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SEKTION PFLANZLICHE NATURSTOFFE
DER DEUTSCHEN BOTANISCHEN GESELLSCHAFT |
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Satzung |
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Satzung der Sektion "Pflanzliche Naturstoffe"
in der Deutschen Botanischen Gesellschaft (DBG) § 1
Ziele der Sektionsarbeit Die Sektion "Pflanzliche Naturstoffe" der Deutschen Botanischen Gesellschaft hat
die Förderung von Forschung und Lehre sowie den Informationsaustausch auf dem
gesamten Gebiet der Biologie pflanzlicher Naturstoffe zum Ziel. Dazu veranstaltet sie
Symposien, unterstützt spezielle Fortbildungsveranstaltungen und gibt ein
Rundschreiben heraus.
§ 2
Mitgliedschaft bei der Sektion Die Mitgliedschaft in der Sektion setzt die Mitgliedschaft in der Deutschen
Botanischen Gesellschaft voraus. Die ordentliche Mitgliedschaft steht allen
Mitgliedern der DBG zu.
§ 3
Sektionsbeitrag Die Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben der Sektion werden durch jährliche Beiträge und Spenden getragen. Die Höhe des des jährlichen Beitrages (z. Zt. DM 20,-) wird auf den Sektionsversammlungen durch Zustimmung der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder festgelegt. § 4
Organe der Sektion Die Organe der Sektion sind die Sektionsversammlung und der Sektionsvorstand. § 4.1
Sektionsversammlung Die Sektionsversammlung wird mindestens einmal innerhalb von 2 Jahren
während der Botanikertagung der DBG durch die/den Vorsitzende(n) einberufen. In
den dazwischen liegenden Jahren können Sektionsversammlungen begleitend zu den
Sektionssymposien anberaumt werden. Außerdem kann der Vorstand zusätzliche
Sektionsversammlungen einberufen. Auf schriftlichen Antrag von mindestens 10
Sektionsmitgliedern muss ebenfalls eine Sektionsversammlung einberufen werden. Die
Berufung der Sektionsversammlung muss wenigstens 14 Tage vor dem Versammlungstage
erfolgen. Die Tagesordnung ist in der Einladung bekannt zugeben.
§ 4.2
Sektionsvorstand Der Vorstand führt die Geschäfte der Sektion und legt darüber auf
den Sektionsversammlungen Rechenschaft ab.
Die/der Vorsitzende leitet die Geschäfte der Sektion und gibt die Mitteilungen
der Sektion heraus. Sie/Er vertritt die Sektion nach außen. Im
Innenverhältnis sind alle Vorstandsmitglieder der Sektionsversammlung, der
Sektion und dem Vorstand der DBG gegenüber für ihre Tätigkeit
verantwortlich.
§ 5
Satzungsänderung Eine Änderung dieser Satzung ist nur mit Zustimmung von zwei Dritteln der auf der Sektionsversammlung anwesenden, ordentlichen Sektionsmitglieder möglich. § 6
Auflösung der Sektion Die Auflösung der Sektion kann nur durch einstimmigen Beschluss aller ordentlichen Mitglieder in einer eigens dazu berufenen Sektionsversammlung erfolgen. Diese Absicht ist bei der Einladung allen Mitglieder bekanntzugeben. Im Falle der Auflösung geht das Vermögen der Sektion an die Deutsche Botanische Gesellschaft bzw. an deren Vermögensnachfolger über. § 7
Inkrafttreten der Geschäftsordnung Diese Satzung wurde auf der Sektionsversammlung am 21. September 2000 in Jena mit einfacher Mehrheit aller anwesenden Mitglieder der Sektion Pflanzliche Naturstoffe der Deutschen Botanischen Gesellschaft beschlossen und in Kraft gesetzt. Sie ersetzt die Geschäftsordnung der Sektion Pflanzliche Naturstoffe vom 27. August 1996. |