Memorandum zur Gestaltung der
Informationsgesellschaft

Vorgelegt zum Kongress der IG Medien und der Postgewerkschaft zum Thema
"Multimedia gestalten - Vorfahr für Arbeit und Menschlichkeit"
am 1./2. Juni 1995 in Frankfurt/M.


Das Thema Multimedia erfährt wachsende öffentliche Aufmerksamkeit. Die Begriffe "information highway" und "Informationsgesellschaft" sind eng mit dem Thema verbunden. Der Begriff "Multimedia" kennzeichnet global ein Zusammenwachsen von Technologien und Märkten der Telekommunikation, der Informationsverarbeitung, der Unterhaltungselektronik und des Fernsehens. Unter dem Stichwort "Multimedia" entstehen zahlreiche Anwendungen zur gleichzeitigen Informationsübermittlung und Nutzung von Sprache, Texte, Daten, Musik, Film und Fernsehen.Neue Möglichkeiten der Präsentation von Informationen entstehen, gezielte Rückgriffe auf große Mengen digital gespeicherter Informationen sowie deren neue Verknüpfung werden möglich, interaktive Formen des Dialogs zwischen Anbietern und Kunden werden entwickelt, Wertschöpfungsketten verändern sich. Der Computer wird zum Kommunikationsmittel, der Fernseher erhält Rückkanäle, elektronische Zeitungen werden ermöglicht. In der Individualkommunikation kann auch das Bild des Gesprächspartners übertragen werden. Massendienste sollen Vielfalt in herkömmlich nicht vorhandenen Dimensionen und gleichzeitig ein spezifisches Informationsangebot erlauben.

Verheißungsvoll wird ein Leben in einer "globalen Informationsgesellschaft" angekündigt.

Ihre Ausgestaltung wird nicht nur entscheidend dafür sein, wie wir uns künftig informieren und wie wir miteinander kommunizieren. Unsere Lebens- und Arbeitsbedingungen, die Art und der Umfang der Beschäftigung, die Produktion von Gütern und Dienstleistungen, aber auch die Innovationsfähigkeit von Unternehmen wird auf dem Weg in die Informationsgesellschaft geprägt. Bestehende rechtliche Rahmenbedingungen durch Liberalisierung und Privatisierung zu verändern bietet keine Gewähr dafür, die Chancen von Multimedia-Techniken auszuschöpfen. Gesellschaftliche Verantwortung erfordert mehr, als Informationsdienste nur zügig bereitzustellen. Die Verwirklichung der Informationsgesellschaft braucht besonderes Verantwortungsbewußtsein, weil Information und Kommunikation Voraussetzung für unsere Meinungsbildung und damit für politische Gestaltungsprozesse ausschlaggebend ist. Die Interessen der Arbeitnehmer/innen und der Bürger/innen unseres Landes müssen auf dem Weg in eine Informationsgesellschaft vorrangig berücksichtigt werden. Weil die Informationsgesellschaft unser Leben grundlegend verändern wird und die Grundlagen unserer Demokratie berührt, ist ein gesellschaftlicher Gestaltungsprozeß erforderlich. Bei der Realisierung der Informationsgesellschaft ist nicht blinder Aktionismus angesagt, sondern ein kritisch-konstruktives Konzept, das Raum und Zeit läßt für demokratische und soziale Diskussion und Gestaltung.

1. Grundrechte und Informationsgesellschaft


Die Sicherung und der Ausbau der Grundrechte und des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland müssen wesentliche Ziele einer Informationsgesellschaft sein. Je mehr Kommunikationsprozesse durch Informationshighways und Multimedia-Techniken geprägt werden, um so notwendiger wird ein gesellschaftlicher Konsens darüber.
Für demokratische Gesellschaften ist die Meinungsfreiheit ein unabdingbares Gebot. Das setzt den uneingeschränkten und für alle finanziell erschwinglichen Zugang auch zu elektronischen Informationen voraus. Eine universelle Versorgung mit der Möglichkeit, auf elektronischen Wegen zu kommunizieren, ist notwendig. Ungleiche Chancen, sich auch mittels neuer Möglichkeiten zu informieren und Meinungen zu äußern, sind unvereinbar u.a. mit den Grundrechten der Freiheit der Person, der Gleichheit und der Meinungsfreiheit.
Über eine demokratisch legitimierte staatliche Regulierungspolitik gilt es Einfluß zu nehmen auf neue Märkte, damit keine Herrschaftsinstrumente entstehen, die selbst in einer Demokratie mißbraucht werden könnten.
Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft darf nicht von kommerziellen Interessen dominiert werden und nur der Logik von Gewinnerwartungen folgen. Die Ausprägung der Informationsgesellschaft wird die Sozialbeziehungen der Menschen verändern, die in ihr leben.
Die Interessen der Bürger haben deshalb Vorrang vor Wirtschaftsinteressen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Arbeit und Ausbildung sowie menschenwürdige Arbeitsbedingungen Existenzgrundlagen auch in einer Informationsgesellschaft. Für alle Bürger sind Persönlichkeitsrechte und der Verbraucherschutz unverzichtbar.
Die Informationsgesellschaft wird zunehmend die bestehenden Grenzen von Kultur- und Sprachräumen sprengen. Dies darf jedoch nicht dazu führen, daß die Menschen ihre kulturelle Identität verlieren.

2. Politische Gestaltungsziele

2.1. Für eine Informationsgesellschaft mit gleichen Chancen und besseren Möglichkeiten für alle

Telefon, Hörfunk und Fernsehen sowie die Printmedien gelten heute als unverzichtbares Mittel der Information und Kommunikation. Das Telefon wurde zum universell verfügbaren Mittel der Individualkommunikation, der Hörfunk und das Fernsehen spielen diese Rolle in der Massenkommunikation. Es besteht Einvernehmen über das Ziel, allen Menschen universell den Zugang zu diesen Diensten zu ermöglichen.
Multimedia-Techniken lassen neue Dienste entstehen. Wir werden über Datenleitungen u.a. Informationen abfragen, einkaufen, bestellen, überweisen, lernen, betreut werden, uns begegnen, uns unterhalten und arbeiten können. Es ist zu erwarten, daß sich in Zukunft gesellschaftliche Kommunikation zu einem bedeutsamen Teil auf Datennetzen abspielt.
Der Markt allein bietet keine Gewähr dafür, daß unverzichtbare Mittel der Information und Kommunikation in Zukunft allgemein verfügbar sind. Auf dem Weg zur Informationsgesellschaft muß deshalb neu definiert werden, welche gesellschaftlich unverzichtbaren Dienste und Netze universell verfügbar zu machen sind und welche Anforderungen an sie gestellt werden.
Bei der Definiton von Universaldiensten ist die technische Entwicklung auch der Netze zu berücksichtigen. Mittelfristig wird ein vermitteltes, breitbandiges Informations- und Telekommunikationsnetz verfügbar sein. Kurzfristig können das flächendeckend vorhandene, ISDN-fähige Kabelnetz zur vermittelten Sprach-, Daten- und Bewegbildübertragung und das Breitbandkabelnetz sowie die Möglichkeiten der Satellitenübertragung und des Mobilfunks in Anspruch genommen werden, um allgemein verfügbare Dienste anzubieten.
Für die Festlegung gesellschaftlich relevanter Universaldienste kommt neben dem Telefondienst und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkversorgung auch jenem Dienste-Spektrum besondere Bedeutung zu, das sich an der Grenzlinie zwischen Individual- und Massenkommunikation entwickeln wird. Es muß festgelegt werden, welche universell verfügbaren Dienste aus diesem Spektrum für alle Bürger bereitgestellt werden sollen und welche Merkmale sie zu erfüllen haben. Um eine Informationsgesellschaft mit gleichen Chancen und besseren Möglichkeiten zu schaffen, ist notwendig:

  1. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen ein Recht auf den Zugang zu allgemein verfügbaren Universaldiensten erhalten. Diese Dienste dürfen sich nicht auf Telefon und Rundfunk beschränken, sie müssen dynamisch weiterentwickelt werden. Ihre Nutzung in der Telekommunikation muß heute bereits auf der ISDN-Infrastruktur aufbauen.
  2. Anforderungen an die Qualität, das Preisniveau und den Standard von Universaldiensten müssen entwickelt werden. Sie müssen flächendeckend zu zumutbaren Preisen angeboten werden und den diskriminierungsfreien Zugang erlauben.
  3. Künftige Universaldienste müssen frühzeitig definiert werden, um für Wirtschaft und Verbraucher Sicherheiten für die Entwicklungsziele zu schaffen. In der Bundesrepublik Deutschland sind besondere Anstrengungen erforderlich, um breites Einvernehmen über künftige Universaldienste zu schaffen. Das Angebot für künftige Universaldienste muß in einem organisierten, gesellschaftlichen Dialog definiert werden, der vom Staat sichergestellt wird.
  4. In der gesellschaftlichen Debatte um die Zukunft der Universaldienste muß auch geklärt werden, wie diese finanziert werden sollen. Gewinnorientierte Anbieter von Telekommunikationsdiensten, die selbst keinen Vollservice von Netzbetrieb und Universaldienstangebot bieten, müssen zu einem finanziellen Beitrag für ein erschwingliches Universaldienstangebot herangezogen werden.
  5. Öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Bibliotheken und Universitäten sollen einen begünstigten Zugang zu Universaldiensten erhalten. Sie sollen dafür verpflichtet werden, ihre Informationsarchive der Allgemeinheit unentgeltlich zum elektronischen Abruf zur Verfügung zu stellen. Der Urheberrechtsschutz ist diesen neuen Erfordernissen gemäß auszuweiten bzw. anzupassen. Die derzeitigen Regelungen, die Abgaben an die Verwertungsgesellschaften (z. B. Bibliothekstantiemen) beinhalten, sind im Interesse der Urheber zu modifizieren.

2.2 Für den Erhalt und Ausbau öffentlich-rechtlicher Informationsangebote

In der Rundfunklandschaft der Bundesrepublik Deutschland haben private und öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehsender ihren Platz gefunden. Sendefrequenzen sind heute noch rar. Die Informationsgesellschaft kündigt sich mit einer schier unbegrenzten Anzahl von Sendekanälen und der Möglichkeit an, Texte, Daten, Videos und Musiksendungen auf Abruf zur Verfügung zu stellen. Für gewinnwirtschaftlich orientierte Diensteanbieter ist der Programminhalt Mittel zum Zweck. Der Zweck ist, über Abrufgebühren und Werbeeinnahmen Überschüsse zu erzielen. Währenddessen steht der inhaltliche Programmauftrag im Mittelpunkt öffentlich-rechtlicher Rundfunksender. Damit diese Angebote in einem Überangebot gewinnwirtschaftlich orientierter Multimedia-Informationsangebote bestehen können, müssen die gesellschaftlichen Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fortentwickelt werden. Für den Erhalt und Ausbau öffentlich-rechtlicher Informationsangebote ist es notwendig:

2.3 Für regulierten Wettbewerb als Basis für eine demokratische Multimedia-Ordnung

Unzureichende gesellschaftliche Kontrollmechanismen haben zur Medienkonzentration geführt. Von der konzentrierten Verfügungsgewalt wirtschaftlich Mächtiger über Privatsender und Printmedien gehen politische Gefahren aus. Der Druck zur Vereinheitlichung und Trivialisierung des Programmangebots ist offensichtlich. Vermieden werden muß, daß die zu erwartenden Konzentrationstendenzen in den entstehenden Multimedia-Märkten der Meinungsvielfalt schaden. Wettbewerb darf nicht Selbstzweck für die Gewinninteressen einiger wirtschaftlich Starker werden. Wettbewerb muß gestaltet werden, damit er zum effizienten Instrument wird, um volkswirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Zielen zu dienen.
Gegenwärtig wird die Öffnung des Telefondienst- und Netzmonopols für den Wettbewerb vorbereitet. Wettbewerber haben wegen der attraktiven Zukunftschancen ein starkes Interesse, in diesem Markt tätig zu werden. Marktwirtschaftliche Bedingungen allein unterbinden auch hier nicht von sich aus Diskriminierungen und Fehlentwicklungen. Im Gegenteil: Über das gegenwärtige Telefondienstmonopol der Deutsche Telekom AG finanziert sich der Infrastrukturauftrag und damit die universelle Anbindung der Bürger. Eine Regulierung des Marktes, die sich nur gegen die Deutsche Telekom AG richtet, würde die finanzielle Basis gefährden, eine zukunftsgerichtete Infrastruktur zu erhalten und auszubauen. Wettbewerber könnten sich auf lukrative Marktsegmente konzentrieren, ohne einen Beitrag zur teuren Flächenbedienung zu leisten.
Die Bedingungen auf neu entstehenden Märkten müssen in sozialer, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht reguliert werden, um vorhandene Fehlentwicklungen zu beseitigen und gesellschaftliche Anforderungen an eine Informationsgesellschaft zu verwirklichen.
Technische Informations- und Kommunikationssysteme sind eine verletzliche Basis für gesellschaftliches Zusammenleben. Gefährdungen wie Fehleranfälligkeit und Mißbrauchsmöglichkeiten technischer Systeme können gravierende Störungen für die Gesellschaft bedeuten. Staatliche Regulierung muß deshalb die Voraussetzung dafür schaffen, Schadenspotentiale zu verringern und Sicherheit auf elektronischen Wegen zu schaffen.

Ein regulierter Wettbewerb als Basis für eine demokratische Multimedia-Ordnung macht

2.3.1 im Rundfunk erforderlich:

Ein regulierter Wettbewerb als Basis für eine demokratische Multimedia-Ordnung macht

2.3.2 im neu entstehenden Dienstespektrum erforderlich:


Ein regulierter Wettbewerb als Basis für eine demokratische Multimedia -Ordnung macht

2.3.3 in der Telekommunikation erforderlich:


2.4 Für eine soziale Gestaltung der Informationsgesellschaft

2.4.1 In der Arbeitswelt

Im Zusammenhang mit der Zukunft der Informationsgesellschaft werden von der herrschenden Politik und der Wirtschaft ausgesprochen optimistische Szenarien bezüglich der damit verbundenen Beschäftigungsentwicklung gezeichnet. Die Schaffung von Millionen neuer Arbeitsplätze in Europa wird prognostiziert. Vernachlässigt wird, daß berufliche Multimedia-Anwendungen und die Nutzung von Informationshighways für Erbringung von Dienstleistungen erhebliche Rationalisierungsfolgen haben werden. Einen Abbau von Arbeitsplätzen wird die Folge sein. Es gilt daher, realistische Beschäftigungsprognosen zu entwickeln und daraus abgeleitet gezielte arbeitsmarktpolitische Schritte zu entwickeln. Multimedia ist kein Selbstläufer in Sachen Beschäftigung.
Verlage und Druckereien, die sich auf die Herstellung von Printmedien beschränken, werden Marktanteile verlieren und damit Arbeitsplätze gefährden. Nur wenn sie elektronische Mediendienstleistungen als neues Geschäftsfeld aufgreifen, haben sie eine Chance, sich von der Masse der Seiteneinsteiger und neuen DTP-Betriebe abzuheben. Angesichts der Rationalisierungsbewegungen in der Druckindustrie und bei den Verlagen hängen die Sicherung der Arbeitsplätze und die Perspektive für qualifizierte Berufsbilder unmittelbar von der zukünftigen Ausrichtung dieser Branche ab. Die Voraussetzungen für die Druckindustrie und die Verlage, an der Multimedia-Entwicklung teilhaben zu können, sind vorhanden, da der potentielle Kundenkreis nahezu identisch mit dem für Printmedien ist.
Die Branche braucht konkrete Schritte, um die technologischen Herausforderungen zu bewältigen und Beschäftigung in ihren Bereichen zu sichern.
Insbesondere die Stärkung der Arbeitnehmerbeteiligung durch partizipative Technikgestaltung und die arbeitswissenschaftliche Begleitung von Multimedia-Großversuchen und betrieblichen Pilotprojekten sind dringend erforderlich.
In Folge der Multimedia-Entwicklung wird die Arbeit an Bildschirmen zukünftig die Regel. Telearbeit und Teleheimarbeit werden begünstigt. An Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden neue Qualifizierungsanforderungen gestellt. Es ist notwendig, für die Arbeitswelt Anforderungen zu entwickeln, um eine soziale Gestaltung der Informationsgesellschaft zu gewährleisten:


2.4.2 In der Gesellschaft

Die gegenwärtige Debatte um Multimedia und Informationshighways wird von Umsatz- und Gewinnerwartungen dominiert. Die sozialen Auswirkungen in der Gesellschaft werden unzureichend thematisiert. Die Menschen werden kaum auf das Leben in einer "Informationsgesellschaft" vorbereitet. Abseits von dem Ziel, im Wettbewerb Schritt zu halten, existieren kaum gesellschaftliche Leitbilder. Eine soziale Gestaltung der Informationsgesellschaft bedarf:


2.5 Für fortschrittlichen Daten- und Verbraucherschutz

Die Bürger, die in einer Informationsgesellschaft leben, müssen sicher sein, daß auf Informationshighways ihre Persönlichkeitsrechte und ihr Schutz nicht unter die Räder kommen. Besondere Vorgaben sind für einen fortschrittlichen Daten- und Verbraucherschutz notwendig:


2.6 Für ein verbessertes Urheberrecht

Die prognostizierten Veränderungen durch Multimedia-Anwendungen führen zu einer verstärkten Mehrfachverwertung von geschützten Werken. Daneben sind Änderungen und Bearbeitungen in bisher unvorstellbarem Maß vereinfacht und entziehen sich ebenso wie die verschiedensten Verbreitungsmöglichkeiten einer effektiven Kontrolle durch die Urheber und Leistungsschutzberechtigten.
Nicht nur der Verbraucher als Endabnehmer, sondern auch der Urheber benötigt deshalb zu seinem Schutz veränderte rechtliche Rahmenbedingungen, die den multimedialen Nutzungsmöglichkeiten angepaßt sind. Für ein verbessertes Urheberrecht gibt es zwei wesentliche Ansatzpunkte:

Soll dies nicht ins Leere laufen, muß allerdings auch gesetzlich festgeschrieben, werden, daß diejenigen Nutzungsrechte, deren Verwertung effektiv nur von Verwertungsgesellschaften für die Urheber und Leistungsschutzberechtigten wahrgenommen werden kann, auch ausschließlich von diesen wahrgenommen wird. Es muß zwingend vorgeschrieben werden, daß Abtretungen im voraus wirksam nur an die Verwertungsgesellschaften erfolgen dürfen.

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