Memorandum zur Gestaltung der
Informationsgesellschaft
Vorgelegt zum Kongress der IG Medien und der Postgewerkschaft zum Thema
"Multimedia gestalten - Vorfahr für Arbeit und Menschlichkeit"
am 1./2. Juni 1995 in Frankfurt/M.
Das Thema Multimedia erfährt wachsende öffentliche Aufmerksamkeit. Die Begriffe
"information highway" und "Informationsgesellschaft" sind eng mit dem
Thema verbunden. Der Begriff "Multimedia" kennzeichnet global ein
Zusammenwachsen von Technologien und Märkten der Telekommunikation, der
Informationsverarbeitung, der Unterhaltungselektronik und des Fernsehens. Unter dem
Stichwort "Multimedia" entstehen zahlreiche Anwendungen zur gleichzeitigen
Informationsübermittlung und Nutzung von Sprache, Texte, Daten, Musik, Film und
Fernsehen.Neue Möglichkeiten der Präsentation von Informationen entstehen, gezielte
Rückgriffe auf große Mengen digital gespeicherter Informationen sowie deren neue
Verknüpfung werden möglich, interaktive Formen des Dialogs zwischen Anbietern und Kunden
werden entwickelt, Wertschöpfungsketten verändern sich. Der Computer wird zum
Kommunikationsmittel, der Fernseher erhält Rückkanäle, elektronische Zeitungen werden
ermöglicht. In der Individualkommunikation kann auch das Bild des Gesprächspartners
übertragen werden. Massendienste sollen Vielfalt in herkömmlich nicht vorhandenen
Dimensionen und gleichzeitig ein spezifisches Informationsangebot erlauben.
Verheißungsvoll wird ein Leben in einer "globalen Informationsgesellschaft"
angekündigt.
Ihre Ausgestaltung wird nicht nur entscheidend dafür sein, wie wir uns künftig
informieren und wie wir miteinander kommunizieren. Unsere Lebens- und Arbeitsbedingungen,
die Art und der Umfang der Beschäftigung, die Produktion von Gütern und
Dienstleistungen, aber auch die Innovationsfähigkeit von Unternehmen wird auf dem Weg in
die Informationsgesellschaft geprägt. Bestehende rechtliche Rahmenbedingungen durch
Liberalisierung und Privatisierung zu verändern bietet keine Gewähr dafür, die Chancen
von Multimedia-Techniken auszuschöpfen. Gesellschaftliche Verantwortung erfordert mehr,
als Informationsdienste nur zügig bereitzustellen. Die Verwirklichung der
Informationsgesellschaft braucht besonderes Verantwortungsbewußtsein, weil Information
und Kommunikation Voraussetzung für unsere Meinungsbildung und damit für politische
Gestaltungsprozesse ausschlaggebend ist. Die Interessen der Arbeitnehmer/innen und der
Bürger/innen unseres Landes müssen auf dem Weg in eine Informationsgesellschaft
vorrangig berücksichtigt werden. Weil die Informationsgesellschaft unser Leben
grundlegend verändern wird und die Grundlagen unserer Demokratie berührt, ist ein
gesellschaftlicher Gestaltungsprozeß erforderlich. Bei der Realisierung der
Informationsgesellschaft ist nicht blinder Aktionismus angesagt, sondern ein
kritisch-konstruktives Konzept, das Raum und Zeit läßt für demokratische und soziale
Diskussion und Gestaltung.
1. Grundrechte und Informationsgesellschaft
Die Sicherung und der Ausbau der Grundrechte und des demokratischen Staatswesens der
Bundesrepublik Deutschland müssen wesentliche Ziele einer Informationsgesellschaft sein.
Je mehr Kommunikationsprozesse durch Informationshighways und Multimedia-Techniken
geprägt werden, um so notwendiger wird ein gesellschaftlicher Konsens darüber.
Für demokratische Gesellschaften ist die Meinungsfreiheit ein unabdingbares Gebot. Das
setzt den uneingeschränkten und für alle finanziell erschwinglichen Zugang auch zu
elektronischen Informationen voraus. Eine universelle Versorgung mit der Möglichkeit, auf
elektronischen Wegen zu kommunizieren, ist notwendig. Ungleiche Chancen, sich auch mittels
neuer Möglichkeiten zu informieren und Meinungen zu äußern, sind unvereinbar u.a. mit
den Grundrechten der Freiheit der Person, der Gleichheit und der Meinungsfreiheit.
