffen. Hegels Theorie der Sittlichkeit ist zunächst eine Lehre von den gesellschaftlichen Institutionen (Familie, bürgerliche Gesellschaft, Staatsverfassung), durch die sich der moderne Staat auszeichnet. Das Neuartige der Konzeption der Sittlichkeit besteht darin, daß Hegel zu zeigen versucht, wie sich die Individuen zu den von ihnen vorgefundenen „sittlichen Mächten" verhalten, diese anerkennen und zur Grundlage ihres Handelns machen. Das Seminar wird der Frage nachgehen, ob die Konzeption der Sittlichkeit nicht insgesamt widersprüchlich ist: Einerseits behauptet Hegel nämlich, daß die Institutitionen der Sittlichkeit insgesamt vernünftige Formen der Realisation des freien Willens sind; andererseits zeigt Hegel, daß das Individuum nicht Subjekt dieser Institutionen ist, sondern durch sein vergesellschaftetes Handeln immer schon unter die eigenen Zwecke dieser Institutionen subsumiert ist.
Das Seminar wird versuchen, den Gang der Argumentation dieses schwierigen und oftmals auf den ersten Blick unverständlichen Textes herauszuarbeiten und auf diese Weise Schritt für Schritt Hegels Begründungsansprüche zu überprüfen. Kenntnisse der Philosophie Hegels sind erwünscht, aber nicht Bedingung der Teilnahme. Voraussetzung für Scheinvergabe: regelmäßige Teilnahme, Übernahme eines Kurzreferates und schriftliche Ausarbeitung bzw. Hausarbeit.

Literatur zur Einführung:




Frühere Lehrveranstaltungen:


Wintersemester 1990/91:

Seminar "Die Genesis der politischen Philosophie John Lockes"


Wintersemester 1991/92:
Seminar "La Mettries L'homme machine"
Bibliographie


Sommersemester 1992:
Seminar "G.W.F. Hegel, Die Wissenschaft der Logik. Die Lehre vom Wesen"
Sommersemester 1996:

Seminar (gemeinsam mit Olaf Asbach): "Friedenstheorien der frühen Neuzeit (Cicero, Thomas von Aquin, Hugo Grotius, Richelieu, Éméric Crucé, Thomas Hobbes, Abbé de Saint-Pierre)"
Wintersemester 1996/97:

Proseminar (gemeinsam mit Frank Dietmeier, FB 01): "Recht und Moral"
Themenplan

Sommersemester 1998:
Seminar (gemeinsam mit Frank Dietmeier, FB 01):"Strafe muß sein!? Zur philosophischen und juristischen Begründung staatlichen Strafens"
Themenplan


Sommersemester 1999:
Seminar (gemeinsam mit Frank Dietmeier, FB 01):
"Die Rechtsphilosophie des Neukantianismus und ihre Kritiker"
Kommentar und Literatur zur Einführung

Themenplan



Wintersemester 1999/2000:
Seminar (gemeinsam mit Victor J. Gustitus):
"Naturrecht und natürliches Gesetz in der scholastischen Rechtsphilosophie"
(das Seminar konnte wegen eines Forschungsaufenthaltes an der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel nicht durchgeführt werden)

Während die neuzeitliche Rechtsphilosophie vom systematischen Primat des autonomen Individuums bzw. vom Primat subjektiver Rechte ausgeht, ist die naturrechtlichen Entwürfe der Scholastik ‘Gesetzes’-Philosophien. Sie fragen nicht, welche Rechte die Menschen von Natur aus haben, um von dieser Grundlage die Notwendigkeit staatlicher Herrschaft abzuleiten, sondern sie gehen aus von einer ‘natürlichen’, d. h. im Schöpfungswillen Gottes verankerten Ordnung, deren Zentrum die Konzeption des natürliches Gesetzes ist. Das Seminar wird anhand ausgewählter Texte (aus der Summa theologiae des Thomas von Aquin, aus den Relectiones von Francisco de Vitoria sowie aus dem Werk De Legibus von Francisco Suárez) versuchen, die Eigentümlichkeiten und Probleme der scholastischen Naturrechtslehre herauszuarbeiten. Am Beispiel der rechtsphilosophischen Revolution des Thomas Hobbes soll abschließend die Problematik der scholastischen Versuche, diese teleologisch verstandene Schöpfungsordnung zur Quelle möglicher staatlicher Zwangsbefugnisse zu machen, diskutiert werden.

Literatur zur Einführung:

Julius Ebbinghaus, Die Idee des Rechts, in: Ders., Gesammelte Schriften Bd. 2: Philosophie der Freiheit, Bonn 1988, S. 141-198.
Daniel Deckers, Gerechtigkeit und Recht. Eine historisch-kritische Untersuchung der Gerechtigkeitslehre des Francisco de Vitoria (1483-1546), Freiburg i. Ue./Freiburg i. Br. 1991.
John Finnis, Natural Law and Natural Rights, Oxford 1980.
Heinrich Rommen, Die Staatslehre des Franz Suarez S.J., Mönchen-Gladbach 1926.



 Wintersemester 2000/2001
Seminar (gemeinsam mit Frank Dietmeier, FB 01):

G.W.F. Hegels "Grundlinien der Philosophie des Rechts"
Montag, 20°° - 22°°, Raum B 312

Hegels 'Rechtsphilosophie' stellt den letzten großen Entwurf in der Geschichte der neuzeitlichen Naturrechtslehre dar. Das Verhältnis Hegels zu seinen Vorgängern Hobbes, Rousseau, Kant und Fichte bleibt ambivalent: Auf der einen Seite knüpft Hegel systematisch an die Resultate seiner Vorgänger an, indem von ihnen insbesondere die Deduktionsbasis, den Begriff des freien Willens, der sich selbst das Gesetz gibt, übernimmt. Auf der anderen Seite tritt Hegel von vornherein mit dem Anspruch auf, die 'Abstraktionen' der Naturrechtslehre zu überwinden: die klassischen Konzepte des Naturzustandes und des Staatsvertrages spielen in der Hegelschen Rechtsphilosophie keine Rolle mehr. An ihre Stelle tritt der Versuch, die Totalität der 'Gestalten', die sich der freie Wille im Prozeß seiner Realisierung gibt, darzustellen. Mit seiner Theorie der 'bürgerlichen Gesellschaft', d. h. mit der Integration ihrer ökonomischen Struktur (unter dem Titel 'System der Bedürfnisse und der Arbeit') in die rechtsphilosophische Systematik liefert Hegel zugleich eine wichtige Voraussetzung für die Entstehung der Marxschen Gesellschaftstheorie.
Das Seminar wird versuchen, den Gang der Deduktion dieses schwierigen und auf den ersten Blick oftmals unverständlichen Textes herauszuarbeiten und auf diese Weise Schritt für Schritt die Begründungsansprüche Hegels zu überprüfen. Kenntnisse der neuzeitlichen Naturrechtslehre und der Philosophie Hegels sind erwünscht, aber nicht Bedingung. Voraussetzung für die Scheinvergabe: regelmäßige Teilnahme und schriftliches Referat.

Literatur zur Einführung: