Norbert Kersting (Hrsg.) 1997: Beiräte in der Kommunalpolitik. Marburger Meinungsbilder. Marburg
(In dieser Internetpublikation sind nicht alle Grafiken der Originalversion enthalten!)
Teil 2 : Ausländerbeirat
Inhalt :
2. Ausländerbeirat (N. Kersting, S. Amjadi, A. Hahn, M. Kaufmann, M. Lianos)
2.1. Geschichte und Entstehung der Ausländerbeiräte
2.2. Ausländerbeiräte - Rechtliche Richtlinien in Hessen
Exkurs: - Die Geschichte des Ausländerbeirates Kassel
2.3.1. Zur Sozialstruktur der Ausländer in Marburg
2.3.2. Die Entwicklung des Marburger Ausländerbeirats
3. Einstellungsmuster ausländischer Mitbürger. Am
Beispiel Marburg
(N. Kersting, D. Bär, A. Hahn, A. Heddrich, M. Kaufmann, M. Lianos,
S. Marx, I. Moegenburg, Ch. Tang)
3.1. Lebenssituation in Marburg
3.2. Politische Sozialisation und Verhaltensmuster
3.4. Ausländerbeirat in Marburg
3.4.1. Wahl des Ausländerbeirats
3.4.2. Arbeitsschwerpunkte des Ausländerbeirats
3.4.3. Aktivitäten des Ausländerbeirats
3.4.4. Bewertung des Ausländerbeirats
3.4.5. Effektivität des Ausländerbeirats
4.2. Literatur- und Quellenverzeichnis
Vorwort
Die Integration von ausländischen Mitbürgern wird eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe im Rahmen der Sicherung des sozialen Friedens in Deutschland. Zu diesem Zweck sind auf kommunaler Ebene Ausländerbeiräte in allen Bundesländern vorgesehen. Der Ausländerbeirat soll mehr sein als nur Sprachrohr für die ausländische Mitbürger und Mitbürgerinnen. Er muß die Probleme analysieren und zu beheben versuchen. Diese Probleme durchdringen in einem Land, das trotz oder wegen seiner besonderen Vergangenheit immer noch einen Sonderweg in bezug auf den Umgang mit Fremden beschreitet, alle Lebensbereiche der ausländischen Mitbürger und Mitbürgerinnen.
Der Marburger Ausländerbeirat, insbesondere dessen Vorsitzender Matin Baraki und Pandelis Chatzievgeniou beteiligten sich stark bei der Erarbeitung des Fragebogens, der Übersetzung der Anschreiben sowie bei der Organisation der Umfrage. Ohne ihr Engagement wäre diese Umfrage nicht möglich gewesen. Besonderer Dank gilt auch der Stadt Marburg, die mit Genehmigung des hessischen Datenschutzbeauftragten die Umfrage genehmigte sowie tatkräftig unterstützte.
Mein Dank gilt weiterhin den Autoren Soheila Amjadi, Daniela Bär, Andreas Hahn, Alex Heddrich, Matthias Kaufmann, Manuel Lianos, Sven Marx, Chan Tang sowie den anderen Teilnehmern des Seminars "Beiräte in der Kommunalpolitik" Irina Michalowitz, Peter Bienewald, und Helge Jordan. Die Lehrforschungsveranstaltung beinhaltete für die Studierenden nicht nur die Aneignung von methodischen und lokalpolitischen Kenntnissen. Sie führten z.T. eigenständig Befragungen durch. Zudem produzierten sie im lokalen Radio vier Radiosendungen mit Livegästen zum Thema Beiräte, unter anderem auch zum Ausländerbeirat.
Das kommunale Wahlrecht für die EU-Ausländer führte in Hessen dazu, daß nach der Kommunalwahl 1997 nun 143 Ausländer in Kreisen und Gemeindeparlamenten (0.9% aller gewählten Politiker) vertreten sind. Die neue Regelung bewirkt möglicherweise eine weitere Spaltung der Interessenvertretung der ausländischen Mitbürger. Das Ergebnis zeigt auch, daß die Arbeit eines Ausländerbeirats weiterhin wichtig ist und dieser nicht nur bloß eine "demokratische Spielwiese" sein darf.
Die Artikulation von Interessen benötigt die Öffentlichkeit. Nur im öffentlichen Diskurs lassen sich Probleme aufzeigen und Forderungen Nachdruck verleihen. Eine gute Öffentlichkeitsarbeit ist eine Seite. Sie muß auch ein Medium finden, daß die Öffentlichkeit herstellt. Hier sind lokale Zeitungen, Radios usw. gefordert. Wir hoffen, daß diese Analyse die Probleme der Ausländerbeiräte lösen hilft und so die Integration der ausländischen Bürger fördert. Dabei schließen wir uns dem Wunsch eines Befragten an, der die Hoffnung äußerte, daß diese Umfrage kein "echoloser Schrei" bleibe.
Norbert Kersting (Institut für Politikwissenschaft der Philipps Universität Marburg)
1. Einleitung
Seit 1993 sind die Ausländerbeiräte als politische Interessenvertretung in der Hessischen Gemeindeordnung verankert. Der Prozeß, der zur Gesetzänderung führte, zeigt viele Parallelen zur Entwicklung anderer Beiräte (Behindertenbeirat, Seniorenbeirat) im kommunalen Bereich. Es zeigt sich hier, daß zunächst informelle Gremien der Interessenvertretung auf eine formelle Verfaßtheit drängen.
Dabei liegen die Konzepte generell zwischen der Kommissionslösung auf der einen Seite und einer Beiratslösung auf der anderen Seite. Kommissionen sind Hilfsorgane des Magistrats, die nicht öffentlich arbeiten und von der Verwaltungsspitze geleitet werden. Beiräte (ähnlich eines Ortsbeirats) arbeiten dem Parlament und der Verwaltung zu, haben Vorschlags- und Anhörungsrechte, d.h. sie haben auch tendentiell Rederechte gegenüber beiden Gremien. Sie besitzen eine eigene Geschäftsführung und können neben endgültigen Entscheidungsrechten in klar abgesteckten Bereichen möglicherweise einen eigenes Budget besitzen. Zwischen diesen Idealtypen zeigt die Verfassungsrealität eine Vielzahl von Zwischenlösungen
In der Hessischen Gemeindeordnung entschieden sich die Gesetzgeber für eine Beiratslösung. De facto ist er aber eher der Verwaltung zugeordnet. Er muß zwar bei für Ausländer relevanten Fragen gehört werden, dennoch besteht kein Vorschlag oder Rederecht im "Parlament". Die bestehenden Rederechte gegenüber den "Parlaments"-Ausschüssen werden i.d.R. auch jedem sachkundigen Bürger zugestanden.
Die Funktionen eines Beirats können vielfältig sein. Die Hessische Gemeindeordnung sieht prinzipiell das Gremium als eine politische Interessenvertretung der Ausländer im kommunalen Bereich. Im Rahmen der Integration der Ausländer in einer multikulturellen Gesellschaft kann die Arbeit eines Ausländerbeirats aber auch eine stärkerer Konzentration auf Informationsvermittlung v.a. für Deutsche beinhalten, um so ein gegenseitiges Verstehen zu erleichtern. Hier können die Charakteristika und Probleme ausländischen Kulturen in der deutschen Gesellschaft dargestellt werden. Weiterhin kann ein Ausländerbeirat für Deutsche und Ausländer kulturelle Veranstaltungen organisieren und durchführen, um hierüber der Verständigung der verschiedenen Kulturen zu dienen und eine Integration zu fördern. Um diese beiden Aufgabenbereiche anzugehen fordern verschiedene Marburger Interessengruppen den Aufbau eines interkulturellen Zentrums in der Stadt.
Ein viertes Aufgabenfeld ist die Beratung ausländischer Bürger z.B. in rechtlichen Fragen des Aufenthalts, im Verhalten gegenüber der Stadtverwaltung (Ombudsman für Ausländer) oder als Beratungsinstrument in sozialen, kulturellen und anderen Fragen. Hierzu äußert sich die Hessische Gemeindeordnung nicht explizit, was den Kommunen auch Spielraum bei der Gestaltung der jeweiligen Satzungen für Ausländerbeiräte gibt.
Die Diskussion um die Visumpflicht für alle ausländischen Bürger zeigen, daß viele Probleme nicht lokal sondern auf nationaler Ebene gelöst werden. So stellt sich die Frage, ob sich Ortsbeiräte auch auf nationaler Ebene engagieren sollen, oder zumindestens diese Themen aufgreifen und die Interessenvertretung z.B. übergeordneten Verbänden und anderen Organisationen überlassen.
Die Arbeit des Ausländerbeirats muß sich den Bedürfnissen der ausländischen Bürger anpassen, damit das Gremium akzeptiert wird. Auch wenn man die zweite Marburger Ausländerbeiratswahl abwarten muß, um dies näher zu analysieren, ist die geringe Wahlbeteiligung bei der ersten Ausländerbeiratswahl in Marburg ein Indiz dafür, daß vielen die Funktion eines Beirats nicht deutlich war. Hinzu kommt möglicherweise, daß die insbesondere in Marburg hohe Zahl der Studierenden geringere Interessen im lokalen Bereich hat, da man nur einen kurzen Zeitraum in der Stadt wohnt. Zudem sind möglicherweise viele Ausländer noch nicht lange Zeit in Marburg und haben sich aus diesem Grund nicht stärker mit lokalen Fragen auseinandergesetzt.
Die Anregungen und Forderungen an den Ausländerbeirat im Laufe seiner Arbeit und zum anderen der Tatbestand, daß der Beirat immer noch nicht breit angenommen zu werden scheint, machen deutlich, daß er möglicherweise durch die Vernachlässigung der Beratungsfunktion eine falsche Aufgabenstruktur hat, die an den Interessen der ausländischen Bürger vorbeigeht. Der geringe Teilnahme bei den Beiratssitzungen läßt darauf schließen, daß selbst die Mitglieder das Gremium als wenig einflußreich ansehen.