Über eine demokratisch legitimierte staatliche Regulierungspolitik gilt es Einfluß zu
nehmen auf neue Märkte, damit keine Herrschaftsinstrumente entstehen, die selbst in einer
Demokratie mißbraucht werden könnten.
Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft darf nicht von kommerziellen Interessen
dominiert werden und nur der Logik von Gewinnerwartungen folgen. Die Ausprägung der
Informationsgesellschaft wird die Sozialbeziehungen der Menschen verändern, die in ihr
leben.
Die Interessen der Bürger haben deshalb Vorrang vor Wirtschaftsinteressen. Für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Arbeit und Ausbildung sowie menschenwürdige
Arbeitsbedingungen Existenzgrundlagen auch in einer Informationsgesellschaft. Für alle
Bürger sind Persönlichkeitsrechte und der Verbraucherschutz unverzichtbar.
Die Informationsgesellschaft wird zunehmend die bestehenden Grenzen von Kultur- und
Sprachräumen sprengen. Dies darf jedoch nicht dazu führen, daß die Menschen ihre
kulturelle Identität verlieren.
2. Politische Gestaltungsziele
2.1. Für eine Informationsgesellschaft mit gleichen Chancen und besseren
Möglichkeiten für alle
Telefon, Hörfunk und Fernsehen sowie die Printmedien gelten heute als unverzichtbares
Mittel der Information und Kommunikation. Das Telefon wurde zum universell verfügbaren
Mittel der Individualkommunikation, der Hörfunk und das Fernsehen spielen diese Rolle in
der Massenkommunikation. Es besteht Einvernehmen über das Ziel, allen Menschen universell
den Zugang zu diesen Diensten zu ermöglichen.
Multimedia-Techniken lassen neue Dienste entstehen. Wir werden über Datenleitungen u.a.
Informationen abfragen, einkaufen, bestellen, überweisen, lernen, betreut werden, uns
begegnen, uns unterhalten und arbeiten können. Es ist zu erwarten, daß sich in Zukunft
gesellschaftliche Kommunikation zu einem bedeutsamen Teil auf Datennetzen abspielt.
Der Markt allein bietet keine Gewähr dafür, daß unverzichtbare Mittel der Information
und Kommunikation in Zukunft allgemein verfügbar sind. Auf dem Weg zur
Informationsgesellschaft muß deshalb neu definiert werden, welche gesellschaftlich
unverzichtbaren Dienste und Netze universell verfügbar zu machen sind und welche
Anforderungen an sie gestellt werden.
Bei der Definiton von Universaldiensten ist die technische Entwicklung auch der Netze zu
berücksichtigen. Mittelfristig wird ein vermitteltes, breitbandiges Informations- und
Telekommunikationsnetz verfügbar sein. Kurzfristig können das flächendeckend
vorhandene, ISDN-fähige Kabelnetz zur vermittelten Sprach-, Daten- und
Bewegbildübertragung und das Breitbandkabelnetz sowie die Möglichkeiten der
Satellitenübertragung und des Mobilfunks in Anspruch genommen werden, um allgemein
verfügbare Dienste anzubieten.
Für die Festlegung gesellschaftlich relevanter Universaldienste kommt neben dem
Telefondienst und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkversorgung auch jenem
Dienste-Spektrum besondere Bedeutung zu, das sich an der Grenzlinie zwischen Individual-
und Massenkommunikation entwickeln wird. Es muß festgelegt werden, welche universell
verfügbaren Dienste aus diesem Spektrum für alle Bürger bereitgestellt werden sollen
und welche Merkmale sie zu erfüllen haben. Um eine Informationsgesellschaft mit gleichen
Chancen und besseren Möglichkeiten zu schaffen, ist notwendig:
- Alle Bürgerinnen und Bürger müssen ein Recht auf den Zugang zu allgemein verfügbaren
Universaldiensten erhalten. Diese Dienste dürfen sich nicht auf Telefon und Rundfunk
beschränken, sie müssen dynamisch weiterentwickelt werden. Ihre Nutzung in der
Telekommunikation muß heute bereits auf der ISDN-Infrastruktur aufbauen.
- Anforderungen an die Qualität, das Preisniveau und den Standard von Universaldiensten
müssen entwickelt werden. Sie müssen flächendeckend zu zumutbaren Preisen angeboten
werden und den diskriminierungsfreien Zugang erlauben.
- Künftige Universaldienste müssen frühzeitig definiert werden, um für Wirtschaft und
Verbraucher Sicherheiten für die Entwicklungsziele zu schaffen. In der Bundesrepublik
Deutschland sind besondere Anstrengungen erforderlich, um breites Einvernehmen über
künftige Universaldienste zu schaffen. Das Angebot für künftige Universaldienste muß
in einem organisierten, gesellschaftlichen Dialog definiert werden, der vom Staat
sichergestellt wird.
- In der gesellschaftlichen Debatte um die Zukunft der Universaldienste muß auch geklärt
werden, wie diese finanziert werden sollen. Gewinnorientierte Anbieter von
Telekommunikationsdiensten, die selbst keinen Vollservice von Netzbetrieb und
Universaldienstangebot bieten, müssen zu einem finanziellen Beitrag für ein
erschwingliches Universaldienstangebot herangezogen werden.
- Öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Bibliotheken und Universitäten sollen einen
begünstigten Zugang zu Universaldiensten erhalten. Sie sollen dafür verpflichtet werden,
ihre Informationsarchive der Allgemeinheit unentgeltlich zum elektronischen Abruf zur
Verfügung zu stellen. Der Urheberrechtsschutz ist diesen neuen Erfordernissen gemäß
auszuweiten bzw. anzupassen. Die derzeitigen Regelungen, die Abgaben an die
Verwertungsgesellschaften (z. B. Bibliothekstantiemen) beinhalten, sind im Interesse der
Urheber zu modifizieren.
2.2 Für den Erhalt und Ausbau öffentlich-rechtlicher Informationsangebote
In der Rundfunklandschaft der Bundesrepublik Deutschland haben private und
öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehsender ihren Platz gefunden. Sendefrequenzen sind
heute noch rar. Die Informationsgesellschaft kündigt sich mit einer schier unbegrenzten
Anzahl von Sendekanälen und der Möglichkeit an, Texte, Daten, Videos und Musiksendungen
auf Abruf zur Verfügung zu stellen. Für gewinnwirtschaftlich orientierte Diensteanbieter
ist der Programminhalt Mittel zum Zweck. Der Zweck ist, über Abrufgebühren und
Werbeeinnahmen Überschüsse zu erzielen. Währenddessen steht der inhaltliche
Programmauftrag im Mittelpunkt öffentlich-rechtlicher Rundfunksender. Damit diese
Angebote in einem Überangebot gewinnwirtschaftlich orientierter
Multimedia-Informationsangebote bestehen können, müssen die gesellschaftlichen
Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fortentwickelt werden. Für den
Erhalt und Ausbau öffentlich-rechtlicher Informationsangebote ist es notwendig:
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muß in Deutschland und Europa als Kernelement eines
nichtkommerziellen Informations-, Kultur- und Unterhaltungsangebotes stabilisiert,
gestaltend ausgebaut und finanziell gesichert werden. Er muß unabhängig von politischer
Bevormundung und wirtschaftlicher Abhängigkeit zur gesellschaftlichen Meinungsbildung
beitragen. Die Selbständigkeit hat ihren Preis, aktuell notwendige Gebührenerhöhungen
müssen verwirklicht werden.
- Der Grundversorgungsauftrag und die demokratische Kontrolle des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks schließen aus, daß der öffentlich-rechtliche Rundfunk in die
Antikonzentrationsdebatte einbezogen wird.
- Es ist Sorge dafür zu tragen, daß der gewünschte publizistische Wettbewerb nicht in
einen ökonomischen Wettbewerb ausartet, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
außerstande setzt, seinen Grundversorgungsauftrag in den Bereichen Information, Bildung
und Unterhaltung wahrzunehmen.
- Um sicherzustellen, daß die zukünftigen interaktiven Medien nicht einseitig von
kommerziellen Interessen bestimmt werden,
- müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Erfahrungen sammeln können, indem
sie an den aktuellen und geplanten Multimedia-Pilotprojekten beteiligt werden,
- müssen die im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Programmauftrages produzierten
Angebote auch über geeignete elektronische Medien zugänglich gemacht werden,
- muß die Möglichkeit bestehen, der Allgemeinheit Programme auf Abruf zur Verfügung zu
stellen.
- Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen Möglichkeiten bieten, sich in der
sich abzeichnenden Informationsvielfalt zurechtzufinden. Programminhalte sind notwendig,
die Vielfalt vermitteln und zugleich die gesellschaftliche Integration fördern.
- Neben den öffentlich-rechtlichen und den kommerziellen Anbietern ist als dritte Säule
in einem demokratischen Mediensystem die Existenz von nichtkommerziellen Medien zuzulassen
und ordnungspolitisch abzusichern.
2.3 Für regulierten Wettbewerb als Basis für eine demokratische Multimedia-Ordnung
Unzureichende gesellschaftliche Kontrollmechanismen haben zur Medienkonzentration
geführt. Von der konzentrierten Verfügungsgewalt wirtschaftlich Mächtiger über
Privatsender und Printmedien gehen politische Gefahren aus. Der Druck zur
Vereinheitlichung und Trivialisierung des Programmangebots ist offensichtlich. Vermieden
werden muß, daß die zu erwartenden Konzentrationstendenzen in den entstehenden
Multimedia-Märkten der Meinungsvielfalt schaden. Wettbewerb darf nicht Selbstzweck für
die Gewinninteressen einiger wirtschaftlich Starker werden. Wettbewerb muß gestaltet
werden, damit er zum effizienten Instrument wird, um volkswirtschaftlichen,
gesellschaftlichen und sozialen Zielen zu dienen.
Gegenwärtig wird die Öffnung des Telefondienst- und Netzmonopols für den Wettbewerb
vorbereitet. Wettbewerber haben wegen der attraktiven Zukunftschancen ein starkes
Interesse, in diesem Markt tätig zu werden. Marktwirtschaftliche Bedingungen allein
unterbinden auch hier nicht von sich aus Diskriminierungen und Fehlentwicklungen. Im
Gegenteil: Über das gegenwärtige Telefondienstmonopol der Deutsche Telekom AG finanziert
sich der Infrastrukturauftrag und damit die universelle Anbindung der Bürger. Eine
Regulierung des Marktes, die sich nur gegen die Deutsche Telekom AG richtet, würde die
finanzielle Basis gefährden, eine zukunftsgerichtete Infrastruktur zu erhalten und
auszubauen. Wettbewerber könnten sich auf lukrative Marktsegmente konzentrieren, ohne
einen Beitrag zur teuren Flächenbedienung zu leisten.
Die Bedingungen auf neu entstehenden Märkten müssen in sozialer, wirtschaftlicher und
technischer Hinsicht reguliert werden, um vorhandene Fehlentwicklungen zu beseitigen und
gesellschaftliche Anforderungen an eine Informationsgesellschaft zu verwirklichen.
Technische Informations- und Kommunikationssysteme sind eine verletzliche Basis für
gesellschaftliches Zusammenleben. Gefährdungen wie Fehleranfälligkeit und
Mißbrauchsmöglichkeiten technischer Systeme können gravierende Störungen für die
Gesellschaft bedeuten. Staatliche Regulierung muß deshalb die Voraussetzung dafür
schaffen, Schadenspotentiale zu verringern und Sicherheit auf elektronischen Wegen zu
schaffen.
Ein regulierter Wettbewerb als Basis für eine demokratische Multimedia-Ordnung macht
2.3.1 im Rundfunk erforderlich:
- Die Beurteilung von Medienmacht erfordert auch die Einbeziehung der Printmedien.
Rundfunkbetriebe, die in mehr als einem Bundesland tätig sind, müssen einer bundesweiten
Konzentrationskontrolle unterworfen werden, die nicht durch Standortinteressen
konterkariert werden darf. Ziele dabei sind:
- die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu den Medien als Anbieter und
als Nutzer;
- die Gewährleistung einer möglichst umfassenden Informations- und Meinungsvielfalt und
das Recht von Minderheiten, sich zu artikulieren;
- Sicherungen gegen politischen Gebrauch medienpolitischer Macht;
- eine wirksame Konzentrationskontrolle (international, national, regional) mit
Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen (Lizenzentzug und Entflechtung); auch vertikale
und horizontale Verflechtungen müssen einbezogen werden.
- absolute Transparenz der Beteiligungsverhältnisse und des Geschäftsgebarens im
Medienbereich insgesamt.
- Die föderale Struktur der Landesmedienanstalten und des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks muß erhalten bleiben, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.
Gleichwohl machen bisherige Erfahrungen und neue technische Möglichkeiten eine nationale
und europäische Zusammenarbeit notwendig.
Ein regulierter Wettbewerb als Basis für eine demokratische Multimedia-Ordnung macht
2.3.2 im neu entstehenden Dienstespektrum erforderlich:
- Der verfassungsrechtlich garantierte Versorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten und die grundgesetzlich festgeschriebene Aufgabe des Bundes im Bereich
des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend für angemessene und ausreichende
Dienstleistungen zu sorgen, sind Eckpfeiler für eine demokratische Multimedia-Ordnung.
Diese Vorgaben müssen ergänzt werden um Regelungen u. a. zum Verbraucher-, Jugend-,
Daten- und Urheberschutz zu jenen Diensten, die an der Grenze zwischen Individual- und
Massenkommunikation neu entstehen.
- Zur Förderung der gesellschaftlichen Meinungsbildung müssen zu erschwinglichen Preisen
Übertragungsmöglichkeiten für nicht kommerzielle Informations- und Diensteanbieter
reserviert werden.
Ein regulierter Wettbewerb als Basis für eine demokratische Multimedia -Ordnung macht
2.3.3 in der Telekommunikation erforderlich:
- Mit der Regulierung des Telekommunikationssektors müssen die Voraussetzungen dafür
geschaffen werden, daß
- die Qualität der Kommunikationsversorgung erhalten bleibt,
- das Ziel verfolgt wird, mittelfristig den Wirtschafts- und Lebensstandard in Deutschland
zu verbessern, indem für alle Bürger breitbandige und multimedia-taugliche
Kundenanschlüsse verfügbar gemacht werden,
- die für eine notwendige Modernisierung der Telekommunikationsinfrastruktur
erforderlichen Investitionen finanzierbar und realisierbar werden,
- regionale Benachteiligungen vermieden werden,
- den wachsenden Anforderungen an die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und dem
Verbraucherschutz Rechnung getragen wird.
- Wer heute Telefonnetze betreiben will, muß die Verpflichtung erhalten, allgemein
verfügbare Universaldienste anzubieten. Lizenzen dafür sollen nur an Firmen vergeben
werden, die bundesweit ihr Angebot zur Verfügung stellen und Lizenzbedingungen einhalten,
die eine hohe Qualität der Universaldienste garantieren.
- Ein objektiver und diskriminierungsfreier Regulierungsrahmen für wirtschaftliches
Verhalten in Telekommunikationsmärkten muß insbesondere sozialen Zielen verpflichtet
sein und den Interessen der Bürger und Arbeitnehmer vorrangige Bedeutung beimessen. Er
muß aber gleiche Vorgaben für alle Unternehmen umfassen. Die Auflagen dürfen sich nicht
einseitig gegen die Deutsche Telekom AG richten.
- Ein demokratisch legitimiertes Regulierungsorgan soll in Nachfolge des Regulierungsrates
wesentliche Regulierungsentscheidungen fällen. Als Basis für die Tätigkeit muß eine
von tagespolitischen Einflüssen unabhängige Regulierungsorganisation mit wirksamen
Eingriffsrechten und Flächenstrukturen entwickelt werden. Ihr kommen Aufgaben der
wirtschaftlichen, technischen und sozialen Regulierung der Telekommunikation zu. Sie muß
auch Regulierungsauflagen für jene Dienste verwirklichen, die an der Grenze zwischen
Individual- und Massenkommunikation entstehen und Fragen der technischen
Ressourcenverwaltung und Standardisierung wahrnehmen. Beim Aufbau der
Regulierungsstrukturen sind die vorhandenen Personal- und Sachmittel des BMPT, BZT und
BAPT zu nutzen.
2.4 Für eine soziale Gestaltung der Informationsgesellschaft
2.4.1 In der Arbeitswelt
Im Zusammenhang mit der Zukunft der Informationsgesellschaft werden von der
herrschenden Politik und der Wirtschaft ausgesprochen optimistische Szenarien bezüglich
der damit verbundenen Beschäftigungsentwicklung gezeichnet. Die Schaffung von Millionen
neuer Arbeitsplätze in Europa wird prognostiziert. Vernachlässigt wird, daß berufliche
Multimedia-Anwendungen und die Nutzung von Informationshighways für Erbringung von
Dienstleistungen erhebliche Rationalisierungsfolgen haben werden. Einen Abbau von
Arbeitsplätzen wird die Folge sein. Es gilt daher, realistische Beschäftigungsprognosen
zu entwickeln und daraus abgeleitet gezielte arbeitsmarktpolitische Schritte zu
entwickeln. Multimedia ist kein Selbstläufer in Sachen Beschäftigung.
Verlage und Druckereien, die sich auf die Herstellung von Printmedien beschränken, werden
Marktanteile verlieren und damit Arbeitsplätze gefährden. Nur wenn sie elektronische
Mediendienstleistungen als neues Geschäftsfeld aufgreifen, haben sie eine Chance, sich
von der Masse der Seiteneinsteiger und neuen DTP-Betriebe abzuheben. Angesichts der
Rationalisierungsbewegungen in der Druckindustrie und bei den Verlagen hängen die
Sicherung der Arbeitsplätze und die Perspektive für qualifizierte Berufsbilder
unmittelbar von der zukünftigen Ausrichtung dieser Branche ab. Die Voraussetzungen für
die Druckindustrie und die Verlage, an der Multimedia-Entwicklung teilhaben zu können,
sind vorhanden, da der potentielle Kundenkreis nahezu identisch mit dem für Printmedien
ist.
Die Branche braucht konkrete Schritte, um die technologischen Herausforderungen zu
bewältigen und Beschäftigung in ihren Bereichen zu sichern.
Insbesondere die Stärkung der Arbeitnehmerbeteiligung durch partizipative
Technikgestaltung und die arbeitswissenschaftliche Begleitung von
Multimedia-Großversuchen und betrieblichen Pilotprojekten sind dringend erforderlich.
In Folge der Multimedia-Entwicklung wird die Arbeit an Bildschirmen zukünftig die Regel.
Telearbeit und Teleheimarbeit werden begünstigt. An Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
werden neue Qualifizierungsanforderungen gestellt. Es ist notwendig, für die Arbeitswelt
Anforderungen zu entwickeln, um eine soziale Gestaltung der Informationsgesellschaft zu
gewährleisten:
- Die Auswirkungen des Strukturwandels zur Informationsgesellschaft auf die Sozial- und
Arbeitsbeziehungen müssen intensiv untersucht werden, um Klarheit über die
Beschäftigungswirkung zu erhalten und um Konzepte zur Technikgestaltung,
Arbeitsorganisation und Qualifizierung entwickeln zu können. Besondere Anforderungen an
die Forschungs- und Technologiepolitik stellen sich.
- Um die Arbeitsbedingungen an Bildschirmen zu verbessern, muß die
EG-Bildschirmrichtlinie in nationales Recht überführt werden.
- Für neu entstehende Formen der Telearbeit muß ein gesetzlicher Rahmen geschaffen
werden. Sichergestellt werden muß, daß Teleheimarbeit
- nur im Rahmen fester und sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse erfolgen
darf,
- in den Geltungsbereich von Tarifverträgen und Arbeitsschutzvorschriften fällt,
- der Mitbestimmung der betrieblichen Interessensvertretung unterliegt,
- nur in Formen erfolgt, die sozialer Isolation entgegenwirkt und die Anbindung an den
Betrieb ermöglicht,
- auf Freiwilligkeit beruht und den betroffenen Arbeitnehmern/innen das Recht auf
Rückkehr in betriebliche Arbeitsplätze einräumt.