Beide Aspekte schwächen die Legitimationsbasis des Gremiums, auch gegenüber Parlament und Verwaltung. Dabei wird übersehen, daß Rat und Verwaltung mitverantwortlich sind für die Definition der Ausgestaltung der Aufgabenstruktur, der Gewährung von Einflußnahme sowie der finanziellen Ausstattung des Beirats.
Bei der Konzeption des Ausländerbeirats wurde vielfach davon ausgegangen, daß es sich um eine relativ homogene Gruppe mit gleiche Partikularinteressen handelt. Bei den ausländischen Bürgern ist aber in weit aus stärkeren Maße als in anderen kommunalen Interessengruppen eher eine starke Heterogenität festzustellen. So sind die ausländischen Mitglieder nicht nur aus unterschiedlichen Ländern, sprechen unterschiedliche Muttersprachen. Sie haben verschiedene Religionen, sind Asylbewerber oder EU-Ausländer mit Kommunalwahlrecht und haben völlig unterschiedliche Einkommen und Berufsgruppen. Berücksichtigt man vor allem die unterschiedlichen Kulturkreise, so ist es erstaunlich wie wenig Konflikte sich innerhalb der Ausländerbeiräte entwickeln und wie er unter schwierigen Bedingungen seinen geringen vor allem finanziellen Spielraum nutzt und dennoch durch starkes ehrenamtliches Engagement seiner Mitglieder zur Entscheidungsfindung beiträgt.
2. Ausländerbeirat
(N. Kersting, S. Amjadi, A. Hahn, M. Kaufmann, M. Lianos)Die Erfahrungen aus anderen Ländern haben nur zum Teil Einfluß auf die Gestaltung der lokalen politischen Interessenvertretung für Ausländer gehabt. Deutschlands Ausländerpolitik unterscheidet sich zum Teil stark von seinen europäischen Nachbarn. Zunächst soll hier die Geschichte und Entstehung der Beiräte beleuchtet werden. Ein Schwerpunkt der Analyse liegt dabei auf der rechtlichen Situation. Darauf aufbauend wird die Entwicklung in Hessen dargestellt. Marburg besitzt als Universitätsstadt in bezug auf die ausländische Bevölkerung besondere demographische Charakteristika. Neben der soziostrukturellen Analyse der ausländischen Bürgerschaft steht die Entwicklung des Marburger Ausländerbeirats im Mittelpunkt.
2.2. Geschichte und Entstehung der Ausländerbeiräte
Deutschland geht in bezug auf seine ausländischen Mitbürgern in mancher Hinsicht einen Sonderweg. Anders als in einigen anderen europäischen Ländern bestehen in Deutschland vielfach verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Kommunalwahlrecht für Ausländer. Eine derartige Auffassung wird aber nicht von den europäischen Ländern geteilt, in denen die Frage nach dem kommunalen Wahlrecht für Ausländer eher unter politischen Gesichtspunkten diskutiert wurde. Dort gibt es teilweise schon seit Jahren die Möglichkeit für Ausländer, durch aktives und passives Wahlrecht an kommunalen Entscheidungsprozessen mitzuwirken :
- Staatsbürgerschaft
Deutschland liegt in bezug auf den Anteil an Migranten im Vergleich zu anderen europäischen Ländern an dritter Stelle.
In Europa lebende Migranten |
||
16,4 % |
Schweiz |
|
8,6 % |
Belgien |
|
7,8 % |
Deutschland |
|
7,3 % |
Frankreich |
|
6,0 % |
Schweden |
|
4,0 % |
Holland |
|
3,1 % |
Großbritannien |
|
2,7 % |
Dänemark |
|
2,7 % |
Griechenland |
|
2,4 % |
Irland |
|
Nahezu die Hälfte der Migranten lebt bereits seit mindestens 15 Jahren in Deutschland. Viele sind hier aufgewachsen (s. dazu auch die Ergebnisse der Meinungsumfrage in Marburg).
Aufenthalt der Migranten in Deutschland : |
|
6,0 % |
weniger als 1 Jahr |
23,0 % |
1 bis 5 Jahre |
10,0 % |
5 bis 10 Jahre |
17,0 % |
10 bis 15 Jahre |
20,0 % |
15 bis 20 Jahre |
24,0 % |
über 20 Jahre |
Die hohe Ausländerzahl hängt auch damit zusammen, daß Deutschland in bezug auf die Staatsbürgerschaft sehr restriktiv vorgeht. Eine "Einbürgerung mit Geburt" wird unter anderem in Großbritannien, Holland, Spanien, aber nicht in Deutschland praktiziert. Eine doppelte/mehrfache Staatsbürgerschaft ist allgemein nicht in Deutschland möglich. Diese Möglichkeit besteht aber in Großbritannien, Frankreich, Holland, Italien, Griechenland und vielen anderen Ländern.
Das deutsche "Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz" wurde 1913 erlassen und zuletzt Anfang der 90er Jahre tiefgreifend geändert. Zusammen mit dem "Gesetz über die Einreise und Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet", 1990 in Kraft getreten, steckt es den rechtlichen Rahmen ab, der Ausländern ein Leben in Deutschland ermöglicht oder eben nicht. Dieser Rahmen sei hier kurz skizziert.
Grundsätzlich gilt in Deutschland Visumszwang, d.h., wer für eine bestimmte Zeit in Deutschland Gast sein will, muß vorher das Visum, eine zeitlich begrenzte Aufenthaltserlaubnis, einholen, die jedoch nicht zur Arbeitsaufnahme berechtigt. Ohne das Visum wird die Einreise verwehrt. Dieser Visumszwang gilt jedoch nicht für Menschen aus den meisten westeuropäischen und zahlreichen anderen Ländern, sofern der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert und keine Arbeit aufgenommen wird. Dann nämlich wird eine Aufenthaltserlaubnis und unter Umständen auch eine Arbeitserlaubnis notwendig.
Die Aufenthaltserlaubnis wird bei der ersten Einreise befristet erteilt, ist aber verlängerbar. Lediglich Kinder unter 16 Jahren aus EU- und EFTA-Staaten, sowie den Staaten, aus denen bis 1973 Gastarbeiter angeworben wurden, kommen ohne diese Erlaubnis aus. Unbefristet erteilt wird sie, wenn seit mindestens fünf Jahren eine befristete Aufenthaltserlaubnis besteht und die besondere Arbeitserlaubnis vorliegt.
Diese bekommt man aber auch nur unter besonderen Voraussetzungen, wie z. B. nach sechs Jahren Aufenthalt mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder bei einer Ehe mit deutschen Staatsangehörigen. Eine allgemeine Arbeitserlaubnis gilt nicht generell, sondern wird auf einen Arbeitsplatz beschränkt und nach dem Ermessen des Sachbearbeiters erteilt, wenn keine bevorrechtigten Arbeitnehmer gefunden werden können. Damit meint der Gesetzgeber in der Regel deutsche Arbeitnehmer.
Die nächste Stufe rechtlicher Integration stellt die Aufenthaltsberechtigung dar. Hierzu muß für die Betroffenen seit mindestens acht Jahren eine Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Außerdem müssen mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung die Rentenansprüche gesichert sein. Die Aufenthaltsberechtigung gewehrt zeitlich und räumlich unbegrenzt ein ständiges Aufenthaltsrecht.
Der sogenannte Familiennachzug ist vorgesehen für Kinder unter 16 Jahren, deren Eltern sich mit einer Aufenthaltserlaubnis hier aufhalten. Ein Recht darauf haben außerdem Ehegatten von Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis - vorausgesetzt, die Ehe wurde vor der eigenen Einreise geschlossen. Nach Beamtenermessen kann auch ausländischen Ehepartnern und minderjährigen Kindern deutscher Staatsangehöriger die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Am schwersten ist der Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft: Zum einen durch das "ius sanguinis", das Abstammungsprinzip, nachdem nur Anspruch auf deutsche Staatsbürgerschaft besteht, sofern sie wenigstens ein Elternteil bereits besitzt. Zum anderen ist es nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, gleichzeitig eine andere Staatsbürgerschaft zu behalten (sog. Doppel-Staatsbürgerschaft), dann nämlich, wenn überzeugend nachgewiesen werden kann, daß das Heimatland die Rückgabe der früheren Staatsbürgerschaft nicht akzeptiert. Allerdings ist nach zehn Jahren Aufenthalt in Deutschland eine Einbürgerung nach Ermessen möglich. Weitere Möglichkeiten bestehen für die Kinder der Gastarbeiterfamilien, und zwar für die zweite und dritte Generation dieser Familien. Sie haben einen Einbürgerungsanspruch zwischen dem 16. und 23. Lebensjahr, wenn sie zumindest acht Jahre in Deutschland gelebt sowie dort mindestens sechs Jahre lang zur Schule gegangen sind, davon wenigstens vier Jahre die einer allgemeinbildenden Schule. Die andere Variante für die zweite und dritte Generation ist ein mindestens 15-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik und der Nachweis eines eigenen Auskommens.
Diese Vielzahl von Verordnungen und abgestuften Regelungen ist nicht nur für einen Ausländer, der vielleicht die deutsche Sprache noch nicht einwandfrei beherrscht, schwer durchschaubar. Auffallend hoch auch die Verwaltungsgebühren (1997 etwa DM 100), auf die das Antragsformular auf Einbürgerung zumindest hinweist. Hinzu kommen Kosten für eine mögliche Ablehnung oder Zurücknahme.
Die verfahrenstechnischen Hürden, die Ausländer in Deutschland zu überwinden haben, sind hoch. Die Zeitgemäßheit und menschenrechtlichen Vertretbarkeit derartiger Regelungen wie z.B. dem ius sanguinis werden vielfach angezweifelt.
- mehr Beteiligung
Seit längerer Zeit werden in Deutschland Möglichkeiten der politischen Partizipation der hier lebenden AusländerInnen diskutiert. Während AusländerInnen z.B. in Schweden, Dänemark und den Niederlanden das Recht haben, sich an den Kommunalwahlen zu beteiligen, gibt es in Deutschland bislang kein kommunales Wahlrecht für Nicht EU-AusländerInnen.
So lange eine bundeseinheitliche Regelung zum kommunalen Wahlrecht für AusländerInnen fehlt, besteht die Möglichkeit zur politischen Partizipation der hier lebenden AusländerInnen durch Ausländerbeiräte.
In den 70er Jahren wurde in einigen Städten in Nordrhein-Westfalen (NRW) mit zunehmender Aufenthaltsdauer auch das Interesse der AusländerInnen größer, sich an politischen Willensbildungsprozessen zu beteiligen. Sie waren inzwischen EinwohnerInnen der Städte und Gemeinden, zahlten, wie die Deutschen auch, Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie Steuern, waren Mitglieder in Vereinen, Verbänden, Parteien, Kirchen und schickten ihre Kinder in Kindergärten. Der Wunsch nach Beteiligung an Prozessen der kommunalpolitischen Willensbildung waren Ausdruck des Wunsches, das eigene Leben und das der Kinder am Wohnort mitgestalten zu können, und Voraussetzung für Chancengleichheit.
Bereits Ende der 60er Jahre wurden in einigen Städten erste Gremien der politischen Interessenvertretung für Ausländer gegründet. Anlässe hierfür waren z.B. :
Um den sozialen Frieden zu bewahren wurden Maßnahmen zur Förderung der sozialen Integration in die Wege geleitet
2.2. Ausländerbeiräte - Rechtliche Richtlinien in Hessen
In der bisherigen Darstellung ist bereits deutlich geworden, daß die Einrichtung eines Ausländerbeirates eine Möglichkeit für diese gesellschaftliche Gruppierung ist, ihre Interessen öffentlich zu artikulieren. Es muß jedoch auch die rechtliche Legitimation durch die Verfassung näher beleuchtet werden. Ende der 70er Jahre und zu Beginn der 80er Jahre, wurden auf Ratsbeschluß in einigen Städten Hessens Ausländerbeiräte installiert: Zumeist wurde sie von Rat oder Verwaltung benannt.
Zwischen 1984 und 1992 wurden in vielen Kommunen ohne Vorgaben durch die hessische Landesregierung schließlich Ausländerbeiräte in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von ausländischen Einwohnern gewählt. Bestehende Arbeits- und Koordinierungskreise oder engagierte Gruppen schufen oft Grundlagen, so daß die Ausländerbeiräte in manchen Städten auf gewachsene Strukturen aufbauen konnten. Sie hatten den Vorteil nicht bei null anfangen zu müssen.
Bis 1993 war es den Städten und Gemeinden freigestellt, Ausländerbeiräte einzurichten. Nach Änderung der hessischen Gemeindeordnung wird die Einrichtung von Ausländerbeiräten eine Pflichtaufgabe.
Die Erfahrungen anderer europäischer Länder zeigen, das es primär eine Frage des politischen Willens ist, ob das kommunale Wahlrecht für Ausländer eingeführt wird oder nicht. Vergleichbares gilt für die Antwort auf die Frage, ob Deutschland ein Einwanderungsland sei oder ob den hier lebenden AusländerInnen das Recht auf eine doppelte Staatsangehörigkeit zugesprochen werden solle.
Obwohl immer mehr AusländerInnen hier auf Dauer leben und die Anzahl derjenigen zunimmt, die hier geboren und aufgewachsen sind, bleiben sie oft passives Objekt politischer Entscheidungen in Stadträten, Landtagen und Bundestag. Langfristig werden aber die hier lebenden AusländerInnen zu MitbürgerInnen und damit zu Subjekten, die in gleichberechtigter Weise an den politischen Entscheidungsprozessen beteiligt werden müssen.
Der Ausländerbeirat gehört zu den Beiräten in der Kommunalpolitik, welche durch die Verfassung legitimiert sind. Aus diesem Grund soll an dieser Stelle die Hessische Kommunalverfassung zu Rate gezogen werden.
Diese befaßt sich in §84 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zunächst mit den Bedingungen für die Errichtung des Ausländerbeirates, und dort heißt es:
"In Gemeinden mit mehr als 1000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ist ein Ausländerbeirat einzurichten [...] In anderen Gemeinden kann ein Ausländerbeirat eingerichtet werden. [...]."
In den weiteren Ausführungen der Kommunalverfassung wird in den §85-87 auf die Zusammensetzung bzw. die Wahlmodi eingegangen. Zentrale Aussagen sind:
- §85: "Der Ausländerbeirat besteht aus mindestens drei und höchstens 37 Mitgliedern[...]"
- §86: (1) "Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden [..] für vier Jahre gewählt. [...]."
(2) "Wahlberechtigt sind die ausländischen Einwohner, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben [...]"
Wählbar als Mitglied in des Ausländerbeirats sind nur ausländische Einwohner, die seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde leben.
Abschließend ist noch zu erfragen, welche Aufgaben bzw. Befugnisse die Verfassung dem Ausländerbeirat einräumt. Die Antwort hierzu liefert § 88, denn dort heißt es:
§88: (1) "Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner der Gemeinde. Er berät die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen."
(3) "Dem Ausländerbeirat sind die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen."
Insbesondere in diesen letzten Punkten ist es in der Praxis in Marburg zeitweilig zu Konfliktsituationen zwischen dem Ausländerbeirat und dem Magistrat der Stadt gekommen, detaillierte Ausführungen zu dieser Problematik ist dem Kapitel über den Marburger Ausländerbeirat zu entnehmen.
Exkurs - Die Geschichte des Ausländerbeirates der Stadt Kassel
1969 Regelmäßige Treffen (Deutsche und Ausländer).
- Erster Antrag zur Bildung eines Ausländerbeirates (wegen unklarem Inhalt zurückgezogen
und in einen Bericht zur Lage der Ausländer in Kassel umgewandelt).
1971 Berufung eines offiziellen Arbeitskreises (vom Kasseler Magistrat) mit dem Auftrag, Probleme der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien zu erfassen und zu bearbeiten (Vorsitz: Bürgermeister; Mitgliedschaft: Vertreter der Fraktionen, vorgeschlagene oder gewählte Vertreter ausländischer Nationen, Vertreter von Behörden, Parteien, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden).
1976 Abnahme der Aktivitäten
- Forderung eines Gremiums mit klaren Kompetenzen (Vorbild der 1973 in Nürnberg
geschaffene Ausländerbeirat).
1978 Überlegungen zur Einrichtung eines Ausländerrates, an dem die Vertreter der Betreuungsverbände mit beratender Stimme beteiligt sein sollten.
1979 Gemeinsamer Arbeitskreis zur Vorbereitung einer Ausländervertretung in Kassel.
1980 Beschluß der Stadtverordnetenversammlung zur Einrichtung eines
Ausländerbeirates
- Satzung (13.10.) und Wahlordnung (08.11.) werden beschlossen.
1981 31.05.: Erste Ausländerbeiratswahl in Kassel.
Erster Ausländerbeirat mit 28 Mitglieder aus 6 Nationen: 11 Türken, 5 Jugoslawen, 4
Spanier, 4 Italiener, 2 Griechen, 2 Portugiesen. Gespräche mit allen Ämtern oder
Institutionen. Besonderer Schwerpunkt in den Bereichen: Schule, Wohnung und Soziales.
- Berufung in die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte in Hessen zusammen mit
anderen Beiräte der "ersten Stunden": Wiesbaden, Bad Homburg, Limburg,
Rüsselsheim.
1984 Erster Bericht des Vorsitzenden des Ausländerbeirates Kassel, Bericht über die Arbeit des Ausländerbeirates in der Stadtverordnetenversammlung
1985 2. Kasseler Ausländerbeiratswahl (27.10): 36 Sitze, 106 Kandidaten aus 10
Nationen;
- Öffentlichkeitsarbeit gegen die Zunahme von Ausländerfeindlichkeit wird verstärkt.
1988 Erste Ausgabe von "Gemeinsam", der Zeitschrift des Ausländerbeirats
Kassel
- 3. Ausländerbeirateswahl am (5.11.)
- Diskussion über Kommunalwahlrecht und den Ausländergesetzentwurf.
1993 4. Ausländerbeiratswahl (7.11.)
- Nach Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) mit Listenwahl (bisher konnten nur
Kandidaten der eigenen Staatsangehörigkeit gewählt werden).
37 Plätze; fünf von acht Listen waren international besetzt; mit 51 % der abgegebenen
Stimmen und 19 Mandaten verfügt nun die multinationale Liste (Liste 2000) über die
absolute Mehrheit; 22,6 % (8 Mandate) stimmen für die "Internationale Liste für
Menschenrechte", 8 % (3 Mandate) für die Liste "Ausländische politische
Flüchtlinge"; 2 Mandate für die "Kroatische Gemeinschaft Kassel" und die
"Italienische Liste"; 1 Mandat erreichte die "Liste Demokratische
Ausländer".
2.3. Ausländerbeirat in Marburg
In der Universitätsstadt Marburg lebten Mitte 1996 mit ca. 5.800 gemeldete AusländerInnen etwa gleich viele wie zur Zeit der HGO Änderung 1993. Die Stadt war laut HGO somit verpflichtet der Einrichtung eines Ausländerbeirats zuzustimmen. Dennoch war Marburg eine der letzten Städte dieser Größenordnung in Hessen, die einen Ausländerbeirat zuließen. Die anschließende Ausarbeitung soll zunächst die Demographie der Ausländer deutlich machen und schließlich auch mit dem Ausländerbeirat Marburg näher vertraut machen.
2.3.1. Zur Sozialstruktur der Ausländer in Marburg
Bei der Analyse der Sozialstruktur der Marburger Ausländer wird deutlich, daß insgesamt die Männer leicht dominieren. Nur ein sehr geringer Anteil sind Asylbewerber. Diese stammen vor allem aus dem asiatischen Raum und Europa hier vor allem dem ehemaligen Jugoslawien aber kaum aus Afrika. Etwa ein Fünftel aller Ausländer sind EU-Bürger. Der Ausländeranteil im direkten Stadtgebiet Marburgs liegt mit 7,7% der Gesamtbevölkerung deutlich über dem Bundesdurchschnitt ähnlich großer Städte.

Erklären läßt sich dies durch die Marburger Philipps-Universität, die einen starken Anziehungspunkt für ausländische Studierende darstellt. So ist auch der Anteil der 18-40 Jährigen mit ca. 3.650 überproportional hoch. Zwar bleiben viele ausländische Studierende nur für kurze Zeit in Marburg, dennoch ist es natürlich ein legitimes Interesses der AusländerInnen, die in ihrer Gesamtheit kaum mehr als kleine Minderheit bezeichnet werden können, ihre Interessen zu organisieren um ihnen somit mehr Nachdruck zu verleihen.
- Die Situation von ausländischen Studierenden in Marburg
In einer Stadt wie Marburg, in der der Studentenanteil an der Gesamtbevölkerung überdurchschnittlich groß ist, muß man immer auch "dem studentischen Faktor" Aufmerksamkeit schenken. So scheint ein kurzer Blick auf die Situation der ausländischen Studierenden sinnvoll, da sie schon rein zahlenmäßig einen gewissen Einfluß auf die Sozialstruktur der Ausländer in Marburg haben.
Die Studentenstatistik weist für das Wintersemester 1995/96 insgesamt 1417 ausländische Studierende aus (Akademisches Auslandsamt 1996). Die größten nationalen Gruppen bilden dabei Korea (154 Studierende), Türkei (141) und Iran (133). Die Fachbereiche, in denen die meisten Ausländer studieren, sind Humanmedizin (270), Gesellschaftswissenschaften (242) und Germanistik (219). Zu unterscheiden ist dabei zwischen Austauschstudenten, die hier nur für ein oder zwei Semester leben und solchen, die beabsichtigen, für mehrere Jahre hier zu studieren oder einen ganzen Studiengang in Deutschland zu absolvieren. Die Zahl der Letztgenannten beläuft sich auf rund 1200 (Akademischen Auslandsamtes 1996).
Zu den wichtigsten Gründen, aus denen sich Ausländer an Deutschen Universitäten einschreiben, gehören: fachlicher Bezug (vor allem im Fach Germanistik) und Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse; Mangel an Studienmöglichkeiten oder geringere Ausbildungsqualität im Heimatland; größere Anerkennung von Dozenten durch in Deutschland absolvierte Studiumsabschnitte; z. T. billigeres Studium, da in Deutschland keine Studiengebühren erhoben werden; Flucht vor Verfolgung und widrigen Lebensbedingungen im Heimatland.
Die Hauptprobleme ausländischer Studierender in Deutschland sind Integration und Fremdenfeindlichkeit, rechtliche Probleme, sowie Studiumsfinanzierung.
Die Mitarbeiter des Akademischen Auslandsamts geben zumindest in einem Punkt Entwarnung: "Ich denke nicht, daß es offenen Rassismus gibt." Man ist sich allerdings nicht sicher, "ob ein Abitur oder ein Doktorgrad eine Versicherung gegen Rassismus ist." Öfters komme es zu borderline-Fällen, wo nicht klar abzugrenzen sei zwischen Rassismus oder Antipathie der Dozenten oder tatsächlich mangelnder Leistung der Betroffenen. Beispielweise fiel ein arabischen Student in der Kinderklinik mit der Begründung durch die Examensprüfung, er sei nicht in der Lage, einfühlsam diagnostisch zu fragen. In seinem eigenen Kulturkreis und in seiner Muttersprache wäre das für ihn sicherlich kein Problem gewesen. Die Fälle "wo ausländerspezifische Nachteile [...] gleich zum Leistungsmangel ernannt" würden werden als Grenzfall gesehen.
Positiv bewerteten die Mitarbeiter des Akademischen Auslandsamts das Engagement einzelner Deutscher, die sich um solidarisches Zugehen auf ausländische Mitstudierende bemühen, z. B. in Einführungswochen oder gemischten Lerngruppen. Die übereinstimmende Beobachtung vieler Gaststudenten hier sei jedoch, daß es schwierig ist, mit Deutschen in Kontakt zu kommen. Das wiederum führt man weniger auf Fremdenfeindlichkeit zurück, sondern auf mangelndes Problembewußtsein. Ausländischen Studierenden haben offensichtlich mehr Kontakt zu ausländischen Studenten als zu deutschen.
Ein ganz anders geartetes Problem stellt sich nur denjenigen Ausländern, die beabsichtigen, für mehrere Jahre in Deutschland zu studieren. Die Bundesrepublik setzt hierfür eine Finanzierungserklärung voraus, mit der eine deutsche Institution oder eine deutsche Privatperson für die Finanzierung des Studiums der Betreffenden bürgt. Nachgewiesen werden müssen ein monatliches Einkommen (1996: DM 800), eine Krankenversicherung und ein fester Wohnsitz. Es genügt auch der Nachweis, die entsprechenden Summen durch eigenes Vermögen erbringen zu können. Auf eigene Arbeit in Deutschland als Finanzierungsfaktor darf dabei nicht rekurriert werden. Das führt zur Ablehnung der Erklärung, weil somit das Studium ja nicht aus eigenem Vermögen finanziert werden kann.
Dabei wird oft fälschlich angenommen, daß Ausländer genug Geld hätten, wenn sie zum Studieren nach Deutschland kommen. Oft ist es so, daß eine ganze Familie zusammenlegt, um die erforderliche Summe von jährlich rund 10.000 Mark auf einem Konto für den Zeitpunkt der Erklärung darzustellen; danach wird das Geld wieder für den Unterhalt der Familie gebraucht. Jedenfalls wird mit der Regelung, eine Finanzierungserklärung zu fordern, begründet, warum Ausländer hier in der Regel keine Stipendia erhalten. Im Endeffekt führt die Regelung aber dazu, daß nebenher, zum Teil "in Schwarzarbeit gejobbt" wird.
Ein anderes Problem kann die dafür notwendige Arbeitserlaubnis machen. In den Semesterferien sind den Gaststudenten Ferienjobs in gleicher Weise erlaubt wie den Deutschen Kommilitonen. Bei einer Beschäftigung von mehr als 60 Arbeitstagen pro Jahr ohne Arbeitserlaubnis droht jedoch die Ausweisung all denen, die nicht EU-Bürger sind. Für eine Arbeit während des Semesters mit bis zu zehn Wochenstunden Arbeitsdauer muß ein gesonderter Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden, der i.d.R. genehmigt wird. Die für zeitaufwendigere Beschäftigungen notwendige Arbeitserlaubnis vom Arbeitsamt ist dagegen nur schwer zu bekommen. Sie wird erteilt, wenn die Arbeit im öffentlichen Interesse liegt; das ist in der Regel das Interesse der Universität, z. B. bei studentischen Hilfskraftverträgen.
Ein anderes "Problem" ist die Visumsverlängerung. Zwar werden Marburger Ausländerbehörden zumeist als sehr einsichtig eingeschätzt, aber eine Visumsverlängerung über eine Aufenthaltsdauer von z.B. zehn Jahren hinaus sei mit dem neuen Ausländerrecht nur sehr schwer zu erreichen.
Zusammenfassend kann man sagen, daß hier studierende Ausländer zum Teil ähnlich gelagerte Probleme haben wie die "durchschnittlichen" Ausländer. Im universitären Umfeld werden sie jedoch wenig mit Fremdenfeindlichkeit konfrontiert. Für Austauschstudenten haben viele Probleme, wie zum Beispiel das der Integration, aufgrund des kurzen Aufenthalts wenig Bedeutung. Am stärksten problembehaftet ist für Ausländer ein Vollstudium in Deutschland. Neben dem schwierigen Umgang mit der unübersichtlichen deutschen Bürokratie, die gerade auch bei der Vorbereitung eines solchen Studiums viele Stolpersteine bereithält, seien hier auch zwei andere, empirisch schwer greifbare Punkte genannt: Auf der einen Seite die Integration in Deutschland vor dem eigenen kulturellen Hintergrund und auf der anderen die Rückkehr in die Heimat. Dort werden die Betroffenen oft mit unerwarteten Problemen, wie der kulturellen Umstellung, politischen Problemen und Diskriminierung aufgrund eigener "deutscher Gewohnheiten" konfrontiert.
2.3.2. Die Entwicklung des Marburger Ausländerbeirats
Bereits im November 1990, lange vor der Einrichtung eines Ausländerbeirats in der Stadt Marburg, wurde auf Kreisebene das AusländerInnen Forum gegründet, dessen Zielsetzung die Integration von ausländischen MitbürgerInnnen war.
In Zusammenarbeit mit den etablierten Parteien (z.B. SPD), Verbänden (z.B. Arbeiterwohlfahrt) oder Gewerkschaften, wurden internationale politische Veranstaltungen, kulturelle Abende oder Protestaktionen organisiert, um auf die Probleme von AusländerInnen in Deutschland hinzuweisen. Dies bereitete auch die Wahl des Ausländerbeirats vor.
Die erste Marburger Wahl des Ausländerbeirats wurde auf den 7. November 1993 festgelegt. Wahlberechtigt waren alle in der Stadt registrierten AusländerInnen, also auch die ca. 500 AsylbewerberInnen. Aus Kostengründen lehnte die Stadt eine Briefwahl ab.
Zwar bemühten sich die zur Wahl stehenden KandidatInnen und die Stadtverwaltung die Wahl publik zu machen und auch die örtliche Presse berichtete über das bevorstehende Ereignis, dennoch sprach sich die Wahl vorwiegend durch Mund-zu-Mund-Propaganda herum.
Die Wahlbeteiligung lag somit nur bei ernüchternden 13,3%. Die Mehrzahl der Stimmen gewann die "Interkulturelle Liste" weit vor der "Kurdische Liste", die jedoch auch MigrantInnen anderer Bevölkerungsgruppen offenstand.
Auf der konstituierenden Sitzung im Dezember 1993 wählten dann die insgesamt 15 Abgeordneten (13 von der "Interkulturellen Liste", zwei von der "Kurdischen Liste") Dr. Matin Baraki von der "Interkulturellen Liste" zum Vorsitzenden des Ausländerbeirats und einen Vertreter der "Kurdischen Liste" zu einem der Stellvertreter.
Über die Beratungsfunktion, die der Beirat gegenüber den Gremien der Stadt ausüben soll ist bereits gesprochen worden. Diese Beratungsfunktion kann jedoch nur in einem äußerst begrenzten Rahmen vorgenommen werden, da die Mitglieder des Ausländerbeirats zwar Rederecht vor den einzelnen Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung haben, nicht jedoch vor der Stadtverordnetenversammlung selber.
Initiativen müssen also über Magistratsmitglieder und einzelne Abgeordnete der Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden und nur selten finden sich die entsprechenden Mehrheiten zugunsten der Vertreter der AusländerInnen.
Zusätzlich zu der gesetzlichen Aufgabe setzte sich der Ausländerbeirat noch selber das Ziel als Beratungsorgan für die in Marburg lebenden AusländerInnnen tätig zu werden, also z.B. gerade in Fällen von Asylbewerbern Verhandlungen mit der Ausländerbehörde zu führen, in Streitfällen einen Rechtsbeistand zu organisieren. Zudem sollten kulturelle Veranstaltungen organisiert werden.
Um dieses zusätzliche Ziel erreichen zu können ist jedoch die finanzielle Unterstützung der Stadt nötig, die sich zunächst hierfür wenig kooperativ zeigte und die Aufgaben, die die HGO vorschrieb, hervorhob. Erst nachdem der Vorsitzende des Ausländerbeirats auf einer Maikundgebung des DGB die Mißstände anprangerte und der Ausländerbeirat beschloß, massiven Druck auf die Stadtverwaltung auszuüben, um aufzuzeigen, daß eine verbesserte Infrastruktur auch für eine kommunalpolitische Interessenvertretung nötig ist, erklärte diese sich dazu bereit, einen Raum mit Telephon zur Verfügung zu stellen, was ein effektives Arbeiten erst ermöglichte.
Doch 1997, nachdem der erste Ausländerbeirat der Stadt Marburg seit über drei Jahren im Amt ist, kann von einem befriedigenden Arbeitsbedingungen nicht die Rede sein. Da die nötigen Finanzmittel fehlen, kann der Beirat einen dringend benötigten Computer zur Datenverwaltung und Datenverarbeitung nicht anschaffen. Die Folge ist, daß sämtlicher Schriftverkehr per Hand erledigt werden muß, was eine erhebliche Erschwerung der Arbeit der Ausländerbeiratsmitglieder mit sich bringt.
Überhaupt sind die Finanzen ein leidiges Thema: Im Jahr 1994 stellte die Stadt einen Betrag von 5.000 DM für die laufende Arbeit des Ausländerbeirats zur Verfügung, der dann für die Jahre 1995 und 1996 auf jeweils 14.000 DM angehoben wurde.
Betrachtet man jedoch die Arbeit, die der Ausländerbeirat zu leisten hat, wird man schnell zu dem Schluß kommen, daß viele Projekte wegen Geldmangels nicht durchführbar sind.
Dazu der Vorsitzende des Ausländerbeirats:
"Wir reagieren eigentlich meistens, also wenn irgendwelche Probleme auftreten, dann sind wir da um sie zu lösen. Und das ist eigentlich sehr unbefriedigend. Mit den vorhandenen Kapazitäten kann man eine sinnvolle Politik nicht betreiben."
(Interview mit Martin Baraki (Vorsitzender des Ausländerbeirats Marburg) 14.5 1996).
Das dies nicht unbedingt so sein müßte beweist das Beispiel Gießen: Obwohl die Stadt annähernd genauso groß ist wie Marburg und dort ähnlich viele Ausländer leben, kann der dortige Beirat über ein Jahresbudget von 60.000 DM sowie drei hauptamtliche Bürokräfte verfügen.
Von Bürokräften, die zumindest zu den Behördenzeiten immer präsent sind, kann der Marburger Ausländerbeirat nur träumen. Seit Jahren bittet er bei der Stadt um eine dringend benötigte vom Arbeitsamt finanzierte Stelle, so daß wenigstens die wichtigste Arbeit nicht liegenbleibt. Mit Blick auf die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten wurde dieses Ansinnen von der Stadt entschieden zurückgewiesen, so daß die Mitglieder des Ausländerbeirats wohl auch nicht auf die baldige Besetzung einer Geschäftsführerposition hoffen dürfen.
Trotz der denkbar schlechten Ausgangssituation versuchen die Mitglieder, so gut es geht, ihre Aufgaben zu erfüllen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Kulturpolitik gerichtet und der Ausländerbeirat versucht durch kulturelle Festivitäten Deutsche und Ausländer in Marburg einander näher zu bringen. Der Versuch der Organisation des kurdische Neujahrs-Fest war die größte Aktivität des Beirats auf diesem Gebiet. 1995 und 1996 wurde dieses Fest jedoch von der Stadt zum einen wegen angeblichen Sicherheitsmängeln, zum anderen wegen möglicher Protestaktionen militanter Kurden im Vorfeld des Feiertages untersagt.
Ein weiteres Themengebiet, in dem sich der Ausländerbeirat stärker engagiert hat war die Kommunalwahl in Hessen im März, an der zum ersten Mal auch die ca. 1.300 Marburger EU-Ausländer teilnehmen dürfen.
Obwohl die Forderung nach dem Ausländerwahlrecht ein zentraler Punkt der politischen Arbeit der Ausländerbeiräte in Deutschland ist wird das EU-Ausländer-Wahlrecht doch sehr kritisch gesehen.
"Man muß sich mal vorstellen, hier leben schon seit über 30 Jahren ausländische Bürger, haben alle Pflichten die alle anderen auch haben, haben dieses Land mit aufgebaut, sind hier her gekommen und ihnen wird das wichtigste demokratische Grundrecht enthalten."
Pandelis Chatzievgeniou (Ausländerbeirat Marburg) in Radio Unerhört Marburg 11.7 1996
Zum einen fühlen sich die Ausländer, die nicht aus EU Ländern kommen, diskriminiert. Zum anderen befürchtet man eine Aufspaltung der Ausländer in eine "Zwei-Klassen-Gesellschaft" von solchen, die das Wahlrecht haben und solchen, die es nicht haben.
Dennoch wird der Ausländerbeirat im Vorfeld der Wahl Parteien und Organisationen unterstützen, die aktiv für ein Wahlrecht für alle Ausländer eintreten, das sich dann möglichst auch auf Landes- und Bundesebene bezieht.
Für die Ende 1998 anstehende Wahl zum zweiten Marburger Ausländerbeirat möchten die jetzigen Delegierten ihr Hauptaugenmerk auf die Öffentlichkeitsarbeit richten, um nicht noch einmal eine ähnlich schlechte Wahlbeteiligung wie bei der ersten Wahl zu erzielen.
3. Einstellungsmuster ausländischen Mitbürger. Am Beispiel Marburg
Die Sozialstruktur der ausländischen Mitbürger in Marburg ist sehr heterogen. So sind ein großer Teil Studenten. Es finden sich aber auch sehr viel leitende wie auch einfache Angestellte. Ein kleiner Anteil Asylbewerber finden sich genau wie Rentner, Hausfrauen und Selbständige. Neben dem breiten Erwerbsspektrum stammen sie aus allen Kontinenten wie unterschiedlichen Altersgruppen. Man kann davon ausgehen, daß die Lebenslagen der Marburger Ausländer stark deren Meinungen, Einstellungen wie auch Verhalten bestimmen. Zunächst sollen diese Lebensbedingungen analysiert werden. Daran anschließend werden die politischen Einstellungs- und Handlungsmuster untersucht. Abschließend sollen die Meinungen der ausländischen Mitbürger zum Ausländerbeirat dargestellt werden.
3.1. Lebenssituation in Marburg
Bei der Umfrage zum Ausländerbeirat Marburg wurden zunächst Fragen zu den allgemeinen Einstellungen der in Marburg lebenden AusländerInnen gestellt. Es ging in dem ersten Bereich um verschiedene Schwerpunkte des Miteinanders in Marburg.
Deutlich wird aber, daß auch in Marburg ein Großteil der Ausländer schon lange in Deutschland oder Marburg lebt. So wohnen etwa 1/3 der Befragten schon vor 1979 in Deutschland. Etwa die Hälfte ist vor 1989 in Deutschland seßhaft. Etwa ein Drittel der Befragten hat Marburg schon vor 1989 als seinen Wohnort gewählt.
- Das Verhältnis zwischen Deutschen und Ausländern in Marburg
Die Einstellungen von MigrantInnen zum Verhältnis zur einheimischen deutschen Bevölkerung sind eine grundlegender Gegenstand der Untersuchung. Die Wichtigkeit eines guten Verhältnisses zwischen Deutschen und Ausländern ( natürlich auch hier in Marburg) ist nicht erst seit den sich in den letzten Jahren häufenden Übergriffen auf AusländerInnen und ihre Wohnungen, sowie einer neuen Präsenz von rechtsradikalen, ausländerfeindlichen Gruppierungen augenfällig geworden. Die Antworten auf die oben zitierte Fragestellung sind -vor allem wenn sie negativen Charakters wären- somit äußerst ernstzunehmen. Sicherlich kann man nicht erwarten, daß alle Befragten das angesprochene Verhältnis als "sehr gut" bezeichnen, umso mehr ist es jedoch die Aufgabe der Politik (aber auch jedes Einzelnen!) das Verhältnis so positiv wie möglich zu gestalten. Angesichts der bereits geschilderten gespannten Lage liefert ein erfreuliches Ergebnis aber auch keinen Grund, sich auf imaginären "Lorbeeren" auszuruhen, sondern ist indirekt Aufforderung, eine erfolgreiche integrative Arbeit auf allen Sektoren zu vertiefen, womit auch schon ein Hinweis auf die Diskussion über die Funktion des Ausländerbeirats geliefert wird.
Betrachtet man die Ergebnisse unvoreingenommen, so ist das Bild recht positiv:
Jedoch weist diese Statistik im Grunde eine typische Ambivalenz auf: Aus einer anderen Sichtweise heraus man kann auch folgende Interpretationen aus den Resultaten zu entnehmen:
Interessanterweise lassen sich über alle sozialen Gruppen hinweg keine signifikanten Unterschiede in der Einschätzung feststellen.
- Allgemeine Lebensbedingungen
Die ausländischen Mitbürger beurteilen die allgemeinen Lebensbedingungen in Marburg teilweise ausgesprochen positiv. Bei sieben von dreizehn Fragen waren über die Hälfte der Benotungen "gut" oder "sehr gut". Im negativen Notenbereich ("wenig befriedigend" und "mangelhaft" tritt eine derartige Häufung nur einmal auf).
So beurteilen 76% die hiesige medizinische Versorgung mit "gut" oder "sehr gut" und lediglich 7% mit "schlecht" oder "sehr schlecht", was angesichts der Universitätskliniken keine Überraschung ist.
Auch die Volkshochschule erhält überwiegend gute Noten. Dies ist besonders im Hinblick auf Erwachsenenbildung und vor allem Deutschkurse erfreulich, denn die Beherrschung der Sprache ist ein wichtiger Aspekt für die Integration in unsere Gesellschaft. Allerdings wurden auf knapp einem Drittel der zurückgesendeten Fragebögen (30%) keine Angaben zu diesem Punkt gemacht. Unzufrieden mit dem Angebot der Volkshochschule sind 13%.
Auch beim Punkt "Schulen" wurden auf vielen Fragebögen keine Angaben gemacht. Die Benotung der Marburger Schulen fiel sehr positiv aus: 65% gaben "(sehr) gut", während lediglich 9% Unzufriedenheit äußerten.
Zur Qualität der Alten- und Pflegeheime wußten wenige der Befragten überhaupt etwas zu sagen. Diese vergaben dann auch überwiegend gute Noten (59% (sehr) gut, 25% befriedigend und 16% (sehr) schlecht).
Die öffentlichen Verkehrsmittel in Marburg erhielten eine erstaunlich gute Bewertung. So gaben allein 21% die Note "sehr gut" und weitere 36% "gut". Ein weiteres knappes Viertel (25%) bewertete mit "befriedigend", lediglich 18% empfanden das Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel als "wenig befriedigend" oder gar "mangelhaft". Erfreulich ist auch, daß lediglich auf neun der zurückgesandten Fragebögen keine Angaben zu diesem Punkt gemacht wurden.
Zum Punkt "Stadtbücherei" hingegen wußte über ein Drittel keine Angaben zu machen. Wer Angaben machte, bewertete überwiegend gut. Lediglich 10% benoteten die Stadtbücherei mit "wenig befriedigend" oder "mangelhaft". "Befriedigend" gaben 34%, "gut" 32% und "sehr gut" immerhin 25%.
Die Parks und Grünanlagen kommen bei den ausländischen Bürgern Marburgs auch gut an. Mehr als die Hälfte der Noten (52%) sind "gut" oder "sehr gut", 32% "befriedigend". Schlechtere Noten gaben 16%. Nur wenige machten keine Angaben zu diesem Punkt.
Über die Hälfte der beantworteten Fragebögen konnte keine Angaben zum Punkt "Kindergärten und Kindertagesstätten" machen. Die erteilten Noten sind überraschend gut. Immerhin 49% beurteilten das Angebot mit "gut" oder "sehr gut". 17% geben hier schlechte Noten. Die Schwimmbäder und Sportanlagen der Stadt beurteilt ein gutes Viertel (29%) mit "wenig befriedigend" oder "mangelhaft". 48% geben jedoch "gut oder "sehr gut".
Die Arbeit der Stadtverwaltung wird von 25% schlecht oder sehr schlecht beurteilt. Das heißt, daß jeder vierte ausländische Bürger Marburgs unzufrieden mit der Arbeit der Stadtverwaltung ist. Obwohl die Mehrheit (36%) auch hier gute bis sehr gute Noten gab, macht diese Zahl nachdenklich. Hier ist sicherlich Verbesserung möglich und auch nötig (s.u.).
Die kulturellen Einrichtungen der Stadt Marburg erhielten vor allem befriedigende Bewertungen (45%). Ein knappes Viertel gab schlechte Noten, ein gutes Drittel gab "gut" oder "sehr gut".
Das Angebot an gutem und preiswertem Wohnraum erhält in der Umfrage von 40% schlechte Noten. Lediglich 4% gaben die Note "sehr gut", weitere 16% bewerteten mit "gut".
Am schlechtesten wurden die Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten in Marburg bewertet. Über die Hälfte der Bewertungen waren "wenig befriedigend" oder "mangelhaft".
- Kontakte mit Deutschen
Aussagen über den Grad der Integration der Ausländer sollten darüber ermittelt werden, ob und wo der Befragte oder jemand aus seinem Haushalt direkten Kontakt zu Deutschen hat. Dabei waren Mehrfachnennungen möglich. Geantwortet wurde wie folgt:
Diese Ergebnisse zeigen einen recht geringen Grad an Isolation der ausländischen Mitbürger Marburgs auf. Besonders die Tatsache, daß 69% der befragten freundschaftlichen Kontakt zu Deutschen haben, ist erfreulich. Daß eine ähnlich hohe Zahl Kontakt mit Deutschen Nachbarn hat, ist nicht überraschend, da es in Marburg bisher so gut wie keine Ghettoisierung gibt.
- Kontakt zur Stadtverwaltung
Bei der Untersuchung der Kontakte zu den deutschen Ämtern wurden zwei Bereiche unterschieden. Die Erfahrungen mit der Stadtverwaltung sollten Aussagen zu der allgemeinen Leistungsqualität aufzeigen. Die Frage nach der Freundlichkeit der Mitarbeiter sollte die Behandlung, d.h. die Servicequalität deutlich machen. Dabei ist zu erwarten, daß die Leitungsqualität in einem Zusammenhang zum Service steht. Ein positiver Bescheid wird die allgemeine Zufriedenheit des Kunden steigern.
Die Analysen zeigen eine durchaus, entgegen aller Klischees, relativ gute Bewertung der Dienstleistung und Behandlung der Stadtverwaltung von seiten der Ausländer.
- Leistungsqualität
77% der Befragten hatten Kontakt zur Stadtverwaltung. Von diesen bewerteten 23% die Dienstleistung der Verwaltung schlecht bis sehr schlecht, 32% hatten einen befriedigenden Eindruck von den Leistungen der Stadtverwaltung und 45% stellten der Verwaltung ein Gutes bis sehr Gutes Zeugnis aus.

Eine weitere Analyse zu den Dienstleistungen der Stadt ist aufgrund der niedrigen Fallzahlen problematisch
Die Bewertung der Stadtverwaltung ist nicht an Personengruppen gebunden, da sowohl europäische Ausländer als auch außereuropäische Ausländer gute und schlechte Noten gaben. Der Bildungs- und Berufsstand ist ebensowenig relevant bei der Meinungsbildung wie das Geschlecht der Befragten.
- Servicequalität
Bei dem zweiten Themenbereich befanden nur 10% der Interviewten die Mitarbeiter der Stadtverwaltung unfreundlich bzw. sehr unfreundlich, 34% sind zum Teil zufrieden mit der Behandlung durch die Sacharbeiter und 56% hatten einen guten bis sehr guten Eindruck von der Freundlichkeit der Mitarbeiter. 90% sind zumindest nicht unzufrieden mit der Freundlichkeit der Mitarbeiter, dies ist ein gutes Ergebnis mit dem die Mitarbeiter leben und umgehen können.
Im Servicebereich kann die Verwaltung Einfluß nehmen. 10% unzufriedene Kunden zeigen einen leichten Verbesserungsbedarf auf
Eine Heraushebung bestimmter Personengruppen die eine gute bzw. schlechte Wertung gaben ist auch hier nicht feststellbar.
3.2. Politische Sozialisation und Verhaltensmuster
Politisches Interesse ist eine Grundbedingung für ein entsprechendes Engagement. Knapp 40% gaben an, sich stark oder sehr stark für Politik zu interessieren. Ein knappes Viertel der Befragten allerdings hat nur wenig oder gar kein Interesse an Politik. Fast die Hälfte interessiert sich aber für deutsche und internationale Politik.
Bei den Antworten auf die Frage nach dem Interesse an der Politik in Marburg sieht die Verteilung jedoch etwas anders aus: Hier sind es gerade einmal ca. 25%, die sich stark oder sehr stark für die Kommunalpolitik interessieren. Fast 44% der Befragten aber interessieren sich für Politik in Marburg nur wenig oder überhaupt nicht.
Dieser Gegensatz zwischen dem recht hohem Interesse an Politik allgemein und dem eher geringen Interesse an der Politik in Marburg mag zwei Gründe haben. Zum einen interessieren sich viele Ausländer mehr für die Politik in ihren Heimatländern bzw. für die Politik, die auf sie die größten Auswirkungen hat (z. B. Ausländerpolitik des Bundes). Kommunalpolitische Themen wie z. B. Stadtentwicklung oder Verkehrspolitik sind dagegen nicht so interessant für sie. Zum anderen liegt es auch an der erst kurzen Aufenthaltsdauer vieler Befragten (70% leben erst seit 1990 oder später in Marburg), so daß eine Sensibilität für die Politik vor Ort noch nicht entwickelt werden konnte. Berücksichtigen muß man auch, daß ein großer Anteil der Studenten sich nur zu einem halb- oder einjährigen Studienaufenthalt in Marburg befindet.
- Informationen über das Heimatland
Ausländer interessieren sich in Marburg sehr für Politik und Ereignisse in den Heimatländern. Welche Medien nutzen sie um diese Informationen zu erhalten?
Zeitungen und Magazine sind neben dem (Satelliten)Fernsehen die wichtigsten Informationsquellen. Dies belegt auch das Angebot an ausländischen Printmedien z.B. am Marburger Bahnhofskiosk. Unter "Sonstige" wurde von Studenten besonders das neue Medium "Internet" hervorgehoben, ältere Befragte gaben hier vor allem Gespräche mit Freunden in der Heimat via Telefon oder Gespräche mit Landsleuten in Marburg an.
- Informationen über deutsche Politik
Informationen über politische Ereignisse in Deutschland beziehen die Befragten vorwiegend aus dem Fernsehen, aber auch hier spielen Zeitungen und Magazine eine große Rolle. Die rund 50% der Befragten, die angaben das Radio als Informationsquelle zu nutzen, unterstreichen den Erfolg und die Wichtigkeit von Radiosendungen in fremden Sprachen!
- Nutzung von Printmedien
Wie gesehen spielen Zeitungen eine große Rolle bei der Informationsgewinnung, sowohl überpolitische Ereignisse in den Heimatländern, wie auch in bezug auf Politik in der BRD. Welche Zeitungen lesen die ausländischen Mitbürger und wie häufig?
- Wählen gehen
Etwa zwei Drittel der Befragten sind nicht wahlberechtigt: Fast die Hälfte der Wahlberechtigten ist in ihrer Wahlentscheidung noch vollkommen unentschlossen. Die Ergebnisse der Umfrage zur Parteipräferenz bei der Kommunalwahl stützen -auf einer schwachen Datenbasis- die Ergebnisse anderer Untersuchungen. Im Vergleich zu den deutschen Mitbewohnern schneiden die "linken" Parteien etwas besser ab.
Ein Ergebnis dieses Fragenkomplexes ist die hohe Zahl derer, die angeben, nicht wahlberechtigt zu sein. Hier zeigt sich immerhin, daß man über sein Wahlrecht durchaus Bescheid weiß (zur Forderung einer Ausweitung des Wahlrechts s.u.). Von den nicht Wahlberechtigten sind nämlich lediglich zwei EU-Ausländer, die irrtümlicherweise glauben, nicht zur Wahl gehen zu dürfen.
- Parteimitgliedschaft
Der Anteil derjenigen, die Mitglied einer politischen Organisation sind, ist ähnlich wie bei der deutschen Bevölkerung ziemlich gering. Dieser liegt nur bei 11 %. Nur eine Person gab an, Mitglied in einer deutschen Partei zu sein (SPD). Fast alle Namensnennungen der Gruppierungen waren Organisationen aus den Heimatländern.
3.3. Politische Forderungen
Die folgenden Forderungen sind zum Teil bereits erfüllt wie die Einführung des Muttersprachenunterrichts.
- Muttersprachenunterricht
Für die Einführung eines Muttersprachenunterrichts an Marburger Schulen spricht sich über die Hälfte der Befragten aus. Über die Hälfte sind dafür oder gar sehr dafür. Nur jeder Fünfte hält von einem solchen Unterricht nichts oder gar nichts.
- Ausländerwahlrecht bei Bundes- und Landtagswahlen
Wie zu erwarten war, spricht sich die Mehrheit der Befragten für ein Ausländerwahlrecht bei Bundes- und Landtagswahlen aus. Daß aber immerhin 38% dies nicht wünschen, mag manchen überraschen. Es liegt die Vermutung nahe, daß der hohe Anteil an Studierenden in Marburg, von denen viele nur ein Jahr in der Stadt bleiben, diese Ergebnis beeinflußt. Eine eingehendere Analyse aber zeigt, daß die Fallgruppen "Studenten/Schüler" und "Berufstätige" hier nur marginale Unterschiede aufweisen. Und die Studenten und Schüler sind sogar in einer minimalen Mehrheit gegenüber den Berufstätigen, wenn es um den Wunsch nach einem Wahlrecht für Ausländer bei Bundes- und Landtagswahlen geht. Auch andere Merkmale der Sozialstruktur wie z. B. die Aufenthaltsdauer in Deutschland, Asylbewerberstatus und Alter oder auch politisches Interesse weisen keinen Zusammenhang mit dieser Frage auf.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
Eine breite Kluft öffnet sich bei den Umfrageergebnissen zur Staatsbürgerschaft: Das Stimmenverhältnis für die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft kehrt sich bei der Frage, ob bereits die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt wurde, fast genau um: Knapp zehn Prozent haben den Antrag gestellt, 88% fordern die Möglichkeit einer doppelten Staatsangehörigkeit.
Rund hundert Befragte nutzten die Möglichkeit, Gründe zu formulieren, weshalb sie sich nicht um die deutsche Staatsbürgerschaft bemühen. Eine gesonderte Betrachtung dieser Gründe fördert neben einer großen Zahl sehr unterschiedlicher persönlicher Aussagen drei häufige Begründungen zutage: Das Bestehen auf der Staatsbürgerschaft des Heimatlandes, eine zu kurze Aufenthaltsdauer in Deutschland und ein nur vorübergehender Studienaufenthalt in Marburg. Am häufigsten angegeben wurde, daß man die alte Heimatstaatsbürgerschaft nicht aufgeben wolle oder aus rechtlichen Gründen nicht aufgeben könne. Ein Befragter kommentierte zum Beispiel, er könne seine Heimat "doch nicht einfach wie einen alten Hut wechseln", anderen würde mit einer deutschen Staatsbürgerschaft die Einreise in ihr Heimatland untersagt, wie neben anderen Befragte aus Thailand angaben. Die Zahl derer, die wegen solcher und ähnlicher Gründe die Staatsbürgerschaft ihrer Heimat nicht mit der deutschen tauschen, bewegt sich mit knapp 30 Prozent in einer Größenordnung, die zumindest als grundsätzliche Tendenz Repräsentativität für sich beanspruchen kann. Diese Teilnehmer haben also auch aus persönlicher Betroffenheit heraus für die Einführung einer Doppel-Staatsangehörigkeit votiert und sich damit gegen die Ausschließlichkeit der gegenwärtigen Rechtslage ausgesprochen.

3.4. Ausländerbeirat in Marburg
Für eine Bewertung der Arbeit des Ausländerbeirats kann man die Wahlbeteiligung bei ersten Ausländerbeiratswahl nicht heranziehen. Da es sich um ein neues Gremium handelte, waren die Aufgaben und Möglichkeiten noch nicht hinreichend bekannt. Auch eine Bewertung nach dreijähriger Arbeit muß dies berücksichtigen. Die Umfrage untersucht, ob sich sich der Kenntnisstand nach mehrjähriger Tätigkeit verbessert hat. Ist die Arbeit des Beirats erfolgreich, aber seine Öffentlichkeitsarbeit nicht hinreichend. Es stellt sich weiterhin die Frage, welche Aufgaben er übernehmen soll. Sind die Aufgaben eines Beirats möglicherweise an den Interessen der Ausländer vorbei?
3.4.1. Wahl des Ausländerbeirats
Drei Viertel der befragten wahlberechtigten Ausländer haben nicht gewählt (s. zum Vergleich die realen Daten). Gründe für dieses Verhalten können darin liegen, daß kein oder zu wenig Wissen über den Ausländerbeirat bei der wahlberechtigten Person vorhanden war, d.h. der Bürger weiß wenig oder gar nichts über den Sinn und die Aufgaben des Marburger Ausländerbeirats bzw. Ausländerbeiräte allgemein.
Es gibt vielleicht auch Bürger, die - ebenso aus einem Unwissen heraus - die Konfrontation mit dem Ausländerbeirat in jeglicher Form ablehnen, weil sie sich nicht als Ausländer fühlen. Beispielsweise ein in der Bundesrepublik lebender EU-Bürger aus Österreich. Kulturelle oder rein äußerliche und sprachliche Diskrepanzen fallen bei so einer Person nicht so schnell auf. Andere wiederum haben nicht gewählt, weil sie die Ansicht vertreten, daß die Arbeit des Beirats vielleicht ohnehin nichts erreichen kann. Oft verbirgt sich dahinter abermals Unwissen oder die Nichtwähler sind - vielleicht aus Erfahrungen - davon überzeugt, daß der Beirat aus verschiedenen Ursachenbündelungen heraus keine fruchtbare Arbeit erbringen kann.
Nicht wahlberechtigt waren 14% , was mit daran liegen kann, daß jemand in Marburg zum Zeitpunkt der letzten Wahl zum Beirat keinen Wohnsitz hatte.
Daß es nur die Kurdistan- und Interkulturelle Liste gibt, die Wahlmöglichkeiten also recht gering sind, mag ein weiterer Grund sein, weshalb 76% der wahlberechtigten Personen nicht gewählt haben. Die Interkulturelle Liste haben deshalb vermutlich fast 86% gewählt, weil hinter dem Namen "Interkulturelle Liste" programmatisch mehr stecken könnte, als hinter der Kurdistan Liste. Zudem hat die Kurdistan Liste hauptsächlich Kurden vertreten. Bis vor kurzem war es nach der Hessischen Gemeindeordnung möglich, daß jede Nation eine eigene Liste aufstellen konnte. Dies geht nun nach einer neuen Regelung nicht mehr.
3.4.2. Arbeitsschwerpunkte des Ausländerbeirats
Die Aufgaben, die die Hessische Gemeindeordnung (HGO) vorsieht, konzentrieren sich auf die politische Interessenvertretung im kommunalen Bereich. Politik und Information über die Heimatländer sowie kulturelle Veranstaltungen sind wichtige integrative Strategien.
Fast 45% geben an, daß die Politik in Marburg ein Schwerpunkt in der Arbeit des Beirats sein soll. Dieser Prozentsatz könnte ein Indikator dafür sein, daß nach Meinung der Ausländer mehr Handlungsbedarf in kommunalpolitischer Hinsicht besteht. Nur 23% erachten Informationen aus ihren Heimatländern als wichtige aufgaben. Die Mehrzahl informiert sich durch die Medien über das Geschehen in ihren Heimatländern. Deshalb geben möglicherweise auch nur 23% an, daß der Beirat auf diesem Gebiet aktiver sein sollte. Hauptsächlich wird der Beirat als politisches Sprachrohr verstanden. Einen Schwerpunkt im kulturelle Bereich wünschen sich immerhin 1/3 der Marburger Ausländer.
3.4.3. Aktivitäten des Ausländerbeirats
Hierbei stehen alle Formen der Beratung an erster Stelle. Obwohl dies in der HGO nicht explizit erwähnt wird, sind die Bedürfnisse in diesem Bereich besonders groß.
91% erwarten von dem Beirat mehr Aktivität auf dem Gebiet der Schul- und Ausbildungsprobleme. Sprachproblemen in der Schule wie Probleme bei der Ausbildungsplatzsuche werden hier genannt. Betont werden muß, daß gerade letztgenanntes Problem nicht ein spezifisches Problem von Ausländern ist.
Beratungen im Sozial- und Rechtsbereich, Hilfe bei formalen Dingen, Beratung bei Aufenthalts- und Einbürgerungsfragen usw. sind nach Ermessen der Bürger für sie sehr wichtig. 78% bis 88% wollen auf diesen Gebieten mehr Aktivität. Was die Bürger in besonders großer Zahl erwarten sind insgesamt gesehen Beratungen.
Die Organisation von kulturellen Veranstaltungen liegt hinter den Beratungsinteressen an zweiter Stelle. Etwa drei Viertel der Befragten wollen hier ein stärkeres Engagement des Beirats sehen.
Etwa zwei Drittel der Befragten wünschen sich einen Einsatz für die Änderung des Kommunalwahlrechts. Auffällig ist, daß 13% sich gegen eine stärkere Aktivität im Bereich der Einführung des Wahlrechts aussprechen. Erklärungen dafür mögen sein, daß EU-Bürger mit ihrer Möglichkeit, an Kommunalwahlen zu partizipieren, zufrieden sind.
60% wollen ein stärkeres Engagement in der kommunalpolitischen Interessenvertretung in Marburg.
Nahezu 25% der Befragten finden, daß der Beirat sich nicht auf die Probleme in den Heimatländern konzentrieren sollte. Interessen an den Heimatländern werden durch andere Organisationen/ Institutionen gestillt. Immerhin wünschen sich aber annähernd 60% auf diesem Gebiet noch aktivere Hilfe, vielleicht aus dem Gedanken heraus, in diese Heimatländer später einmal zurückzukehren oder mit der dortigen Tradition verbunden zu bleiben. Auch Deutsche sollen auf diesem Weg mehr über die Heimatländer ihrer ausländischen Mitbürger erfahren.
3.4.4. Bewertung des Ausländerbeirats
Es zeigt sich, daß 32% die Arbeit des Ausländerbeirats kennen, aber von nur 13% (10% ergab die Umfrage als Wahlbeteiligung) der wahlberechtigten Ausländer gewählt werden. Es gibt folglich bewußte Nichtwähler oder Personen, welche die Arbeit des Ausländerbeirats erst in den letzten Jahren kennengelernt haben. 68% geben aber auch an, daß sie die Arbeit des Beirats nicht kennen, was zum Teil erklärt, weshalb 76% der wahlberechtigten Ausländer nicht gewählt haben.
Von den 32%, die angeben, die Arbeit des Beirats zu kennen, sagen 37%, daß sie die Tätigkeit schlecht bis sehr schlecht finden, 41% behaupten, daß die Arbeit befriedigend ist. Die Ausländer, die angaben, den Beirat nicht zu kennen, haben auch "schlechte" Noten vergeben, da sie eine effektive Öffentlichkeitsarbeit erwarten und die mangelnde Präsenz negativ bewerten.

So wird die Arbeit des Ausländerbeirats eher schlecht beurteilt. Die ausländischen Mitbürger erwarten verstärkte Beratungsmöglichkeiten des Beirats bei "Alltags"-Fragen (vgl. "Aktivitäten des Ausländerbeirats), .auch wenn die Hessische Gemeindeordnung für den Ausländerbeirat keine Beratungstätigkeit vorsieht.
3.4.5. Effektivität des Ausländerbeirats
Die Mehrzahl der befragten Ausländer gehen davon aus, daß der Beirat mit seiner Arbeit etwas erreichen kann. 43% sehen dies eher positiv, während nur 13% nicht glauben das der Beirat erfolgreich sein kann. Allerdings sind sich 44% bei dieser Frage unschlüssig.
4. Anhang
4.1. Methodisches Vorgehen
Seit April 1996 hat sich das Seminar "Beiräte in der Kommunalpolitik" intensiv mit dem Ausländerbeirat Marburg beschäftigt.
Dies umfaßte eine Dokumenten- und Literaturanalyse über den Ausländerbeirat (z.B. Hessische Kommunalverfassung usw.).
Zum anderen wurden Sitzungen des Ausländerbeirates besucht. Dabei befaßte man sich nicht nur mit den Problemen der AusländerInnen in Marburg, es wurde auch über überregionale und internationale Konflikte diskutiert. Es wurde zudem über geplante kulturelle Veranstaltungen gesprochen.
Es wurden Experten Interviews mit dem Vorsitzenden des Ausländerbeirates Marburgs Dr. Matin Baraki (5.1996), dem Bürgermeister der Stadt Marburg: Dr. Pätzold (5.1996), dem Pressereferenten der Stadtverwaltung Herrn Dettmering (7.1996), dem Mitarbeiter des DAAD Dr. Kurt Bunke (6.1996) geführt.
Interviews mit ausländischen MitbürgerInnen auf der Straße runden das Bild ab.
Im Rahmen einer im Seminar produzierten Radio-Sendung im "Gruppenradio" der Marburger Initiative "Radio Unerhört Marburg (RUM)" im Juli ´96 wurden die Vorsitzenden des Ausländerbeirates Dr. Baraki und Pandelis Chatzievgeniou (Mitglied des Ausländerbeirates) live im Studio interviewt. In dieser Sendung wurde vorwiegend ein Blick auf die Geschichte des Marburger Ausländerbeirates geworfen sowie über die auftretenden Schwierigkeiten bei der alltäglichen Arbeit diskutiert. Nicht zuletzt war die Sendung eine Möglichkeit für den Ausländerbeirat, sich selbst darzustellen und etwas Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.
Postalische Umfrage in Zusammenarbeit mit dem Ausländerbeirat Marburg
Die postalische Umfrage stellt den Kern der bisherigen Forschungsarbeit über den Ausländerbeirat Marburg dar. Die Ergebnisse sind von Wichtigkeit für den Ausländerbeirat, da sie zum einen die generelle Situation und Einstellung der AusländerInnen hier in Marburg aufzuzeigen versuchte, aber auch etwas zur Grundhaltung der ausländischen Mitbürger gegenüber dem noch relativ "jungen" Ausländerbeirat aufzeigen sollte.
Die Fragebogenerstellung erfolgte gemeinsam mit Vertretern des Ausländerbeirats. Dieser übersetzte auch die Anschreiben in englischer, französischer, italienischer, portugiesischer spanischer und arabischer Sprache.
Bei der Frageformulierung wurde, wie auch bei anderen Befragungen, auf eine besonders einfache eindeutige Sprache geachtet. Der Fragebogen wurde in einem kleinen pretest getestet.
Die EDV Abteilung vergab nach Absprache mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten die Adressen der Ausländischen Mitbürger. Die 1000 Fragebögen wurden von der Stadtverwaltung versandt um den Datenschutz zu gewährleisten. Ein kleiner Teil der Briefe war nicht zustellbar. Nur 152 Fragebögen wurden zurückgesandt. Dieser geringe unterdurchschnittliche Rücklauf macht tiefgergehende Analysen problematisch. Der schwache Rücklauf zeigt zum einen die Sprachprobleme bei schriftlichen Umfragen, aber vor allem ein Desinteresse in bezug auf den Ausländerbeirat und kommunale Politik.
Trotz des geringen Rücklaufs zeigt der Vergleich mit den realen Wahldaten zum Ausländerbeirat sowie mit den demographischen Daten des Einwohnermeldeamts die recht hohe repräsentative Qualität der Umfrage: So werden die wichtigen sozialen Gruppen unter den erwachsenen Ausländern nahezu präzise getroffen. Wie bei andern Umfragen mit einer Auswahl nach dem Zufallsprinzip bleiben die Ergebnisse grobe Meinungsbilder.
4.2. Literatur und Quellenverzeichnis
Akademisches Auslandsamt 1996: Ausländische Studenten. Statistik des Akademisches Auslandsamt Marburg.
Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte in Hessen 1994: Flüchtlingspolitik. Wiesbaden.
Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Ausländer (ed.) 1994: Ausländerinnen und Ausländer in europäischen Staaten. Bonn 1994.
Even, Herbert/Hoffman, Lutz 1984: Politische Beteiligung unerwünscht? Zentrum für Wissenschaft und Praxis, Universität Bielefeld.
Hessische Landeszentrale für politische Bildung: "Hessische Kommunalverfassung", 12. Auflage, Wiesbaden, 1993.
Ministerium für Arbeit und Gesundheit 1994: "Ausländerbeiräte in NRW". Düsseldorf.
Philipps-Universität Marburg, Abt. Datenverarbeitung: Studentenstatistik 1995/96. Marburg.
Noponen, Jussi, Yabuuchi, Hiroshi, 1993: Ausländerwahlrecht. Empirische Untersuchung unter Marburger ausländischen Studenten. Institut für Soziologie Marburg.
Ausländerbeirat Homburg: Homburger Brücke
Ausländerbeirat Kassel: "Gemeinsam", Zeitschrift
Ausländerbeirat Langen: " yoi", Zeitschrift
Elizalde, Ulia Domnec/Homann, Heather 1995: Referat zur Situation ausländischer Studierender in Marburg. Gehalten im Seminar "Einwanderungsland Deutschland" am 7. Februar 1995.
Programme der Marburger Listen für den Ausländerbeiratswahlen 1993
Stadt Duisburg 1995: Duisburger Bürgerumfragen: Ausländer
Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte in Hessen