- Die Produktivitätsgewinne in der Wirtschaft durch den Einsatz von Multimedia-Techniken
müssen genutzt werden, um negative Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu
vermeiden und erweiterte Umverteilungsspielräume für sozialen Fortschritt zu schaffen.
- Technische und wirtschaftliche Regulierungsentscheidungen müssen
beschäftigungspolitische und soziale Folgen berücksichtigen.
- Die Beschäftigten in den bestehenden Medien- und Kommunikationsunternehmen zeichnen
sich durch ein außerordentlich hohes Qualifikationsniveau aus. Dieses gilt es
weiterzuentwickeln, um die bestehenden Arbeitsplätze zu sichern. Eine
Qualifizierungsoffensive ist notwendig, um Arbeitnehmer/innen auf neue
Qualifikationsanforderungen, neue Arbeitsabläufe und Berufsbilder vorzubereiten.
2.4.2 In der Gesellschaft
Die gegenwärtige Debatte um Multimedia und Informationshighways wird von Umsatz- und
Gewinnerwartungen dominiert. Die sozialen Auswirkungen in der Gesellschaft werden
unzureichend thematisiert. Die Menschen werden kaum auf das Leben in einer
"Informationsgesellschaft" vorbereitet. Abseits von dem Ziel, im Wettbewerb
Schritt zu halten, existieren kaum gesellschaftliche Leitbilder. Eine soziale Gestaltung
der Informationsgesellschaft bedarf:
- einer wissenschaftlichen Folgeabschätzung der Multimedia-Entwicklung, um Klarheit über
die Folgen für zwischenmenschliche Kommunikation sowie kulturelle, soziale, strukturelle
und soziologische Wirkungen zu erhalten. Die Ergebnisse müssen in politische
Entscheidungen einfließen.
- einer öffentlichen Debatte zur Entwicklung von gesellschaftlichen Leitbildern der
Informationsgesellschaft, die staatlich gefördert werden muß. Gesellschaftlich
nützliche Entwicklungsziele müssen Gegenstand staatlicher Förderung und
ordnungspolitischer Vorgaben werden, um die Versäumnisse der Marktmechanismen zu
korrigieren, z. B.
- die Stärkung des Umweltschutzes,
- die Humanisierung der Arbeit,
- die Verbesserung der Bildung,
- die Verbesserung des medizinischen Fortschritts,
- die Teilhabe der Bürger an demokratischen Entscheidungen,
- die Verbesserung der Beziehung zwischen öffentlicher Verwaltung und den Bürgern/innen,
- den Ausbau sozialer Dienste.
- einer Vorbereitung auf den Umgang mit Multimedia-Techniken in Bildung und Ausbildung, um
Orientierung in der Informationsgesellschaft zu geben und um Sozialkompetenz für die
Nutzung neuer, technischer Angebote zu vermitteln.
2.5 Für fortschrittlichen Daten- und Verbraucherschutz
Die Bürger, die in einer Informationsgesellschaft leben, müssen sicher sein, daß auf
Informationshighways ihre Persönlichkeitsrechte und ihr Schutz nicht unter die Räder
kommen. Besondere Vorgaben sind für einen fortschrittlichen Daten- und Verbraucherschutz
notwendig:
- Aus den Daten zum Kommunikations- und Medienverhalten der Bürger/innen dürfen keine
Persönlichkeitsbilder entwickelt werden.
- Die Übertragungsstrecken und die einzelnen Kommunikationsvorgänge müssen vor
mißbräuchlichem Zugang durch unbefugte Personen wirksam geschützt werden. Die Echtheit
von Kommunikationsbeziehungen muß auf Wunsch der Kunden überprüft werden können.
- Personenbezogene Daten über das Kommunikationsverhalten und darüber, wer welche
Informationen abruft, dürfen grundsätzlich nur durch den Netzbetreiber für
Abrechnungszwecke erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Besondere
Sicherheitsbedingungen sind dafür erforderlich. Den Netzbetreibern bleibt damit die
Möglichkeit, die Kostenabrechnung für die Nutzung nachfrageorientierter Angebote im
Auftrag der Programmanbieter durchzuführen, um die Daten der Kunden besonders zu
schützen.
- Eine unabhängige und einheitliche Kontrolle von Datenschutz- und
Datensicherungsvorgaben muß durch eine unabhängige Regulierungsinstanz mit
Ansprechpartnern/innen im ganzen Land sichergestellt werden. Ziel ist es, zügig und
bürgernah aus Fehlverhalten Konsequenzen für Regulierungsentscheidungen und
Lizenzauflagen ziehen zu können.
- Der Verbraucherschutz muß durch die Einrichtung von "Verbraucheranwälten"
beim Regulierer gestärkt werden.
- Da an der Grenzlinie zwischen Individual- und Massenkommunikation neue Dienste
entstehen, muß der Verbraucherschutz fortentwickelt werden, um seiner Rolle gerecht zu
werden. Erwogen werden muß:
- Informationsanbietern eine "Produkthaftung" für die von ihnen
bereitgestellten Angebote aufzuerlegen,
- unzulässige Informationsangebote in Anlehnung an den Rundfunkstaatsvertrag festzulegen,
- technische Zugangssicherungen vorzugeben, um den Kinder- und Jugendschutz zu
gewährleisten,
- vorzugeben, daß im Rahmen kostenpflichtiger Informationsangebote regelmäßig die
entstandenen Kosten am Bildschirm angezeigt werden,
- besondere Kaufrücktrittsrechte für elektronischen Einkauf zu schaffen.
2.6 Für ein verbessertes Urheberrecht
Die prognostizierten Veränderungen durch Multimedia-Anwendungen führen zu einer
verstärkten Mehrfachverwertung von geschützten Werken. Daneben sind Änderungen und
Bearbeitungen in bisher unvorstellbarem Maß vereinfacht und entziehen sich ebenso wie die
verschiedensten Verbreitungsmöglichkeiten einer effektiven Kontrolle durch die Urheber
und Leistungsschutzberechtigten.
Nicht nur der Verbraucher als Endabnehmer, sondern auch der Urheber benötigt deshalb zu
seinem Schutz veränderte rechtliche Rahmenbedingungen, die den multimedialen
Nutzungsmöglichkeiten angepaßt sind. Für ein verbessertes Urheberrecht gibt es zwei
wesentliche Ansatzpunkte:
- Mindeststandards zum Urhebervertragsrecht: Der Gesetzgeber ist dringend gefordert,
Mindeststandards zum Urhebervertragsrecht festzulegen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf
die Urheberpersönlichkeitsrechte als auch auf die Vergütungsansprüche aus dem
Urheberrecht. Ansonsten wird im Zuge der Einführung neuer Informations- und
Kommunikationstechniken der vom Gesetz gewollte Urheberrechtsschutz durch abweichende
Vereinbarungen weitestgehend unterlaufen. Diese Entwicklung zeichnet sich bereits jetzt
ab: die Urheber von geschützten Werken und Leistungen werden vertraglich verpflichtet,
Rechte an künftige Nutzungen im Zusammenhang mit moderner Informations- und
Kommunikationstechnik abzutreten. Die Rechteinräumung erfolgt zudem meist gegen eine
einmalige, oft geringe Pauschalgebühr.
- Kontrolle durch Verwertungsgesellschaften: Da die technischen Möglichkeiten dazu
führen, daß dem Urheber und Leistungsschutzberechtigten die Wahrung seiner Rechte wegen
fehlender Kontrollmöglichkeiten faktisch verwehrt ist, ist es dringend geboten, die
kollektive Wahrnehmung von Rechten durch die Verwertungsgesellschaften auszubauen und
diesen ein erweitertes Aufgabenspektrum zuzuweisen.
Soll dies nicht ins Leere laufen, muß allerdings auch gesetzlich festgeschrieben,
werden, daß diejenigen Nutzungsrechte, deren Verwertung effektiv nur von
Verwertungsgesellschaften für die Urheber und Leistungsschutzberechtigten wahrgenommen
werden kann, auch ausschließlich von diesen wahrgenommen wird. Es muß zwingend
vorgeschrieben werden, daß Abtretungen im voraus wirksam nur an die
Verwertungsgesellschaften erfolgen dürfen.
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